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Für Anwalts- und Notariatskanzleien

Die anwaltliche Vertretung oder die Beurkundung für einen gelisteten Mandanten ist eine verbotene Dienstleistung. Haftbar sind Kanzlei und Notar.

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Rechtslage für diese Branche
Das Verbot, Dienstleistungen an gelistete Personen zu erbringen, gilt für Ihr Geschäft unabhängig vom GwG-Status. Vermittlung, Beratung, Vermietung, Versicherung — jede dieser Handlungen ist eine „Dienstleistung“ im Sinne der VO (EU) 269/2014.
VO (EU) 269/2014 · 833/2014 · AWG · SanktDG
Rechtliche Pflicht

Müssen Anwaltskanzleien und Notare ein Sanktionsscreening durchführen?

Ja. Die Erbringung anwaltlicher Leistungen und notarieller Beurkundungen für ein gelistetes Unternehmen ist eine verbotene Tätigkeit — unabhängig davon, dass die Kanzlei zugleich Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz ist.

Anwaltliche Leistung ist eine Dienstleistung im Sinne des Verbots

Verordnung (EU) Nr. 269/2014 verbietet die Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen sowie die Erbringung von Dienstleistungen für sie. Anwaltliche Vertretung, notarielle Beurkundung, Mandatsführung und Beratung fallen vollständig darunter. Hinzu kommen die sektoralen Sanktionen — die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 beschränkt die Erbringung bestimmter Dienstleistungen, darunter Rechtsberatung, für russische Unternehmen.

Die Kanzlei ist zugleich Verpflichteter nach dem GwG

Notare sowie Rechtsanwälte und Steuerberater sind im Rahmen bestimmter Tätigkeiten Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG). Damit gelten Sorgfaltspflichten zur Identifizierung des Mandanten. Die Sanktionspflicht und die GwG-Pflicht sind jedoch zwei eigenständige Rechtsgrundlagen — das Screening gegen Sanktionslisten ist unabhängig davon erforderlich, welche Pflicht im Vordergrund steht.

Das Risiko sitzt in der Mandantenstruktur

Selten betreut eine Kanzlei einen Mandanten, der unmittelbar auf einer Liste steht. Das Risiko verbirgt sich in der Struktur: Eine gegründete GmbH, eine Partei einer M&A-Transaktion oder ein Immobilienerwerber kann von einem gelisteten wirtschaftlich Berechtigten kontrolliert werden. Die Prüfung muss nicht nur den auftraggebenden Mandanten, sondern alle Parteien einer Handlung und deren Eigentümer erfassen.

Was bei unterlassener Prüfung droht

Verstöße gegen das EU-Sanktionsrecht werden über das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) geahndet: Bußgeld bis 500 000 EUR nach § 19 AWG, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis 10 Jahre nach § 17 AWG, dazu Verbandsgeldbußen bis 10 Mio. EUR nach § 30 OWiG. Die Richtlinie (EU) 2024/1226 verlangt die strafrechtliche Ahndung. Hinzu kommen berufsrechtliche und disziplinarische Konsequenzen sowie der Verlust des Vertrauens in die Kanzlei.

Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: Mai 2026. Grundlagen: VO (EU) 269/2014 und 833/2014, Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG).

Risikoszenarien

So sieht es in Ihrem Alltag aus.

SZENARIO 01

Gründung einer GmbH für einen Strohmann-Mandanten

Eine Kanzlei gründet eine GmbH für einen Mandanten, der im Auftrag einer in Anhang I der VO 269/2014 gelisteten Person handelt. Die anwaltliche Leistung für ein gelistetes Unternehmen ist eine verbotene Dienstleistung.

SZENARIO 02

Notarielle Beurkundung einer Anteilsübertragung

Der Notar beurkundet die Übertragung von Geschäftsanteilen einer Gesellschaft, deren wirtschaftlich Berechtigter gelistet ist. Die notarielle Handlung ermöglicht eine verbotene Transaktion.

Brennpunkte

Wo das Risiko am höchsten ist.

  • 01
    Gründung und korporative Betreuung von Gesellschaften
  • 02
    Notarielle Beurkundungen — Immobilien, Anteile, Unternehmen
  • 03
    M&A-Transaktionen und ausländische Mandanten
  • 04
    Wirtschaftlich Berechtigte, die in der Struktur verborgen sind
Passender Workflow

Wann genau Sie Kunden prüfen sollten.

1
Bei Mandatsannahme
Screening des Mandanten und aller Parteien
2
Vor Beurkundung oder Vertragsschluss
Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten
3
Laufend für Stammmandate
Monitoring der Sanktionslistenänderungen
Mini-Case

Kanzlei „Lex Corpore Partnerschaft mbB”, 540 Mandate / Jahr

Einführung in 4 Tagen, Mandanten- und Parteiscreening bei Mandatsannahme. Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten vor jeder Beurkundung. Paket: Business — einmalig 5 900 EUR.

typische Persona
KMU im Dienstleistungssektor
1–20 Mitarbeitende · Einführung in 7 Tagen
Die häufigsten Fragen

Erst die Wahrheit, dann die Technik.

Betrifft das wirklich meine Branche?
Ja. Das Verbot, gelisteten Personen Gelder oder Dienstleistungen bereitzustellen (Art. 2 VO (EU) 269/2014), gilt für alle Wirtschaftsteilnehmer — unabhängig davon, ob die Branche dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegt. Für Sektoren wie Tourismus oder Immobilien besteht die straf- und ordnungsrechtliche Verantwortung schon heute.
Was, wenn der Kunde der Prüfung nicht zustimmt?
Die Prüfung erfolgt anhand von Daten, die Sie ohnehin im Vertrag oder auf der Rechnung haben (Name, Firmenname, USt-IdNr., ggf. Geburtsdatum). Die Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich — Sie erfüllen eine gesetzliche Pflicht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Was tun bei einem Treffer (Match)?
Die Software markiert das Ergebnis rot, erzeugt einen begründeten Bericht und leitet das Vorgehen ein: Aussetzen der Dienstleistung, Einfrieren der Gelder, unverzügliche Meldung an BAFA/Bundesbank. Nichts wird automatisch gemeldet — die Entscheidung trifft der Unternehmer.
Werden die Berichte von BAFA und Bundesbank akzeptiert?
Der Bericht enthält Zeitstempel, Version der Referenzlisten, Daten zum Operator und den Hash der Eingabedatei — ein Format, das den Erwartungen der Aufsicht entspricht. Lokale Archivierung über 5 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
Wie häufig werden die Listen aktualisiert?
Stündlich, und unmittelbar nach Veröffentlichung von Änderungen im Amtsblatt der EU. Die Anwendung lädt selbständig Referenzdateien herunter — sie überträgt in die Gegenrichtung keinerlei Kundendaten.
Lässt sich das in mein CRM integrieren?
Ja. Business und Enterprise stellen eine REST-API bereit und bringen Integrationen für gängige CRMs mit (Pipedrive, HubSpot, Salesforce, Bitrix). Bei Starter nutzen Sie ein manuelles Formular.
Wo liegen meine Daten physisch?
Dort, wo Sie die Software installieren — Ihr Computer, Ihr Server, Ihr Netzwerk. Es gibt keine „Sanqto-Cloud“ für Kundendaten. Konsequenz: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Drittlandstransfers.
Welche Strafe droht, wenn ich nicht prüfe?
Bis zu 500 000 EUR Bußgeld (§ 19 AWG) sowie Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen (§ 17 AWG). Bei Unternehmen können nach § 30 OWiG zusätzliche Verbandsgeldbußen bis zu 10 Mio. EUR verhängt werden. Verantwortlich ist das Unternehmen, nicht der Kunde.
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