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Für Onlineshops

Der Versand von Waren an einen gelisteten Empfänger oder in ein Embargoland ist ein verbotenes Geschäft — auch im Dropshipping und im grenzüberschreitenden Verkauf. Haftbar ist der Verkäufer.

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DSGVO-konform
EU- / UN- / OFAC-Listen
Auditfähige Berichte
Rechtslage für diese Branche
Das Verbot, Dienstleistungen an gelistete Personen zu erbringen, gilt für Ihr Geschäft unabhängig vom GwG-Status. Vermittlung, Beratung, Vermietung, Versicherung — jede dieser Handlungen ist eine „Dienstleistung“ im Sinne der VO (EU) 269/2014.
VO (EU) 269/2014 · 833/2014 · AWG · SanktDG
Rechtliche Pflicht

Müssen Onlineshops ein Sanktionsscreening durchführen?

Ja. Verkauf und Versand von Waren an einen gelisteten Empfänger oder in ein Embargoland sind verbotene Geschäfte — verantwortlich ist der Verkäufer, der auf der Rechnung erscheint.

Der Verkauf von Waren ist die Bereitstellung einer Ressource

Verordnung (EU) Nr. 269/2014 verbietet die Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen an Personen und Einrichtungen der EU-Liste — Verkauf und Übergabe von Waren fallen vollständig darunter. Die Pflicht hängt weder von der Größe des Shops noch davon ab, ob er Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz ist. Es genügt, dass der Empfänger oder der Zahler gelistet ist, damit die Ausführung der Bestellung zum Rechtsverstoß wird.

B2B-Verkauf und der Firmenzahler

Im B2C-Einzelhandel ist das Risiko niedrig, im B2B- und Großhandel steigt es deutlich. Der Geschäftskunde zahlt vom Konto einer GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter auf einer Liste stehen kann. Bei B2B-Bestellungen sollte deshalb nicht nur der Vertragspartner, sondern auch die Rechnungsanschrift und der wirtschaftlich Berechtigte des Zahlers geprüft werden.

Cross-Border, Dropshipping und Re-Export

Der schwierigste Bereich ist der grenzüberschreitende Versand, das Dropshipping und der Marktplatzverkauf. Die Ware geht oft direkt vom Lieferanten an einen Vermittler in einem Drittland, der sie nach Russland re-exportiert — unter Verstoß gegen die sektoralen Sanktionen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Der Verkäufer auf der Rechnung bleibt verantwortlich, auch wenn er den Endempfänger gar nicht kennt.

Was bei unterlassener Prüfung droht

Verstöße gegen das EU-Sanktionsrecht werden über das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) geahndet: Bußgeld bis 500 000 EUR nach § 19 AWG, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis 10 Jahre nach § 17 AWG, dazu Verbandsgeldbußen bis 10 Mio. EUR nach § 30 OWiG. Die Richtlinie (EU) 2024/1226 verpflichtet die EU-Staaten zur strafrechtlichen Ahndung. Ein realistisches Risiko ist außerdem die Sperrung von Zahlungen durch den Zahlungsdienstleister und die Sperrung des Verkäuferkontos auf der Plattform.

Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: Mai 2026. Grundlagen: VO (EU) 269/2014 und 833/2014, Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG).

Risikoszenarien

So sieht es in Ihrem Alltag aus.

SZENARIO 01

B2B-Verkauf mit Firmenzahlung

Ein Großhandelskunde zahlt vom Konto einer GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter in Anhang I der VO 269/2014 gelistet ist. Die Ausführung der Bestellung ist eine verbotene Warenbereitstellung.

SZENARIO 02

Dropshipping und grenzüberschreitender Versand

Die Ware geht direkt vom Lieferanten an einen Vermittler in einem Drittland, der sie nach Russland re-exportiert. Verkäufer auf der Rechnung bleibt Ihr Shop.

Brennpunkte

Wo das Risiko am höchsten ist.

  • 01
    B2B-Verkauf und Großhandelsbestellungen
  • 02
    Grenzüberschreitender Versand und Export
  • 03
    Dropshipping ohne Kontrolle des Endempfängers
  • 04
    Marktplätze und externe Verkäufer
Passender Workflow

Wann genau Sie Kunden prüfen sollten.

1
Bei B2B-Bestellung
Screening von Zahler und Rechnungsdaten
2
Vor dem Auslandsversand
Prüfung von Empfänger und Bestimmungsland
3
Bei Verdacht auf Re-Export
Kontrolle des Vermittlers und der Endverwendung
Mini-Case

Shop „TechHandel GmbH”, 9 000 Bestellungen / Jahr

Einführung in 4 Tagen, API-Anbindung an die E-Commerce-Plattform. Das Zahlerscreening läuft bei B2B-Bestellungen automatisch. Paket: Business — einmalig 5 900 EUR.

typische Persona
KMU im Dienstleistungssektor
1–20 Mitarbeitende · Einführung in 7 Tagen
Die häufigsten Fragen

Erst die Wahrheit, dann die Technik.

Betrifft das wirklich meine Branche?
Ja. Das Verbot, gelisteten Personen Gelder oder Dienstleistungen bereitzustellen (Art. 2 VO (EU) 269/2014), gilt für alle Wirtschaftsteilnehmer — unabhängig davon, ob die Branche dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegt. Für Sektoren wie Tourismus oder Immobilien besteht die straf- und ordnungsrechtliche Verantwortung schon heute.
Was, wenn der Kunde der Prüfung nicht zustimmt?
Die Prüfung erfolgt anhand von Daten, die Sie ohnehin im Vertrag oder auf der Rechnung haben (Name, Firmenname, USt-IdNr., ggf. Geburtsdatum). Die Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich — Sie erfüllen eine gesetzliche Pflicht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Was tun bei einem Treffer (Match)?
Die Software markiert das Ergebnis rot, erzeugt einen begründeten Bericht und leitet das Vorgehen ein: Aussetzen der Dienstleistung, Einfrieren der Gelder, unverzügliche Meldung an BAFA/Bundesbank. Nichts wird automatisch gemeldet — die Entscheidung trifft der Unternehmer.
Werden die Berichte von BAFA und Bundesbank akzeptiert?
Der Bericht enthält Zeitstempel, Version der Referenzlisten, Daten zum Operator und den Hash der Eingabedatei — ein Format, das den Erwartungen der Aufsicht entspricht. Lokale Archivierung über 5 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
Wie häufig werden die Listen aktualisiert?
Stündlich, und unmittelbar nach Veröffentlichung von Änderungen im Amtsblatt der EU. Die Anwendung lädt selbständig Referenzdateien herunter — sie überträgt in die Gegenrichtung keinerlei Kundendaten.
Lässt sich das in mein CRM integrieren?
Ja. Business und Enterprise stellen eine REST-API bereit und bringen Integrationen für gängige CRMs mit (Pipedrive, HubSpot, Salesforce, Bitrix). Bei Starter nutzen Sie ein manuelles Formular.
Wo liegen meine Daten physisch?
Dort, wo Sie die Software installieren — Ihr Computer, Ihr Server, Ihr Netzwerk. Es gibt keine „Sanqto-Cloud“ für Kundendaten. Konsequenz: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Drittlandstransfers.
Welche Strafe droht, wenn ich nicht prüfe?
Bis zu 500 000 EUR Bußgeld (§ 19 AWG) sowie Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen (§ 17 AWG). Bei Unternehmen können nach § 30 OWiG zusätzliche Verbandsgeldbußen bis zu 10 Mio. EUR verhängt werden. Verantwortlich ist das Unternehmen, nicht der Kunde.
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