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Für Versicherungsagenturen und Makler

Der Abschluss einer Police für ein Fahrzeug einer Gesellschaft, die von einer gelisteten Person kontrolliert wird, ist eine verbotene Vermittlungsleistung. Haftbar ist nicht nur der Versicherer, sondern auch der Makler.

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DSGVO-konform
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Auditfähige Berichte
Rechtslage für diese Branche
Das Verbot, Dienstleistungen an gelistete Personen zu erbringen, gilt für Ihr Geschäft unabhängig vom GwG-Status. Vermittlung, Beratung, Vermietung, Versicherung — jede dieser Handlungen ist eine „Dienstleistung“ im Sinne der VO (EU) 269/2014.
VO (EU) 269/2014 · 833/2014 · AWG · SanktDG
Rechtliche Pflicht

Muss ein Versicherungsmakler ein Sanktionsscreening durchführen?

Ja. Die Vermittlung einer Police für eine Person oder ein Unternehmen auf einer Sanktionsliste ist eine verbotene Dienstleistung — sie trifft Makler und Mehrfachagenten ebenso wie den Versicherer selbst.

Das Verbot erfasst die Vermittlung, nicht nur die Auszahlung

Verordnung (EU) Nr. 269/2014 untersagt es, gelisteten Personen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen und Dienstleistungen für sie zu erbringen. Der Abschluss und die Verlängerung einer Police, die Beratung und schon die reine Vermittlung fallen darunter. Teile des Versicherungsmarktes sind zwar zusätzlich Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG) — die Sanktionspflicht gilt jedoch unabhängig von diesem Status und trifft jedes Glied der Kette: Versicherungsvertreter, Makler und Versicherer.

Wo das Risiko am höchsten ist

Die größte Exposition liegt bei Firmen- und Flottenpolicen, bei Sachversicherungen hoher Werte sowie bei ausländischen Kunden und Gebietsfremden. Das eigentliche Problem ist der wirtschaftlich Berechtigte: Der Versicherungsnehmer kann eine „saubere” GmbH sein, kontrolliert wird sie aber von einer gelisteten Person. Die Prüfung muss daher den Versicherungsnehmer, den Eigentümer der versicherten Sache und — im Schadenfall — den Zahlungsempfänger erfassen.

Der Zeitpunkt der Prüfung ist entscheidend

Die Sanktionslisten ändern sich wöchentlich. Ein Kunde, der beim Abschluss „sauber” ist, kann bis zur Verlängerung oder bis zur Schadenauszahlung auf eine Liste geraten. Screening ist deshalb kein einmaliger Akt beim Vertragsschluss, sondern ein Prozess: beim Abschluss, bei jeder Verlängerung und bei jeder Auszahlung oberhalb einer festgelegten Schwelle.

Was bei unterlassener Prüfung droht

Verstöße gegen das EU-Sanktionsrecht werden über das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und das Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) geahndet: Bußgeld bis 500 000 EUR nach § 19 AWG, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe bis 10 Jahre nach § 17 AWG, zusätzlich Verbandsgeldbußen bis 10 Mio. EUR nach § 30 OWiG. Die Richtlinie (EU) 2024/1226 verpflichtet die EU-Staaten zur strafrechtlichen Ahndung. Unabhängig davon droht das Einfrieren der Gelder und die persönliche Haftung der Geschäftsleitung.

Dieser Inhalt dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: Mai 2026. Grundlagen: VO (EU) 269/2014 und 833/2014, Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG).

Risikoszenarien

So sieht es in Ihrem Alltag aus.

SZENARIO 01

Kfz-Versicherung für eine Firmenflotte

Vermittlung einer Haftpflicht- und Kasko-Police für eine 12-Fahrzeug-Flotte einer GmbH, deren wirtschaftlich Berechtigter in Anhang I der VO 269/2014 gelistet ist. Die Policenausstellung gilt als Bereitstellung einer Finanzdienstleistung.

SZENARIO 02

Sachversicherung für eine Immobilie

Gebäudeversicherung für eine Villa im Wert von 1,8 Mio. EUR. Eigentümerin ist eine zypriotische Limited, deren wirtschaftlich Berechtigter gelistet ist. Bußgeld bis 500 000 EUR, in schweren Fällen Freiheitsstrafe.

Brennpunkte

Wo das Risiko am höchsten ist.

  • 01
    Firmen- und Flottenpolicen
  • 02
    Sachversicherungen hoher Werte
  • 03
    Ausländische Kunden und Gebietsfremde
  • 04
    Wirtschaftlich Berechtigte von Offshore-Gesellschaften
Passender Workflow

Wann genau Sie Kunden prüfen sollten.

1
Vor Policenausstellung
Screening von Versicherungsnehmer und Sacheigentümer
2
Bei der Verlängerung
Erneute Prüfung des Bestandsportfolios
3
Bei Schaden oberhalb der Schwelle
Prüfung des Zahlungsempfängers
Mini-Case

Agentur „NordPolice GmbH”, 3 400 Policen / Jahr

Einführung in 6 Tagen, Anbindung an das Maklerverwaltungsprogramm über CSV. Bereits in der ersten Woche zwei aufgedeckte UBO-Verbindungen, Policen wurden gestoppt. Paket: Business — einmalig 5 900 EUR.

typische Persona
KMU im Dienstleistungssektor
1–20 Mitarbeitende · Einführung in 7 Tagen
Die häufigsten Fragen

Erst die Wahrheit, dann die Technik.

Betrifft das wirklich meine Branche?
Ja. Das Verbot, gelisteten Personen Gelder oder Dienstleistungen bereitzustellen (Art. 2 VO (EU) 269/2014), gilt für alle Wirtschaftsteilnehmer — unabhängig davon, ob die Branche dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegt. Für Sektoren wie Tourismus oder Immobilien besteht die straf- und ordnungsrechtliche Verantwortung schon heute.
Was, wenn der Kunde der Prüfung nicht zustimmt?
Die Prüfung erfolgt anhand von Daten, die Sie ohnehin im Vertrag oder auf der Rechnung haben (Name, Firmenname, USt-IdNr., ggf. Geburtsdatum). Die Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich — Sie erfüllen eine gesetzliche Pflicht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.
Was tun bei einem Treffer (Match)?
Die Software markiert das Ergebnis rot, erzeugt einen begründeten Bericht und leitet das Vorgehen ein: Aussetzen der Dienstleistung, Einfrieren der Gelder, unverzügliche Meldung an BAFA/Bundesbank. Nichts wird automatisch gemeldet — die Entscheidung trifft der Unternehmer.
Werden die Berichte von BAFA und Bundesbank akzeptiert?
Der Bericht enthält Zeitstempel, Version der Referenzlisten, Daten zum Operator und den Hash der Eingabedatei — ein Format, das den Erwartungen der Aufsicht entspricht. Lokale Archivierung über 5 Jahre (gesetzliche Aufbewahrungsfrist).
Wie häufig werden die Listen aktualisiert?
Stündlich, und unmittelbar nach Veröffentlichung von Änderungen im Amtsblatt der EU. Die Anwendung lädt selbständig Referenzdateien herunter — sie überträgt in die Gegenrichtung keinerlei Kundendaten.
Lässt sich das in mein CRM integrieren?
Ja. Business und Enterprise stellen eine REST-API bereit und bringen Integrationen für gängige CRMs mit (Pipedrive, HubSpot, Salesforce, Bitrix). Bei Starter nutzen Sie ein manuelles Formular.
Wo liegen meine Daten physisch?
Dort, wo Sie die Software installieren — Ihr Computer, Ihr Server, Ihr Netzwerk. Es gibt keine „Sanqto-Cloud“ für Kundendaten. Konsequenz: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag, keine Drittlandstransfers.
Welche Strafe droht, wenn ich nicht prüfe?
Bis zu 500 000 EUR Bußgeld (§ 19 AWG) sowie Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren in besonders schweren Fällen (§ 17 AWG). Bei Unternehmen können nach § 30 OWiG zusätzliche Verbandsgeldbußen bis zu 10 Mio. EUR verhängt werden. Verantwortlich ist das Unternehmen, nicht der Kunde.
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