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Für Immobilienmakler und Hausverwaltungen

Die Vermittlung der Vermietung von Räumen an eine Gesellschaft, deren wirtschaftlich Berechtigter gelistet ist, ist eine verbotene Dienstleistung. Die Verantwortung trägt der Makler und der Verwalter — unabhängig davon, wer der Eigentümer ist.

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Auditfähige Berichte
Rechtslage für diese Branche
Das Verbot, Dienstleistungen an gelistete Personen zu erbringen, gilt für Ihr Geschäft unabhängig vom GwG-Status. Vermittlung, Beratung, Vermietung, Versicherung — jede dieser Handlungen ist eine „Dienstleistung“ im Sinne der VO (EU) 269/2014.
VO (EU) 269/2014 · 833/2014 · AWG · SanktDG
Rechtliche Pflicht

Müssen Immobilienmakler ein Sanktionsscreening durchführen?

Ja — und das aus zwei voneinander unabhängigen Gründen. Die Immobilienvermittlung ist Verpflichteter nach dem Geldwäschegesetz, und das sanktionsrechtliche Verbot gilt für jedes Unternehmen unabhängig von diesem Status.

Zwei Rechtsgrundlagen für die Pflicht

Erstens: Verordnung (EU) Nr. 269/2014 untersagt die Bereitstellung wirtschaftlicher Ressourcen — und eine Immobilie sowie die Vermittlung dazu fallen ausdrücklich darunter — an Personen oder Einrichtungen der EU-Liste. Zweitens: Immobilienmakler sind Verpflichtete im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG), was zusätzliche Sorgfaltspflichten zur Kundenidentifizierung mit sich bringt. Selbst wenn die zweite Grundlage nicht bestünde, würde die erste allein die Pflicht begründen.

Makler und Verwalter, nicht nur der Eigentümer

Haftbar ist, wer die Dienstleistung erbringt. Bei Langzeitmiete, Verkaufsvermittlung und Mietverwaltung sind das Makler und Verwalter — unabhängig davon, wem die Immobilie gehört. Geprüft werden müssen der Auftraggeber, die andere Transaktionsseite und der wirtschaftlich Berechtigte des Erwerbers, insbesondere bei Offshore-Gesellschaften und gebietsfremden Kunden.

Barzahlungen und notarielle Beurkundung

Besondere Brennpunkte sind Barzahlungen und Zahlungen aus ausländischen Konten. Bei der notariellen Beurkundung trifft die Prüfpflicht sowohl den Makler als auch den Notar. Ein erneutes Screening des wirtschaftlich Berechtigten unmittelbar vor der Beurkundung fängt Einträge ab, die erst nach dem Maklervertrag erfolgt sind.

Was bei unterlassener Prüfung droht

Verstöße gegen das EU-Sanktionsrecht werden über das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) geahndet: Bußgeld bis 500 000 EUR nach § 19 AWG, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis 10 Jahre nach § 17 AWG, dazu Verbandsgeldbußen bis 10 Mio. EUR nach § 30 OWiG. Hinzu kommen eigenständige Sanktionen aus dem GwG bei fehlenden internen Verfahren. Die Richtlinie (EU) 2024/1226 verlangt zusätzlich die strafrechtliche Ahndung. Ein dokumentiertes Screening ist gleichzeitig der Sorgfaltsnachweis.

Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: Mai 2026. Grundlagen: VO (EU) 269/2014 und 833/2014, Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG).

Risikoszenarien

So sieht es in Ihrem Alltag aus.

SZENARIO 01

Langfristige Bürovermietung

Vermittlung eines 5-Jahres-Mietvertrags über 600 m² für eine „Beratungsgesellschaft”, deren wirtschaftlich Berechtigter in Anhang I der VO 269/2014 gelistet ist. Vertragswert 470 000 EUR. Der Makler erbringt die Dienstleistung und trägt die Verantwortung.

SZENARIO 02

Verkauf einer Wohnung gegen Barzahlung

Barzahlung oberhalb der Schwelle von 10 000 EUR. Käufer ist eine natürliche Person auf der OFAC-Liste. Sowohl Makler als auch Notar haften für die Prüfpflicht.

Brennpunkte

Wo das Risiko am höchsten ist.

  • 01
    Langfristige Vermietung von Büros und Gewerbeflächen
  • 02
    Verkaufsvermittlung oberhalb der Schwellenwerte
  • 03
    Mietverwaltung für gebietsfremde Kunden
  • 04
    Barzahlungen und Zahlungen aus Offshore-Konten
Passender Workflow

Wann genau Sie Kunden prüfen sollten.

1
Beim Maklervertrag
Prüfung von Auftraggeber und Transaktionsgegenseite
2
Vor der notariellen Beurkundung
Erneutes Screening des UBO des Erwerbers
3
Monatlich für verwaltete Immobilien
Monitoring des Mieterportfolios
Mini-Case

Maklerbüro „Quadrat Immobilien GmbH”, 280 Transaktionen / Jahr

Einführung in 3 Tagen. Prozess in die Kundenakte integriert — Screening ist Pflichtschritt vor Unterzeichnung des Maklervertrags. Paket: Business — einmalig 5 900 EUR.

typische Persona
KMU im Dienstleistungssektor
1–20 Mitarbeitende · Einführung in 7 Tagen
Die häufigsten Fragen

Erst die Wahrheit, dann die Technik.

Betrifft das wirklich meine Branche?
Ja. Das Verbot, gelisteten Personen Gelder oder Dienstleistungen bereitzustellen (Art. 2 VO (EU) 269/2014), gilt für alle Wirtschaftsteilnehmer — unabhängig davon, ob die Branche dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegt. Für Sektoren wie Tourismus oder Immobilien besteht die straf- und ordnungsrechtliche Verantwortung schon heute.
Was, wenn der Kunde der Prüfung nicht zustimmt?
Die Prüfung erfolgt anhand von Daten, die Sie ohnehin im Vertrag oder auf der Rechnung haben (Name, Firmenname, USt-IdNr., ggf. Geburtsdatum). Die Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich — Sie erfüllen eine gesetzliche Pflicht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Was tun bei einem Treffer (Match)?
Die Software markiert das Ergebnis rot, erzeugt einen begründeten Bericht und leitet das Vorgehen ein: Aussetzen der Dienstleistung, Einfrieren der Gelder, unverzügliche Meldung an BAFA/Bundesbank. Nichts wird automatisch gemeldet — die Entscheidung trifft der Unternehmer.
Werden die Berichte von BAFA und Bundesbank akzeptiert?
Der Bericht enthält Zeitstempel, Version der Referenzlisten, Daten zum Operator und den Hash der Eingabedatei — ein Format, das den Erwartungen der Aufsicht entspricht. Lokale Archivierung über 5 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
Wie häufig werden die Listen aktualisiert?
Stündlich, und unmittelbar nach Veröffentlichung von Änderungen im Amtsblatt der EU. Die Anwendung lädt selbständig Referenzdateien herunter — sie überträgt in die Gegenrichtung keinerlei Kundendaten.
Lässt sich das in mein CRM integrieren?
Ja. Business und Enterprise stellen eine REST-API bereit und bringen Integrationen für gängige CRMs mit (Pipedrive, HubSpot, Salesforce, Bitrix). Bei Starter nutzen Sie ein manuelles Formular.
Wo liegen meine Daten physisch?
Dort, wo Sie die Software installieren — Ihr Computer, Ihr Server, Ihr Netzwerk. Es gibt keine „Sanqto-Cloud“ für Kundendaten. Konsequenz: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Drittlandstransfers.
Welche Strafe droht, wenn ich nicht prüfe?
Bis zu 500 000 EUR Bußgeld (§ 19 AWG) sowie Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen (§ 17 AWG). Bei Unternehmen können nach § 30 OWiG zusätzliche Verbandsgeldbußen bis zu 10 Mio. EUR verhängt werden. Verantwortlich ist das Unternehmen, nicht der Kunde.
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