18. EU-Sanktionspaket gegen Russland — was Unternehmen wissen müssen
Das 18. EU-Sanktionspaket (Juli 2025) senkte den Öl-Preisdeckel, verbot Nord-Stream-Transaktionen und erweiterte die Schattenflotten-Liste. Was Ihr Unternehmen tun muss.

Rechtsstand: 2026-05-20.
Das 18. EU-Sanktionspaket gegen Russland wurde am 18. Juli 2025 veröffentlicht.1 Es zielt vor allem auf die Haushaltseinnahmen Russlands aus dem Ölgeschäft — es senkte den Öl-Preisdeckel, verbot Transaktionen mit Nord Stream und blockierte den Import von Raffinerieprodukten aus russischem Rohöl. Für die Seeversicherungs- und Seelogistikbranche: unmittelbare Folgen bei der Versicherung von Ladungen und der Rückversicherung. Für Reisebüros, E-Commerce und Dienstleistungsunternehmen: mittelbare Folgen — neue Listungen bedeuten die Pflicht zum erneuten Screening von Geschäftspartnern.
Im Folgenden finden Sie eine 30-Sekunden-Zusammenfassung, die Darstellung der vier zentralen Änderungen, eine Branchenbewertung und eine konkrete Handlungs-Checkliste.
TL;DR — das Wichtigste in 30 Sekunden
- Das 18. Sanktionspaket wurde am 18. Juli 2025 veröffentlicht.1
- Der Öl-Preisdeckel für russisches Rohöl wurde von 60 auf 47,60 USD pro Barrel gesenkt; ein dynamischer Mechanismus wurde eingeführt, der den Preis stets mindestens 15 % unter dem Marktdurchschnittspreis für Urals der letzten sechs Monate hält.1
- Es wurde ein Transaktionsverbot mit Nord Stream 1 und Nord Stream 2 eingeführt — es umfasst auch Unternehmen, die die Pipelines betreiben.1
- Ein neues Importverbot für aus russischem Rohöl raffinierte Produkte, selbst wenn die Raffination in einem Drittland erfolgte.1
- Die Liste der „Schattenflotte" wuchs auf 444 Schiffe; die Gesamtzahl individueller Personenlistungen überschritt 2 500.12
- Für Seeversicherer und Logistikunternehmen — direkte Auswirkung auf die Prüfung von Schiffen und Reedern.
- Für jedes Unternehmen in Deutschland — Notwendigkeit eines erneuten Screenings der Geschäftspartner nach dem 18. Juli 2025.
Was ist das 18. Sanktionspaket und wann ist es in Kraft getreten
„Sanktionspaket" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für ein Bündel von Gesetzesänderungen, die der Rat der EU als Antwort auf die russische Aggression beschließt. Es handelt sich nicht um einen einzigen Rechtsakt — jedes Paket besteht aus einer Reihe von Änderungen zweier Basisverordnungen: der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 (Listen natürlicher Personen und Organisationen, deren Vermögen eingefroren wird)3 und der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 (sektorale und Warenverbote).4 Hinzu treten Durchführungsverordnungen und Beschlüsse im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.
Das 18. Paket wurde am 18. Juli 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.1 EU-Verordnungen treten grundsätzlich am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, sofern der Rechtsakt keinen anderen Termin oder eine Übergangsfrist enthält. EU-Sanktionsverordnungen gelten in Deutschland unmittelbar als unmittelbar geltendes Recht (Art. 288 AEUV); zusätzlich greift in Deutschland das nationale Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) und das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für die Durchsetzung. Die Nummern der konkreten Änderungsverordnungen finden Sie nach diesem Datum im ABl. EU oder auf der Seite der GD FISMA — der Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion der Europäischen Kommission.5
Das 18. Paket ist ein weiterer Schritt in einer Reihe von Maßnahmen, die auf die russischen Öleinnahmen abzielen. Das 15. (Dezember 2024) und 16. Paket (Februar 2025) konzentrierten sich auf Anti-Umgehung und die Erweiterung der Schattenflotten-Liste.67 Das 17. Paket (Mai 2025) war die bislang größte einzelne G7-Maßnahme gegen die Shadow Fleet — es fügte 189 Schiffe hinzu.8 Das 18. Paket traf den Preismechanismus für Öl und die Gasleitungsinfrastruktur.
Die vollständige Chronologie aller 20 EU-Sanktionspakete gegen Russland behandeln wir im Artikel Wie viele EU-Sanktionspakete gegen Russland gibt es und was ändern sie für Unternehmen?
Was ändert das 18. Paket — die wichtigsten Bereiche
1. Öl-Preisdeckel von 60 auf 47,60 USD gesenkt — mit dynamischem Mechanismus
Der Öl-Preisdeckel-Mechanismus basiert auf Art. 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates.9 Bis zum 18. Paket betrug die Obergrenze 60 USD pro Barrel russisches Rohöl. Das 18. Paket senkte diesen Betrag auf 47,60 USD und führte eine wesentliche strukturelle Änderung ein: einen automatischen, dynamischen Überprüfungsmechanismus, der sicherstellt, dass der Deckel stets mindestens 15 % unter dem Marktdurchschnittspreis für Urals der letzten sechs Monate liegt.1
Was bedeutet das in der Praxis? Der bisherige Deckel war statisch — Russland konnte seine Preispolitik anpassen und sich der Grenze nähern. Der neue dynamische Mechanismus schließt dieses Schlupfloch: Wenn der Marktpreis für Urals fällt, sinkt auch der Deckel automatisch. Für Ihr Unternehmen ist wichtig: Jede Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Transport oder der Versicherung russischen Rohöls muss anhand des aktuellen Deckelniveaus überprüft werden — eine Prüfung von vor einigen Monaten reicht nicht aus.
Der Mechanismus betrifft Unternehmen, die Transport-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für Tanker mit russischem Rohöl erbringen. Ein Betreiber, der solche Dienstleistungen oberhalb des Deckels erbringt, verstößt gegen die Sanktionen — unabhängig davon, dass er kein Ölunternehmen ist.
2. Transaktionsverbot mit Nord Stream 1 und Nord Stream 2
Das 18. Paket führt ein Transaktionsverbot mit Nord Stream 1 und Nord Stream 2 ein und schließt auch Unternehmen ein, die diese Pipelines betreiben.1 Beide Pipelines wurden 2022 physisch beschädigt, aber die Infrastruktur — einschließlich der Betreibergesellschaften und der mit den Pipelines verbundenen Vermögenswerte — blieb teilweise außerhalb der direkten Reichweite der Sanktionen. Das 18. Paket schloss diese Lücke.
Für die meisten Unternehmen außerhalb des Energiesektors hat dieses Verbot mittelbare Bedeutung: Gesellschaften, die mit Nord Stream verbunden sind, konnten Geschäftspartner oder Handelspartner bei verschiedenen Transaktionen sein, die nichts unmittelbar mit den Pipelines zu tun haben. Es lohnt sich zu prüfen, ob die Geschäftspartnerliste Ihres Unternehmens Unternehmen enthält, die mit diesen Strukturen verbunden sind.
3. Importverbot für aus russischem Rohöl raffinierte Produkte
Das 18. Paket erweitert die Warenverbote um den Import von aus russischem Rohöl raffinierten Produkten — selbst wenn die Raffination in einem Drittland erfolgte.1 Dieser „Traceback-to-Russian-Crude"-Grundsatz schloss die Praxis des mittelbaren Imports: Sie kaufen Kraftstoff in Indien, China oder der Türkei, aber wenn er aus russischem Rohöl produziert wurde, gilt das Verbot.
Für Unternehmen aus der Kraftstoff-, Logistik-, Transport- und Speditionsbranche: Notwendigkeit, die Lieferkette auf die Herkunft von Mineralölprodukten zu überprüfen. Dies betrifft auch Unternehmen, die Fahrzeugflotten oder Kraftstofflager verwalten und Mineralölprodukte von Zwischenhändlern kaufen — die Due Diligence betrifft nun nicht nur den direkten Lieferanten, sondern auch den Rohstoff.
4. Erweiterung der Schattenflotten-Liste — 444 Schiffe, über 2 500 Personenlistungen
Das 18. Paket fügte weitere Schiffe zur „Shadow-Fleet"-Liste (Schattenflotte) hinzu — die Gesamtzahl wuchs auf 444 Einheiten.1 Gleichzeitig überschritt die Gesamtzahl der individuellen Personen- und Unternehmenslistungen auf den EU-Sanktionslisten 2 500.2
Die Schattenflotte umfasst Tanker, die zum Transport russischen Öls unter Umgehung des Öl-Preisdeckels eingesetzt werden: registriert in Drittstaaten (Panama, Liberia, Marshallinseln, Komoren), oft mit gefälschten Versicherungsunterlagen oder ausgeschaltetem AIS-System (Automatic Identification System). Das Verbot der Versicherung, Charterung und Bedienung dieser Einheiten durch europäische Unternehmen ist ein direktes Tätigkeitsverbot — nicht nur eine Empfehlung.
Für Ihr Unternehmen — selbst wenn Sie nicht in der Schifffahrtsbranche tätig sind — bedeutet die Zunahme der Personenlistungen um 55 Einträge in einem Paket1, dass die Liste vom Vormonat veraltet ist. Jedes weitere Screening von Geschäftspartnern muss auf der aktualisierten Listenversion basieren.
Am stärksten betroffene Branchen — und mittelbare Bedeutung für andere
Seeversicherung und Rückversicherung — direkte Auswirkung
Die Seeversicherungsbranche (P&I Clubs, Seemakler, Rückversicherer) trägt die Folgen des 18. Pakets direkt und sofort. Die Versicherung von Schiffen auf der Schattenflotten-Liste ist verboten — die Liste umfasst nach dem 18. Paket 444 Einheiten.1 Die Rückversicherung von Policen, die solche Schiffe abdecken, ist ebenso problematisch: Ein europäischer Rückversicherer, der das Risiko aus einer Police für ein gelistetes Schiff übernimmt, kann gegen die Sanktionen verstoßen.
Deutsche Versicherungsmakler und -agenten im Schifffahrts- oder Frachtsegment sollten ein Verfahren zur Überprüfung jedes Reeders und Charterers vor Ausstellung oder Erneuerung einer Police haben. Eine einmalige Prüfung reicht nicht — die Liste ändert sich mit jedem Paket, und Pakete erscheinen alle paar Monate.
Mehr zu den Pflichten im Versicherungssegment im Artikel über Sanctions Screening in der Versicherungsbranche.
Seelogistik und Spedition — direkte Auswirkung
Speditions- und Logistikunternehmen, die den Seetransport organisieren, müssen jede schwimmende Einheit auf die Schattenflotten-Liste überprüfen. Die Organisation von Fracht auf einem gelisteten Schiff, die Charterung einer solchen Einheit oder die Erbringung von Bunkerdienstleistungen sind verboten. Das 18. Paket erweiterte die Warenverbote um aus russischem Rohöl raffinierte Produkte — was Ladungen betreffen kann, die das Unternehmen transportiert.
Reisebüros und OTA — mittelbare Auswirkung
Reisebüros und OTA-Betreiber befassen sich nicht mit Öl oder Tankern, sind aber zur Überprüfung von Kunden und Geschäftspartnern auf Basis der Sanktionslisten nach Verordnung 269/2014 verpflichtet.3 Jedes neue Paket, das Personenlistungen hinzufügt, ändert die zu prüfende Liste. Nach dem 18. Paket — mit über 2 500 Einträgen — ist die Liste umfangreich und erfordert ein regelmäßiges Screening der Kunden- und Reiseveranstalter-Basis.
Details zu den Pflichten im Tourismussektor beschreiben wir auf der Branchenseite für Reisebüros und OTA.
E-Commerce und Handel — mittelbare Auswirkung
Ein Online-Shop, der an Kunden aus verschiedenen Ländern verkauft, ist verpflichtet, jeden Käufer auf Sanktionslisten zu überprüfen. Das 18. Paket erweiterte die Warenverbote — wenn Sie Mineralöl- oder Chemieprodukte verkaufen, müssen Sie prüfen, ob Ihre Waren nicht dem Importverbot aus Russland unterliegen (oder aus russischem Rohöl raffinierten Produkten), und wenn Sie über Zwischenhändler in Drittstaaten exportieren — ob Sie in Verträgen die nach Art. 12g der Verordnung 833/2014 erforderliche „No re-export to Russia"-Klausel haben.10
Eine umfassende Darstellung der Pflichten und Risiken für Unternehmen in Deutschland — unabhängig von der Branche — finden Sie im Artikel Wer muss in Deutschland Sanctions Screening durchführen.
Was nach Inkrafttreten des 18. Pakets zu tun ist — Checkliste
Im Folgenden vier konkrete Schritte, die Ihr Unternehmen nach der Veröffentlichung des 18. (und jedes weiteren) Pakets durchführen sollte.
Aktualisieren Sie die Listen für das Screening. Laden Sie aktuelle Verzeichnisse von EUR-Lex (CELEX 32014R0269)3 oder von der Seite der GD FISMA herunter.5 Beachten Sie, dass die Schattenflotten-Liste auf 444 Schiffe gewachsen ist — wenn Sie in der Seelogistik oder Versicherung tätig sind, aktualisieren Sie auch das interne Register der zu überprüfenden Einheiten.
Screenen Sie die Geschäftspartner anhand der aktualisierten Listen. Das bloße Vorhandensein eines Verfahrens reicht nicht — Sie müssen nachweisen, dass das Screening nach dem Inkrafttreten des Pakets durchgeführt wurde. Tragen Sie das Datum des Screenings, die Paketnummer und das Ergebnis (CLEAR / POSSIBLE / MATCH) in das interne Trefferregister ein. Die Dokumentationspflicht ergibt sich aus dem AWG und SanktDG.11
Wenn Sie in Energie, Logistik oder Seeversicherung tätig sind — prüfen Sie die KN-Codes und die Lieferkette. Das 18. Paket erweiterte die Verbote um aus russischem Rohöl raffinierte Produkte. Prüfen Sie, ob Ihre Waren oder gelieferte Materialien einen Bezug zum russischen Rohstoff haben — auch über Zwischenhändler aus Drittländern. Wenn Sie Waren exportieren, die durch Drittländer einem Verbot unterliegen, stellen Sie sicher, dass die Verträge die „No re-export to Russia"-Klausel enthalten (Art. 12g VO 833/2014).10
Aktualisieren Sie die interne Compliance-Dokumentation. Jedes neue Screening und sein Ergebnis sollten in das Register aufgenommen werden. Wenn ein Vertrag eine rechtliche Prüfung erfordert (z. B. ein Lieferant in der Lieferkette erweist sich als mit einer gelisteten Person verbunden) — dokumentieren Sie die Entscheidung und konsultieren Sie einen Anwalt. Die Entscheidung über die Aussetzung einer Transaktion oder den Antrag auf eine nationale Ausnahme muss mit Datum festgehalten werden.
Prüfen Sie, ob die Änderungen am Öl-Preisdeckel die Dienstleistungen betreffen, die Sie erbringen oder beauftragen. Wenn Ihr Unternehmen Seefracht- oder Seeversicherungsdienste nutzt, fragen Sie den Anbieter, ob er seine Verfahren nach dem 18. Paket aktualisiert hat. Eine fehlende Aktualisierung auf Seiten des Anbieters kann das Risiko auf Ihr Unternehmen verlagern.
Strafen bei Missachtung des Pakets
EU-Sanktionen gelten unmittelbar — sie erfordern keine Umsetzung durch ein nationales Gesetz, um Rechtswirkung zu entfalten. In Deutschland gilt EU-Recht unmittelbar — keine separate nationale Sanktionsliste. Die Durchsetzung erfolgt jedoch auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SanktDG).
Bei Verstößen gegen das Bereitstellungsverbot oder die Pflicht zum Einfrieren von Vermögenswerten gegenüber Personen oder Organisationen auf der Liste (nach VO 269/20143 und VO 765/200612) drohen in Deutschland:
- Bußgelder bis 500 000 EUR nach § 19 AWG bei fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen;
- Verbandsgeldbuße bis 10 Mio. EUR nach § 30 OWiG zusätzlich gegen das Unternehmen;
- Freiheitsstrafe bis 10 Jahre nach § 17 AWG bei schwerwiegenden, vorsätzlichen Verstößen.
Die Durchsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), die Deutsche Bundesbank und den Zoll. Die FIU Deutschland (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) bearbeitet Meldungen aus dem Finanzsektor.
Auf EU-Ebene führt die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 die Kriminalisierung von Verstößen gegen EU-Sanktionen ein.13 Die Umsetzungsfrist dieser Richtlinie ist abgelaufen — Deutschland setzt die Vorschriften im Rahmen des nationalen Sanktionsdurchsetzungsdurchführungsgesetzes (SanktDDG) um. Die konkreten Strafrahmen — sowohl für natürliche als auch für juristische Personen — ergeben sich aus der deutschen Umsetzungsgesetzgebung.
Eine vollständige Darstellung von Strafen und Haftung bei Verstößen gegen EU-Sanktionen in Deutschland finden Sie im Artikel Welche Strafen drohen bei Sanktionsverstößen in Deutschland und der EU.
FAQ
Wann ist das 18. EU-Sanktionspaket in Kraft getreten?
Das 18. EU-Sanktionspaket gegen Russland wurde am 18. Juli 2025 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.1 EU-Verordnungen treten grundsätzlich am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft, sofern der Rechtsakt für ausgewählte Bestimmungen keinen anderen Termin oder eine Übergangsfrist enthält.
Was ändert das 18. Paket genau für den Versicherungssektor?
Zwei direkte Änderungen: (1) Die Schattenflotten-Liste wuchs auf 444 Schiffe — die Versicherung oder Rückversicherung dieser Einheiten ist verboten; (2) die Gesamtzahl individueller Personen- und Unternehmenslistungen überschritt 2 500.12 Ein Seemakler oder Versicherer muss die Verfahren zur Überprüfung von Reedern, Charterern und schwimmenden Einheiten nach jedem neuen Paket aktualisieren.
Betrifft der Öl-Preisdeckel mein Unternehmen, wenn ich nicht mit Öl handle?
Der Öl-Preisdeckel-Mechanismus (Art. 3n VO 833/2014)9 betrifft Unternehmen, die Seetransport-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungen für Tanker mit russischem Öl erbringen. Wenn Ihr Unternehmen in keiner Weise in diese Dienstleistungsketten eingebunden ist, betrifft der Deckel es nicht direkt. Wenn Sie jedoch ein Speditionsunternehmen, eine Schiffsleasing-Gesellschaft, ein Seemakler oder ein Ladungsversicherer sind — ist der Mechanismus für Sie entscheidend.
Wo bekomme ich aktuelle Sanktionslisten nach dem 18. Paket?
Drei Grundquellen: die Paket-Chronologie auf der Seite der GD FISMA5, die EUR-Lex-Datenbank (CELEX 32014R0269 für die Personenliste)3 und die EU-Sanktionsdatenbank im EU Sanctions Map (sanctionsmap.eu).14 In Deutschland gilt EU-Recht unmittelbar — es gibt keine separate nationale Sanktionsliste, das BAFA und die Bundesbank halten Hinweise für betroffene Unternehmen bereit.
Wie viele EU-Sanktionspakete gegen Russland gibt es insgesamt?
Bis Mai 2026 hat die EU 20 Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet.15 Das 18. Paket (Juli 2025) war das vorletzte vor Paket 19 (Oktober 2025) und 20 (April 2026). Die vollständige Chronologie und eine Übersicht jedes Pakets finden Sie im Artikel Wie viele EU-Sanktionspakete gegen Russland gibt es und was ändern sie für Unternehmen?
Betrifft das 18. Paket Sanktionen gegen Belarus?
Nicht unmittelbar. Sanktionen gegen Belarus basieren auf einem eigenständigen Rechtsakt — der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 200612 — und haben eigene Pakete und Nummerierungen. Screenen Sie immer auf Basis beider Regime — Russland und Belarus.
Wie Sanqto helfen kann
Sanqto ist eine Sanctions-Screening-Software, die on-premise installiert wird — in der Infrastruktur Ihres Unternehmens, ohne Übertragung von Geschäftspartnerdaten an die Cloud eines externen Anbieters. Das System arbeitet im dreistufigen Modell MATCH / POSSIBLE / CLEAR: Statt eines binären Signals gibt es dem Compliance Officer einen Entscheidungsraum für mehrdeutige Treffer — wie ähnliche Namen, Tippfehler oder Änderungen der Rechtsform. Die Antwortzeit auf eine Anfrage liegt unter 30 ms, sodass Geschäftspartner überprüft werden können, ohne Verkaufs-, Buchungs- oder Policenabwicklungsprozesse zu blockieren. Nach jedem neuen Paket werden die Listen im System automatisch aktualisiert — Sie müssen nicht jeden Montag das Amtsblatt der EU verfolgen. Zur Software gehört ein Paket Implementierungsdokumente: Sanktionsrichtlinie, Stellenanweisung, Trefferregister und Risikobewertung — bereit zur Vorlage bei einer Prüfung durch BAFA, Zoll oder Bundesbank. Details des Angebots für die Versicherungsbranche beschreiben wir auf der Seite Sanqto für Versicherungen.
Rechtsgrundlage
EU-Basisrechtsakte (Sanktionen gegen Russland):
- Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen — EUR-Lex CELEX:32014R0269
- Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren — EUR-Lex CELEX:32014R0833
- Beschluss 2014/512/GASP des Rates — Begleitrechtsakt zur Verordnung 833/201416
EU-Basisrechtsakt (Belarus):
- Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und bestimmte belarussische Amtsträger12
EU-Richtlinie:
- Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Definition von Straftatbeständen und Strafen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union — EUR-Lex CELEX:32024L122613
Deutsche Rechtsakte:
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG) — § 17 (Strafvorschriften), § 19 (Bußgeldvorschriften)
- Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) — nationale Durchsetzung der EU-Sanktionen
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) — § 30 (Verbandsgeldbuße)
Institutionen und Referenzmaterial:
- GD FISMA — Chronologie der Sanktionen gegen Russland — Chronologie + Links zu allen Paketen5
- GD FISMA — Paket 18 (18. Juli 2025)1
- BAFA — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
- Deutsche Bundesbank — Finanzsanktionen
- GD FISMA — No re-export to Russia clause (Art. 12g)10
- GD FISMA — Provision of services FAQ (Art. 5n)17
Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Aufzählung sanktionsbezogener Maßnahmen ist nicht abschließend — maßgeblich sind die jeweils aktuellen EU-Verordnungen in der konsolidierten Fassung (EUR-Lex). Rechtsstand: 2026-05-20.
Paket 18 — Veröffentlichung 18. Juli 2025; Öl-Preisdeckel von 60 auf 47,60 USD mit dynamischem Mechanismus; Transaktionsverbot mit Nord Stream 1 und 2; Importverbot für aus russischem Rohöl raffinierte Produkte; 444 Schattenflotten-Schiffe; über 2 500 individuelle Listungen; 55 zusätzliche Listungen; GD FISMA news. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Gesamtzahl individueller Listungen nach dem 18. Paket überschritt 2 500; GD FISMA — Paket 18. ↩︎ ↩︎ ↩︎
Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen — EUR-Lex CELEX:32014R0269. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren — EUR-Lex CELEX:32014R0833; zitiert nach GD FISMA. ↩︎
GD FISMA — Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion; offizielle Seite. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Paket 15 — Veröffentlichung 16. Dezember 2024; VO (EU) 2024/3192 des Rates; 52 neue Schattenflotten-Schiffe (insgesamt 79); GD FISMA news. ↩︎
Paket 16 — Veröffentlichung 24. Februar 2025; 74 neue Schiffe (insgesamt 153); 83 neue Listungen (48 Personen + 35 Unternehmen); Importverbot für russisches Primäraluminium; GD FISMA news. ↩︎
Paket 17 — Veröffentlichung 20. Mai 2025; 189 neue Schiffe (insgesamt 342) — größte einzelne G7-Maßnahme gegen die Shadow Fleet; 75 neue Listungen (17 Personen + 58 Unternehmen); GD FISMA news. ↩︎
Art. 3n VO 833/2014 — Öl-Preisdeckel-Mechanismus für russisches Rohöl; zitiert nach GD FISMA. ↩︎ ↩︎
Art. 12g VO 833/2014 — „No re-export to Russia"-Klausel; GD FISMA — No re-export to Russia clause FAQ. ↩︎ ↩︎ ↩︎
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) — nationale Durchsetzung der EU-Sanktionen in Deutschland. ↩︎
Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und bestimmte belarussische Amtsträger. ↩︎ ↩︎ ↩︎
Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 — Kriminalisierung von Verstößen gegen EU-Sanktionen; EUR-Lex CELEX:32024L1226. ↩︎ ↩︎
EU Sanctions Map (sanctionsmap.eu) — interaktive Karte der EU-Sanktionsregime, geführt vom Generalsekretariat des Rates der EU / EAD. ↩︎
Gesamtzahl von 20 Paketen gegen Russland, Stand 23. April 2026; GD FISMA — Sanktionschronologie. ↩︎
Beschluss 2014/512/GASP des Rates — Begleitrechtsakt zur VO 833/2014; zitiert nach GD FISMA. ↩︎
Art. 5n VO 833/2014 — Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für die russische Regierung und in Russland niedergelassene juristische Personen; GD FISMA — Provision of services FAQ. ↩︎