Sanqto
Startseite Branchen hotels und langzeitvermietung
Branchenseite

Für Hotels und Langzeitvermietung

Beherbergung oder Vermietung einer Immobilie an ein Unternehmen, das mit einer Sanktionsliste verbunden ist, ist die Bereitstellung einer Dienstleistung und einer wirtschaftlichen Ressource — und damit verboten.

Funktioniert offline
DSGVO-konform
EU- / UN- / OFAC-Listen
Auditfähige Berichte
Rechtslage für diese Branche
Das Verbot, Dienstleistungen an gelistete Personen zu erbringen, gilt für Ihr Geschäft unabhängig vom GwG-Status. Vermittlung, Beratung, Vermietung, Versicherung — jede dieser Handlungen ist eine „Dienstleistung“ im Sinne der VO (EU) 269/2014.
VO (EU) 269/2014 · 833/2014 · AWG · SanktDG
Rechtliche Pflicht

Müssen Hotels und Langzeitvermieter ein Sanktionsscreening durchführen?

Ja. Die Erbringung von Beherbergungsleistungen und die Vermietung von Immobilien an ein gelistetes Unternehmen sind verbotene Tätigkeiten — verantwortlich sind Hotelier und Vermieter.

Beherbergung und Vermietung sind Leistungen im Sinne des Verbots

Verordnung (EU) Nr. 269/2014 verbietet die Erbringung von Dienstleistungen für gelistete Personen und Einrichtungen sowie die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen. Die Hoteldienstleistung ist eine Leistung an den Gast, die Vermietung einer Immobilie ist die Überlassung einer Ressource, aus der der Mieter Nutzen zieht. Die Pflicht hängt nicht vom GwG-Status ab — sie folgt unmittelbar aus dem Sanktionsrecht.

Das Risiko liegt im B2B-Segment

Eine einzelne Privatreservierung birgt geringes Risiko. Die reale Exposition liegt bei Firmenbuchungen, langfristiger Vermietung an Gesellschaften, Tagungspaketen und Verträgen mit Immobilienverwaltungen. Hier ist die Vertragspartei ein Unternehmen, das von einem gelisteten wirtschaftlich Berechtigten kontrolliert sein kann.

Der Zahler ist oft nicht der Gast

Bei Firmenbuchungen und langfristiger Vermietung schließt häufig eine andere Einrichtung den Vertrag und leistet die Zahlung als diejenige, die die Leistung tatsächlich nutzt. Die Prüfung muss Besteller, Zahler und Mieter erfassen — die Bereitstellung von Mitteln oder Leistungen an irgendeine gelistete Partei verstößt gegen das Verbot.

Was bei unterlassener Prüfung droht

Verstöße gegen das EU-Sanktionsrecht werden über das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) geahndet: Bußgeld bis 500 000 EUR nach § 19 AWG, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis 10 Jahre nach § 17 AWG, dazu Verbandsgeldbußen bis 10 Mio. EUR nach § 30 OWiG. Die Richtlinie (EU) 2024/1226 verlangt die strafrechtliche Ahndung. Hinzu kommt das Risiko des Einfrierens der vertraglichen Mittel und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung und des Eigentümers des Objekts.

Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: Mai 2026. Grundlagen: VO (EU) 269/2014 und 833/2014, Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG).

Risikoszenarien

So sieht es in Ihrem Alltag aus.

SZENARIO 01

Langzeitvermietung an eine Gesellschaft

Ein Unternehmen vermietet ein Apartment für 12 Monate an eine GmbH, deren wirtschaftlich Berechtigter in Anhang I der VO 269/2014 gelistet ist. Die Überlassung der Immobilie gilt als Bereitstellung einer wirtschaftlichen Ressource.

SZENARIO 02

Firmenbuchung mit Firmenzahlung

Ein Hotel nimmt eine Pauschalbuchung an, die vom Konto einer gelisteten Gesellschaft beglichen wird. Die Erbringung der Leistung für diese Gesellschaft ist verboten.

Brennpunkte

Wo das Risiko am höchsten ist.

  • 01
    Firmenbuchungen und Tagungspakete
  • 02
    Langzeitvermietung an Gesellschaften
  • 03
    Zahlungen durch dritte Parteien
  • 04
    Wirtschaftlich Berechtigte von Mietern und Bestellern
Passender Workflow

Wann genau Sie Kunden prüfen sollten.

1
Bei B2B-Buchung oder Mietvertrag
Screening von Besteller, Mieter und Zahler
2
Vor Beginn von Aufenthalt oder Mietzeit
Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten
3
Laufend für Langzeitmiete
Monitoring der Sanktionslistenänderungen
Mini-Case

Gruppe „Apart Stay GmbH”, 320 Mietverträge / Jahr

Einführung in 4 Tagen, Screening von Mieter und Zahler bei Vertragsschluss. Portfoliomonitoring der Langzeitvermietung fängt Listenänderungen ab. Paket: Business — einmalig 5 900 EUR.

typische Persona
KMU im Dienstleistungssektor
1–20 Mitarbeitende · Einführung in 7 Tagen
Die häufigsten Fragen

Erst die Wahrheit, dann die Technik.

Betrifft das wirklich meine Branche?
Ja. Das Verbot, gelisteten Personen Gelder oder Dienstleistungen bereitzustellen (Art. 2 VO (EU) 269/2014), gilt für alle Wirtschaftsteilnehmer — unabhängig davon, ob die Branche dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegt. Für Sektoren wie Tourismus oder Immobilien besteht die straf- und ordnungsrechtliche Verantwortung schon heute.
Was, wenn der Kunde der Prüfung nicht zustimmt?
Die Prüfung erfolgt anhand von Daten, die Sie ohnehin im Vertrag oder auf der Rechnung haben (Name, Firmenname, USt-IdNr., ggf. Geburtsdatum). Die Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich — Sie erfüllen eine gesetzliche Pflicht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Was tun bei einem Treffer (Match)?
Die Software markiert das Ergebnis rot, erzeugt einen begründeten Bericht und leitet das Vorgehen ein: Aussetzen der Dienstleistung, Einfrieren der Gelder, unverzügliche Meldung an BAFA/Bundesbank. Nichts wird automatisch gemeldet — die Entscheidung trifft der Unternehmer.
Werden die Berichte von BAFA und Bundesbank akzeptiert?
Der Bericht enthält Zeitstempel, Version der Referenzlisten, Daten zum Operator und den Hash der Eingabedatei — ein Format, das den Erwartungen der Aufsicht entspricht. Lokale Archivierung über 5 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
Wie häufig werden die Listen aktualisiert?
Stündlich, und unmittelbar nach Veröffentlichung von Änderungen im Amtsblatt der EU. Die Anwendung lädt selbständig Referenzdateien herunter — sie überträgt in die Gegenrichtung keinerlei Kundendaten.
Lässt sich das in mein CRM integrieren?
Ja. Business und Enterprise stellen eine REST-API bereit und bringen Integrationen für gängige CRMs mit (Pipedrive, HubSpot, Salesforce, Bitrix). Bei Starter nutzen Sie ein manuelles Formular.
Wo liegen meine Daten physisch?
Dort, wo Sie die Software installieren — Ihr Computer, Ihr Server, Ihr Netzwerk. Es gibt keine „Sanqto-Cloud“ für Kundendaten. Konsequenz: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Drittlandstransfers.
Welche Strafe droht, wenn ich nicht prüfe?
Bis zu 500 000 EUR Bußgeld (§ 19 AWG) sowie Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen (§ 17 AWG). Bei Unternehmen können nach § 30 OWiG zusätzliche Verbandsgeldbußen bis zu 10 Mio. EUR verhängt werden. Verantwortlich ist das Unternehmen, nicht der Kunde.
Kontakt

Buchen Sie ein 20-Minuten-Implementierungsgespräch.

Ohne Vertrieb, ohne Folien. Wir zeigen die Installation und beantworten Ihre Rechtsfragen.

Antwort innerhalb von 1 Werktag.
Demo mit Ihren Daten (lokal, bei Ihnen).
30 Tage Testphase ohne Verpflichtungen.

Mit dem Absenden willigen Sie in die Kontaktaufnahme zur Angebotsdarstellung ein. Daten verlassen den EWR nicht.

Demo ansehen