AMLA — was ist das, wen betrifft es und was bedeutet es für ein Unternehmen außerhalb der Finanzbranche
AMLA ist die neue EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung mit Sitz in Frankfurt. Wen sie betrifft, welcher Zeitplan gilt und warum sie Ihr Unternehmen nicht vom Sanctions Screening entbindet.

Rechtsstand: 23. Mai 2026.
AMLA — Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism — ist die neue EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt am Main, die seit dem 1. Juli 2025 operativ tätig ist und ab dem 1. Januar 2028 die unmittelbare Aufsicht über ausgewählte Finanzinstitute der EU übernimmt. Sie wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 (AMLAR) errichtet, die am 19. Juni 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurde. Dieser Beitrag erklärt, was AMLA ist, wen sie betrifft und — was für Sie am wichtigsten ist — was AMLA an der Sanctions-Screening-Pflicht von Unternehmen außerhalb der Finanzbranche nicht ändert.
TL;DR — fünf Dinge, die Sie über AMLA wissen müssen
- AMLA ist eine Geldwäsche-Behörde, keine Sanktionsbehörde. Sie koordiniert die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der EU; für die EU-Sanktionen (Verordnungen des Rates 269/2014 und 833/2014), die Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sind, ist sie nicht zuständig.
- Sitz: Frankfurt am Main, im Februar 2024 aus neun Bewerberstädten ausgewählt (Wien, Madrid, Rom, Frankfurt, Brüssel, Dublin, Paris, Riga, Vilnius).
- Operativer Start: 1. Juli 2025. Unmittelbare Aufsicht über ausgewählte Institute: ab 1. Januar 2028.
- Das AML-Paket 2024 besteht aus vier Rechtsakten: der Verordnung AMLAR (2024/1620), der Verordnung AMLR (2024/1624 — dem sogenannten Single Rulebook), der Richtlinie AMLD6 (2024/1640) mit Umsetzungsfrist 10. Juli 2027 sowie der Verordnung TFR (2023/1113), die bereits heute gilt.
- Für ein Unternehmen außerhalb der Finanzbranche bedeutet AMLA keine neue Pflicht — aber die AMLR (2024/1624) führt eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10 000 EUR ein und erweitert den Katalog der „Verpflichteten" um einige Branchen (Handel mit Luxusgütern oberhalb bestimmter Schwellen, Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, ab 2029 auch Profifußballvereine und Fußballagenten).
Wenn Sie ein Reisebüro, eine Immobilienagentur, eine Kanzlei, ein Steuerberatungsbüro oder ein Unternehmen führen, das mit Luxusgütern handelt — lesen Sie weiter. Im Folgenden trennen wir das GwG-Regime (in dem AMLA der EU-Koordinator ist) vom Sanktionsregime (in dem AMLA nichts zu sagen hat).
Wie AMLA entstanden ist — eine kurze Vorgeschichte
Die Idee einer EU-Geldwäschebehörde reifte über mehrere Jahre. Unmittelbarer Anlass waren Skandale, die eine Lücke in der grenzüberschreitenden Aufsicht über Banken in der EU offenlegten. Der Fall Danske Bank von 2018 — über die estnische Filiale dieser dänischen Bank flossen zwischen 2007 und 2015 rund 200 Mrd. EUR verdächtige Transaktionen. Später ING in den Niederlanden, später Rabobank. Jede nationale Aufsicht sah nur ihren Ausschnitt des Puzzles; niemand betrachtete das Gesamtbild.
Die Europäische Kommission schlug das AML-Paket im Juli 2021 vor. Drei Jahre Verhandlungen — und im Mai 2024 wurden die Verordnungen und die Richtlinie angenommen. Die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU erfolgte am 19. Juni 2024. Es ist die größte Änderung im europäischen GwG-System seit der ersten Geldwäscherichtlinie von 1991.
Die Idee ist einfach: ein einheitliches EU-Regelwerk (Single Rulebook), ein EU-Aufsichtskoordinator (AMLA), unmittelbare Aufsicht über Akteure, die in mehreren Ländern zugleich tätig sind. Es ist der erste Versuch, eine GwG-Architektur auf EU-Ebene aufzubauen — analog zu dem, was die EZB für die Bankenaufsicht leistet.
Womit sich AMLA genau befasst
AMLA hat fünf Hauptfunktionen. Es lohnt sich, sie der Reihe nach aufzuschlüsseln, denn aus Sicht eines KMU haben sie eine sehr unterschiedliche praktische Bedeutung.
1. Unmittelbare Aufsicht über ausgewählte Finanzinstitute mit hohem grenzüberschreitendem Risiko. Ab dem 1. Januar 2028 übernimmt AMLA bis zu 40 Akteure unter ihre unmittelbare Aufsicht — vor allem große Banken und Zahlungsdienstleister, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Eine Liste konkreter Akteure existiert noch nicht öffentlich; sie soll in der Vorbereitungsphase 2025–2027 erstellt werden. Dies ist kein Ort für Namensraten — die Auswahlkriterien umfassen den Umfang der grenzüberschreitenden Tätigkeit und das Risikoprofil.
2. Mittelbare Aufsicht über die übrigen Institute durch Koordinierung der nationalen GwG-Behörden (in Deutschland — die FIU Deutschland, die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen beim Zoll, sowie die jeweils zuständige Aufsicht wie BaFin, Steuerberaterkammern und Bezirksregierungen, auf Grundlage des Geldwäschegesetzes — GwG). AMLA wird Leitlinien, technische Standards, Stellungnahmen herausgeben und kann — bei schwerwiegenden Koordinierungsmängeln — die Aufsicht über einen konkreten Akteur von der nationalen Behörde übernehmen.
3. Koordinierung von FIU.net — des Netzwerks zum Informationsaustausch zwischen den nationalen zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units). In Deutschland ist diese Stelle die FIU Deutschland, angesiedelt beim Zoll. AMLA übernimmt von der Europäischen Kommission das Hosting und die Verwaltung dieser Plattform, was das Tempo des Informationsaustauschs über verdächtige Transaktionen zwischen den Mitgliedstaaten verbessern soll.
4. Schaffung und Pflege EU-weiter GwG-Standards. AMLA gibt regulatorische technische Standards (RTS), technische Durchführungsstandards (ITS) und Leitlinien heraus — analog zu EBA, ESMA oder EIOPA in ihren jeweiligen Bereichen. Aus diesen Dokumenten ergibt sich die konkrete Anwendung der AMLR (Verordnung 2024/1624) in der Praxis.
5. Internationale Zusammenarbeit. AMLA vertritt die EU in der FATF (Financial Action Task Force) und tauscht Informationen mit entsprechenden Stellen in Drittstaaten aus (FinCEN in den USA, OFAC in anderem Umfang usw.).
Kurz: AMLA ist für die Geldwäschebekämpfung das, was die EZB für die Banken ist. Sie ersetzt die nationalen Behörden nicht — sie baut über ihnen eine Koordinierungsebene auf.
Das AML-Paket 2024 — vier Rechtsakte, die Sie kennen müssen
AMLA ist nur ein Element einer deutlich umfassenderen Änderung. Das gesamte Paket sieht so aus:
| Rechtsakt | Typ | Was er bewirkt | Schlüsseldaten |
|---|---|---|---|
| AMLAR — Verordnung (EU) 2024/1620 | EU-Verordnung | Errichtet AMLA, definiert Zuständigkeiten, Struktur und Finanzierung der Behörde | Veröffentlichung: 19.06.2024. Operativer Start AMLA: 1.07.2025. Unmittelbare Aufsicht: ab 1.01.2028 |
| AMLR — Verordnung (EU) 2024/1624 (Single Rulebook) | EU-Verordnung | Harmonisiert die GwG-Pflichten in der EU: Katalog der Verpflichteten, Sorgfaltspflichten, wirtschaftlich Berechtigter, Bargeldobergrenze 10 000 EUR | Gilt unmittelbar ohne Umsetzung; Anwendungsdaten der einzelnen Vorschriften unterschiedlich |
| AMLD6 — Richtlinie (EU) 2024/1640 | EU-Richtlinie | Regelt die nationale GwG-Aufsicht, die FIU, den Zugang zu Transparenzregistern, Sanktionen bei Verstößen | Umsetzungsfrist: 10. Juli 2027 |
| TFR — Verordnung (EU) 2023/1113 | EU-Verordnung | Pflicht zur Übermittlung von Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem bei Geldtransfers und Kryptowerten (Travel Rule) | Gilt seit 30.12.2024 |
Für ein KMU die wichtigsten praktischen Unterschiede:
- Die AMLR wirkt unmittelbar. Eine EU-Verordnung bedarf keiner Umsetzung — sie gilt für Sie ab den im Rechtsakt festgelegten Anwendungsdaten genauso wie ein deutsches Gesetz.
- Die AMLD6 muss umgesetzt werden. Deutschland hat bis zum 10. Juli 2027 Zeit, die erforderlichen Änderungen im Geldwäschegesetz (GwG) zu beschließen. Bis dahin gilt das geltende GwG, doch die Gesetzgebungsarbeiten werden anlaufen, und es lohnt sich, sie zu verfolgen.
- Die TFR gilt bereits. Wenn Sie Geldtransfers oder Kryptowerte abwickeln — sind Sie zur Übermittlung der Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem verpflichtet. Das ist keine „Zukunft", sondern Gegenwart.
Die AMLR und die Erweiterung des Katalogs der Verpflichteten
Hier ist ein Punkt, den Sie aufmerksam lesen sollten. Die AMLR (Verordnung 2024/1624) verändert den Katalog der von GwG-Pflichten erfassten Akteure. Ein Teil der Erweiterungen kann Unternehmen betreffen, die sich heute nicht als „Verpflichtete" verstehen.
Neue oder präzisierte Kategorien umfassen unter anderem:
- Anbieter von Krypto-Dienstleistungen (CASP) — vollständige Erfassung durch das GwG-Regime, unabhängig von früheren nationalen Status.
- Händler mit Luxusgütern oberhalb bestimmter Transaktionswertschwellen — Schmuck, Uhren, Luxusfahrzeuge, Kunstwerke, Yachten, Privatflugzeuge. Die konkreten Schwellen und den Anwendungsbereich finden Sie in der AMLR — bevor Sie eine Tätigkeit in diesem Sektor planen, sollten Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt konsultieren.
- Professionelle Fußballvereine und Fußballagenten — mit aufgeschobenem Inkrafttreten bis 2029, was ein Sonderfall im AML-Paket ist.
- Immobilienmakler — mit einer Präzisierung für Vermietungen mit hohem Mietzins.
- Händler mit Kunstwerken und Gegenständen aus Edelmetallen und Edelsteinen — mit Transaktionswertschwellen.
Wenn Sie ein Unternehmen in einer dieser Branchen führen — lesen Sie die AMLR und stellen Sie fest, ob Sie (jetzt oder in den kommenden Jahren) zum Verpflichteten im neuen, EU-weiten Sinne geworden sind. Das ist wesentlich, denn es wirkt sich auf den Umfang der GwG-Verfahren aus, die Sie umsetzen müssen: Risikobewertung, KYC, Transaktionsmonitoring, Verdachtsmeldung an die FIU Deutschland.
Das zweite praktische Element der AMLR — eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10 000 EUR im Geschäftsverkehr. Das betrifft jedes in der EU tätige Unternehmen, nicht nur Verpflichtete. In Deutschland bestehen bereits heute Identifizierungspflichten für Güterhändler ab 10 000 EUR Bartransaktion nach dem GwG; die AMLR setzt darüber hinaus eine einheitliche EU-weite Obergrenze für die Annahme von Barzahlungen. Wenn Sie als Unternehmer Barzahlungen oberhalb von 10 000 EUR annehmen oder leisten, betrifft Sie diese Vorschrift unmittelbar.
Und jetzt das Wichtigste — AMLA und die EU-Sanktionen
Dies ist der Abschnitt, für den dieser Beitrag geschrieben wurde. Es ist sehr leicht, AMLA mit einer Sanktionsaufsichtsbehörde zu verwechseln, denn beide Themen arbeiten mit ähnlichem Vokabular („Listen", „Prüfung", „Compliance"). Das ist ein kostspieliger Irrtum.
AMLA beaufsichtigt das GwG-Regime. Das GwG-Regime ist das System zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung — es ergibt sich aus den EU-Richtlinien und -Verordnungen zu diesem Bereich (AMLR, AMLD6) sowie den nationalen Umsetzungsgesetzen (in Deutschland: das Geldwäschegesetz, GwG).
AMLA beaufsichtigt das EU-Sanktionsregime NICHT. Die EU-Sanktionen — vor allem die Verordnungen des Rates (EU) 269/2014 und 833/2014 — sind Teil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), beruhen auf einer anderen vertraglichen Grundlage (Art. 215 AEUV) und haben ein völlig anderes Durchsetzungssystem. In Deutschland setzen dieses Regime die Deutsche Bundesbank (Finanzsanktionen), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, güterbezogene Sanktionen) und der Zoll durch — auf Grundlage des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes (SanktDG). Anders als in einigen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine eigenständige nationale Sanktionsliste auf Bundesebene — verbindlich sind die EU-Konsolidierte Liste und die UN-Konsolidierungsliste sowie bei US-Bezügen die OFAC-SDN-Liste.
Die beiden Regime sind wie zwei verschiedene Autobahnen — sie verlaufen in eine ähnliche Richtung (Verhinderung von Finanzmissbrauch und Kriminalität), führen aber zu unterschiedlichen Zielen, haben unterschiedliche Betreiber und unterschiedliche Verkehrsregeln. Die Einzelheiten der Trennung dieser beiden Regime haben wir im Beitrag GwG und Sanktionen — die Unterschiede beschrieben, der diesen Text ergänzt.
Die einfachste Vergleichstabelle:
| Dimension | GwG-Regime (mit AMLA) | EU-Sanktionsregime |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | AMLR (2024/1624), AMLD6 (2024/1640), AMLAR (2024/1620); in DE: Geldwäschegesetz (GwG) | Verordnungen des Rates (EU) 269/2014 und 833/2014; in DE: AWG und SanktDG |
| Vertragliche Grundlage | Art. 114 AEUV (Binnenmarkt) | Art. 215 AEUV (GASP) |
| EU-Behörde | AMLA (Frankfurt) | Keine EU-Aufsichtsbehörde; nationale Durchsetzung |
| Deutsche Behörde | FIU Deutschland / BaFin / Kammern | Deutsche Bundesbank, BAFA, Zoll (keine nationale Sanktionsliste) |
| Persönlicher Anwendungsbereich | Geschlossener Katalog der Verpflichteten | Jede natürliche und juristische Person in der EU |
| Zweck | Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung | Durchsetzung restriktiver Maßnahmen gegen konkrete Personen, Einrichtungen und Länder |
Die praktische Konsequenz: Die Errichtung von AMLA entbindet Ihr Unternehmen nicht von der Sanctions-Screening-Pflicht. Wenn Sie ein Reisebüro, eine Immobilienagentur, eine Kanzlei, ein Hotel, eine Leasinggesellschaft oder einen E-Commerce-Shop führen — sind Sie verpflichtet, Geschäftspartner gegen die EU-Sanktionslisten zu prüfen, unabhängig davon, ob Sie Verpflichteter im Sinne des GwG sind. Diese Pflicht besteht seit 2014, und AMLA ändert nichts daran.
Was AMLA für ein deutsches KMU bedeutet
Schlüsseln wir es nach Branchen auf.
Wenn Sie eine Bank, ein Zahlungsinstitut, ein Versicherer, ein Steuerberatungsbüro, eine Kanzlei oder ein anderer Akteur sind, der bereits heute Verpflichteter nach dem GwG ist — werden in den kommenden Jahren neue EU-weite technische Standards und Leitlinien von AMLA hinzukommen, die umzusetzen sind. Die FIU Deutschland und Ihre Aufsichtsbehörde bleiben Ihre unmittelbaren Stellen, doch ihre Praxis wird sich mit den Leitlinien von AMLA harmonisieren. Praktisch: Rechnen Sie im Zeitraum 2025–2028 mit neuen Risikobewertungen, neuen Meldemustern, neuen KYC-Standards. Ein GwG-Verfahren müssen Sie ohnehin haben — jetzt bedarf es einer Aktualisierung.
Wenn Sie ein Steuerberatungs- oder Buchhaltungsbüro führen — gilt das Gleiche wie oben. Sie sind bereits heute Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 GwG; die AMLR bestätigt diesen Status und präzisiert die Pflichten. Unabhängig vom GwG sind Sie zum Sanctions Screening verpflichtet, das sich aus den EU-Verordnungen ergibt.
Wenn Sie mit Luxusgütern handeln — Schmuck, Uhren, Premium-Fahrzeuge, Yachten, Kunstwerke — lesen Sie die AMLR aufmerksam. Sie können oberhalb bestimmter Transaktionswertschwellen in den neuen Katalog der Verpflichteten fallen. Das bedeutet Pflichten zu KYC, Risikobewertung und Meldung an die FIU Deutschland, die Sie zuvor formal nicht hatten. Hinzu kommt — unabhängig vom GwG — die Sanctions-Screening-Pflicht.
Wenn Sie ein Reisebüro, ein Hotel, eine Marketingagentur, einen E-Commerce-Shop oder ein Transportunternehmen führen — bringen AMLA und das AML-Paket 2024 für Sie wahrscheinlich keine unmittelbaren neuen GwG-Pflichten (mit Ausnahme der Bargeldobergrenze von 10 000 EUR, die alle betrifft). Aber Ihre Sanctions-Screening-Pflicht bleibt in Kraft. Die Verordnung 269/2014 gilt für Sie unmittelbar und ohne Branchenausnahme — seit ihrer Annahme im Jahr 2014.
Der häufigste Fehler, den wir in Gesprächen mit Unternehmensinhabern erleben: „Ach, wir sind nicht im GwG, also betrifft uns das nicht." Doch, es betrifft Sie. Sanktionen sind ein anderes Regime, beschrieben in unserem Beitrag zur Richtlinie 2024/1226 und der Kriminalisierung von Verstößen. Wenn Sie den wirtschaftlich Berechtigten eines Geschäftspartners prüfen, lohnt sich auch ein Blick in den Text zur 50-%-Eigentumsregel — das ist der Standard, der bei der Feststellung angewendet wird, ob ein Geschäftspartner von einem Akteur auf der Liste „kontrolliert" wird.
Zeitplan — was und wann
Wenn Sie eine übersichtliche Timeline wünschen, hier ist sie:
- 31. Mai 2024 — Annahme der Verordnung AMLAR (2024/1620), AMLR (2024/1624) und der Richtlinie AMLD6 (2024/1640).
- 19. Juni 2024 — Veröffentlichung des Pakets im Amtsblatt der EU, Reihe L.
- Februar 2024 — Auswahl Frankfurts als Sitz von AMLA aus neun Bewerbungen.
- 30. Dezember 2024 — vollständige Anwendung der Verordnung TFR (2023/1113) auf Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.
- 1. Juli 2025 — operativer Start von AMLA.
- 2025–2027 — Vorbereitungsphase: Aufbau der AMLA-Struktur, Personalgewinnung, Herausgabe erster RTS/ITS, Identifizierung der unter unmittelbare Aufsicht fallenden Akteure.
- 10. Juli 2027 — Umsetzungsfrist der AMLD6 (2024/1640) in deutsches Recht.
- 1. Januar 2028 — Beginn der unmittelbaren Aufsicht von AMLA über ausgewählte Finanzinstitute (bis zu 40 Akteure).
- 2029 — Inkrafttreten der GwG-Pflichten für professionelle Fußballvereine und Fußballagenten.
Die Anwendungsdaten der einzelnen AMLR-Vorschriften sind innerhalb des Rechtsakts unterschiedlich — bevor Sie Änderungen an den GwG-Verfahren in Ihrem Unternehmen planen, sollten Sie direkt EUR-Lex prüfen oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt konsultieren.
FAQ — die häufigsten Fragen zu AMLA
Wird AMLA mein Unternehmen kontrollieren?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit — nein. AMLA soll unter unmittelbarer Aufsicht bis zu 40 Akteure haben: die größten Finanzinstitute mit hohem grenzüberschreitendem Risiko. Die übrigen Akteure bleiben unter der Aufsicht der nationalen Behörden — in Deutschland sind dies die FIU Deutschland und die jeweils zuständige Aufsicht. Ein deutsches KMU wird nicht unter die unmittelbare Aufsicht von AMLA fallen. Der praktische Einfluss von AMLA auf Ihr Unternehmen ist mittelbar: durch die Harmonisierung der von den deutschen Behörden angewandten GwG-Standards.
Ersetzt AMLA die FIU Deutschland?
Nein. Die FIU Deutschland (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) und die jeweilige Aufsichtsbehörde bleiben die deutschen GwG-Stellen — sie kontrollieren die Verpflichteten im Sinne des GwG, nehmen Verdachtsmeldungen entgegen und führen GwG-Verfahren in Deutschland. AMLA baut darüber eine EU-Koordinierungsebene auf: Sie gibt Leitlinien heraus, koordiniert den Informationsaustausch in FIU.net und kann in Extremfällen die Aufsicht über einen konkreten Akteur übernehmen.
Entbindet mich die Errichtung von AMLA vom Sanctions Screening?
Nein. AMLA ist eine Geldwäsche-Behörde. Das Sanctions Screening ergibt sich aus dem EU-Sanktionsregime (Verordnungen 269/2014 und 833/2014) — durchgesetzt in Deutschland über das AWG und das SanktDG. Das ist ein vollständig getrenntes Rechtssystem. Die Pflicht, Geschäftspartner gegen die Sanktionslisten zu prüfen, bleibt unabhängig vom AML-Paket 2024 und von der Entstehung von AMLA in Kraft.
Was ändert die AMLR für mein Unternehmen, wenn ich kein Finanzinstitut bin?
Höchstwahrscheinlich zwei Dinge. Erstens — die EU-weite Bargeldobergrenze von 10 000 EUR im Geschäftsverkehr, die alle Unternehmen betrifft. Zweitens — wenn Sie mit Luxusgütern, Kunstwerken, Kryptowerten handeln oder im Fußballbereich tätig sind (ab 2029), können Sie in den neuen, erweiterten Katalog der Verpflichteten mit entsprechenden neuen GwG-Pflichten fallen. Für die meisten übrigen Branchen führt die AMLR an sich keine neuen GwG-Pflichten ein — aber die Sanctions-Screening-Pflicht bleibt unverändert.
Wann gibt AMLA die ersten konkreten Leitlinien heraus, die mich betreffen?
Die ersten regulatorischen und technischen Durchführungsstandards (RTS, ITS) gibt AMLA ab 2025 heraus, und dieser Prozess erstreckt sich über die Jahre 2025–2028. Konkrete Leitlinien für Ihre Branche werden im Laufe der Zeit erscheinen. Die zuverlässigste Quelle aktueller Informationen ist die Website von AMLA (nach deren Start) sowie die Mitteilungen der deutschen Aufsichtsbehörden und der FIU Deutschland.
Was konkret zu tun ist — Checkliste für den Inhaber eines KMU
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen Verpflichteter nach dem GwG ist im Sinne des § 2 Abs. 1 GwG — und ob der neue Katalog der AMLR daran etwas ändert (Handel mit Luxusgütern, Kryptowerte, bestimmte Arten der Immobilienvermittlung).
- Prüfen Sie, ob Sie die Obergrenze von 10 000 EUR für Barzahlungen im Geschäftsverkehr einhalten. Wenn Sie große Barzahlungen abwickeln — wechseln Sie zur Überweisung oder zu einem unbaren Instrument.
- Unabhängig von Schritt 1 — implementieren oder aktualisieren Sie das Sanctions-Screening-Verfahren. Diese Pflicht ergibt sich aus den EU-Verordnungen 269/2014 und 833/2014 sowie dem AWG und dem SanktDG, nicht aus dem AML-Paket. Das AML-Paket 2024 ändert sie nicht.
- Benennen Sie eine verantwortliche Person für die GwG-Compliance (sofern Sie Verpflichteter sind) und gesondert für die Sanktions-Compliance. Das können dieselben Personen sein, doch die Dokumentation sollte beide Regime unterscheiden.
- Beobachten Sie die Durchführungsrechtsakte von AMLA — die ersten RTS/ITS werden die Praxis der deutschen Aufsicht beeinflussen und können in den kommenden Jahren eine Aktualisierung der GwG-Verfahren erforderlich machen.
- Planen Sie eine Revision der Verfahren für 2027 — die Umsetzung der AMLD6 in deutsches Recht hat die Frist 10. Juli 2027, was Änderungen im Geldwäschegesetz bedeutet.
Wie Sanqto helfen kann
Sanqto ist eine Software für Sanctions Screening, die für Unternehmen außerhalb der Finanzbranche entwickelt wurde — Reisebüros, Immobilienagenturen, Kanzleien, Steuerberatungsbüros, den Handel mit Luxusgütern und andere Akteure, die einer Sanktionspflicht aus den EU-Verordnungen unterliegen. AMLA und das AML-Paket 2024 stärken das benachbarte GwG-Regime, doch Ihre Pflicht zur Prüfung gegen die Sanktionslisten bleibt unverändert seit 2014 in Kraft. Sanqto installieren wir im Netzwerk des Kunden (On-Premise) — die Daten der Geschäftspartner verlassen Ihre Infrastruktur nicht. Das Prüfergebnis liegt in einem von drei Zuständen vor (MATCH, POSSIBLE, CLEAR), jede Prüfung wird automatisch als Audit-Trail dokumentiert, und im Paket erhalten Sie eine fertige Dokumentation (Sanktionsrichtlinie, Arbeitsanweisung, Trefferregister). Wenn Sie sehen möchten, wie das in der Praxis funktioniert — vereinbaren Sie eine Sanqto-Demo.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2024/1620 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Errichtung der Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLAR) — CELEX 32024R1620
Verordnung (EU) 2024/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (AMLR / Single Rulebook) — CELEX 32024R1624
Richtlinie (EU) 2024/1640 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 über die Mechanismen, die die Mitgliedstaaten zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung einrichten müssen (AMLD6) — CELEX 32024L1640
Verordnung (EU) 2023/1113 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte (TFR) — CELEX 32023R1113
Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen — CELEX 32014R0269
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren — CELEX 32014R0833
Geldwäschegesetz (GwG) — § 2 Abs. 1 (Katalog der Verpflichteten), § 7 (Geldwäschebeauftragter), § 43 (Verdachtsmeldung an die FIU) — gesetze-im-internet.de/gwg_2017
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) — nationale Durchsetzung der EU-Sanktionen in Deutschland — gesetze-im-internet.de/awg_2013, gesetze-im-internet.de/sanktdg
FIU Deutschland — Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen — zoll.de/DE/FIU
Information, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die konkrete rechtliche Bewertung im Einzelfall sollte mit einem fachkundigen Rechtsanwalt für Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht erfolgen. Rechtsstand: 23. Mai 2026.