Was die EU-Sanktionen gegen Russland für Unternehmen ändern
Die EU hat bereits 20 Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet. Erfahren Sie, was jedes Paket enthält und welche Pflichten es Unternehmen in Deutschland auferlegt.

Die Europäische Union hat bereits 20 Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet — das jüngste am 23. April 2026.12 Wenn Sie ein Unternehmen in Deutschland führen — ein Reisebüro, einen Onlineshop, eine Immobilienagentur, ein Leasing-, Versicherungs- oder Telekommunikationsunternehmen — dann muss auch Ihr Unternehmen alle paar Monate prüfen, ob ein neues Paket es betrifft.
In den Medien hört man alle paar Monate: „19. Paket", „20. Paket", „neues Sanktionspaket gegen Russland". Die meisten KMU-Inhaber gehen davon aus, dass das ein Problem der Banken ist. Tatsächlich aber drohen in Deutschland bei vorsätzlichen Verstößen gegen Sanktionsvorschriften nach § 19 des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) Bußgelder bis zu 500 000 EUR, gegen Unternehmen kommt nach § 30 OWiG eine Verbandsgeldbuße bis zu 10 Mio. EUR hinzu — und in schweren Fällen droht nach § 17 AWG sogar Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren.3 Durchgesetzt werden diese Vorschriften nicht nur gegenüber Banken.
Im Folgenden finden Sie eine 30-Sekunden-Zusammenfassung, die vollständige Chronologie aller 20 Pakete in einer einzigen Tabelle, eine Besprechung der drei jüngsten Pakete (18., 19., 20.) und konkrete Schritte: wie Sie nach jedem neuen Paket prüfen, ob es Ihr Unternehmen betrifft.
TL;DR — das Wichtigste in 30 Sekunden
- Die EU hat seit dem 23. Februar 2022 bereits 20 Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet; das jüngste (20.) wurde am 23. April 2026 veröffentlicht.412
- Ein „Paket" ist kein einzelner Rechtsakt — es ist ein Bündel von Änderungen an zwei Basisverordnungen: (EU) Nr. 269/2014 des Rates (Listen von Personen und Einrichtungen) und (EU) Nr. 833/2014 des Rates (sektorale und güterbezogene Verbote).56
- Ein typisches Paket enthält drei Dinge: neue Personen/Einrichtungen auf der Liste, neue sektorale Verbote und neue KN-Codes der verbotenen Güter.78
- Die Pakete betreffen nicht nur Banken — sie erfassen Reisebüros, Versicherer, Immobilienmakler, Leasingunternehmen, E-Commerce und Telekommunikationsanbieter.
- Die aktuellen Texte finden Sie auf EUR-Lex, auf der Seite der GD FISMA der Europäischen Kommission sowie über die EU Sanctions Map.910
- Nach jedem Paket sollte Ihr Unternehmen: die eigenen KN-Codes in den Anhängen prüfen, die Geschäftspartner anhand der aktualisierten Listen screenen und das Trefferregister aktualisieren.
- Bei Verstößen drohen in Deutschland Bußgelder bis 500 000 EUR (§ 19 AWG), Verbandsgeldbußen bis 10 Mio. EUR (§ 30 OWiG) und Freiheitsstrafen (§ 17 AWG); nach Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 verschärft sich die strafrechtliche Verantwortung weiter.311
Was bedeutet „EU-Sanktionspaket" — eine Definition in Klartext
„Sanktionspaket" ist eine Medien- und Politikkonvention, nicht die Bezeichnung eines Rechtsakts. In keiner Ratsverordnung finden Sie das Wort „package" — die Nummerierung der aufeinanderfolgenden Pakete ist inoffiziell und stammt aus den Mitteilungen der Europäischen Kommission (GD FISMA) und des Rates der EU.12 Für Ihr Unternehmen ist etwas anderes wichtig: Jedes Paket ist eine Reihe von Änderungen an zwei Basisrechtsakten plus gegebenenfalls neue Durchführungsrechtsakte.
Diese beiden Basisrechtsakte sind die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 (Listen natürlicher Personen und Einrichtungen, deren Vermögenswerte eingefroren werden) und die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 (sektorale Verbote — Energie, Finanzen, Verkehr, Dual-Use, Luxusgüter).56 Jeder von ihnen wird von einem Beschluss des Rates im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik begleitet: Beschluss 2014/512/GASP für 833/201413 sowie Beschluss 2014/145/GASP für 269/2014. Wie dieses Rechtsaktsystem aufgebaut ist — von den Verträgen bis zur nationalen Durchsetzung — erläutern wir im Artikel Rechtsgrundlagen der EU-Sanktionen.
Ein einzelnes „Paket" besteht in der Regel aus 5–15 separaten Dokumenten: Ratsverordnungen, GASP-Beschlüssen, Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission, Mitteilungen und Leitlinien der GD FISMA. Den Vorschlag bereitet der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) gemeinsam mit dem Hohen Vertreter vor; der Text durchläuft den AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter); der Rat der EU nimmt ihn einstimmig an; danach wird er im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt grundsätzlich am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft (manchmal mit einer Übergangsfrist für bestehende Verträge).
Woher die 20 Pakete kommen. Die ersten fünf (2014–2015) waren die Antwort auf die Annexion der Krim und die Destabilisierung des Donbass. Die Pakete 1–20 in der heutigen medialen Zählung der EU werden jedoch ab dem 23. Februar 2022 gezählt — das ist das Datum des ersten Pakets als Reaktion auf die Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk durch Russland, zwei Tage vor der umfassenden Invasion.4 Die Nummerierung, auf die sich die Presse heute bezieht („18. Paket", „19. Paket"), ist die Reihe ab 2022.
Chronologie — alle 20 Pakete in einer Tabelle
Die folgende Tabelle stellt alle 20 EU-Sanktionspakete gegen Russland seit Beginn der umfassenden Invasion zusammen. Jede Zeile enthält das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sowie eine kurze Beschreibung der wichtigsten Änderung. Für die Pakete 14 und 15 kennen wir auch die Nummern der Hauptverordnungen (VO (EU) 2024/1745 und 2024/3192); für die übrigen finden Sie die konkrete Änderungsverordnung nach dem Veröffentlichungsdatum auf EUR-Lex.
| # | Datum ABl. EU | Hauptrechtsakt / VO-Nr. | Wichtigste Änderung | Quelle GD FISMA |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 23. Februar 2022 | — | Erste Sanktionen als Reaktion auf die Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk durch Russland.4 | GD FISMA Paket 1 |
| 2 | 25. Februar 2022 | — | Sanktionen als Reaktion auf den Beginn der umfassenden Invasion.14 | GD FISMA Paket 2 |
| 3 | 2. März 2022 (und 28.02.) | — | Abkopplung ausgewählter russischer Banken von SWIFT, weitere Personenlisten.15 | GD FISMA Chronologie |
| 4 | 15. März 2022 | — | Ausweitung der Ausfuhrverbote und der Einrichtungslisten.16 | GD FISMA Chronologie |
| 5 | 8. April 2022 | VO (EU) 2022/576 u. a. | Importverbot für Kohle aus Russland, Hafenzugangsverbot für Schiffe unter russischer Flagge.17 | GD FISMA Paket 5 |
| 6 | 3. Juni 2022 | — | Embargo für russisches Rohöl auf dem Seeweg; Importverbot für LPG.1819 | GD FISMA Paket 6 |
| 7 | 21. Juli 2022 | — | „Maintenance and alignment package" — Ergänzungen und Angleichung des Anwendungsbereichs.20 | GD FISMA Chronologie |
| 8 | 6. Oktober 2022 | — | Einführung des Rechtsrahmens für den Öl-Preisdeckel; Erweiterung der Personen- und Einrichtungslisten.21 | GD FISMA Paket 8 |
| 9 | 16. Dezember 2022 | — | Weitere Personen- und Einrichtungslisten, Ausweitung der sektoralen Verbote.22 | GD FISMA Paket 9 |
| 10 | 25. Februar 2023 | — | Paket zum Jahrestag der umfassenden Invasion.23 | GD FISMA Paket 10 |
| 11 | 23. Juni 2023 | — | Erstes Anti-Umgehungs-Instrument — „No re-export to Russia"-Klausel (Art. 12g VO 833/2014).2425 | GD FISMA Paket 11 |
| 12 | 18. Dezember 2023 | — | Importverbot für russische Diamanten; weitere Listen.26 | GD FISMA Paket 12 |
| 13 | 23. Februar 2024 | — | Zweiter Jahrestag der Invasion; weitere Listen und Verbote.27 | GD FISMA Paket 13 |
| 14 | 24. Juni 2024 | VO (EU) 2024/1745 des Rates | Paket zur Erweiterung der Anti-Umgehungs-Instrumente.28 | GD FISMA Paket 14 |
| 15 | 16. Dezember 2024 | VO (EU) 2024/3192 des Rates | 52 neue Schattenflotten-Schiffe (insgesamt 79); zusätzliche Anti-Umgehungs-Maßnahmen.29 | GD FISMA Paket 15 |
| 16 | 24. Februar 2025 | — | 74 neue Schiffe (insgesamt 153); 83 neue Listungen (48 Personen, 35 Einrichtungen); Importverbot für russisches Primäraluminium.30 | GD FISMA Paket 16 |
| 17 | 20. Mai 2025 | — | 189 neue Schattenflotten-Schiffe (insgesamt 342) — größte einzelne G7-Maßnahme gegen die Schattenflotte; 75 neue Listungen (17 Personen, 58 Einrichtungen).31 | GD FISMA Paket 17 |
| 18 | 18. Juli 2025 | — | Senkung des Öl-Preisdeckels von 60 auf 47,6 USD mit dynamischem Mechanismus; Transaktionsverbot mit Nord Stream 1 und 2; Importverbot für aus russischem Rohöl raffinierte Produkte; insgesamt 444 Schattenflotten-Schiffe.32 | GD FISMA Paket 18 |
| 19 | 23. Oktober 2025 | — | Vollständiges Importverbot für russisches LNG (long-term ab 1.1.2027; short-term nach 6 Monaten); voller Transaction Ban für Rosneft und Gazprom Neft; erste Krypto-Sanktionen; Drittlandbanken; 557 Schattenflotten-Schiffe.33 | GD FISMA Paket 19 |
| 20 | 23. April 2026 | — | Erste Aktivierung des „Anti-Circumvention"-Instruments; 36 Listungen aus dem Energiesektor; 46 zusätzliche Schiffe + ein significant maritime insurer; insgesamt 632 Schattenflotten-Schiffe.134 | GD FISMA Paket 20 |
Die vollständige Chronologie mit Links zum ABl. EU führt die Kommission auf der offiziellen Seite der GD FISMA — das ist einer von zwei Orten (neben EUR-Lex), an denen es sich lohnt, nach neuen Informationen zu suchen.2 Die Pakete 6 bis 12 enthalten häufig eingebaute Übergangsfristen (phase-out periods) — der Wind-down bestehender Verträge ist meist auf 3–12 Monate gestreckt; Einzelheiten finden Sie in den Präambeln der jeweiligen Änderungsverordnungen.
Vollständige Analyse des 20. Sanktionspakets | Vollständige Analyse des 19. Pakets — Schattenflotte, Kryptoassets, LNG | Detaillierte Analyse des 18. Sanktionspakets
Die zwei Basisverordnungen — 269/2014 und 833/2014
Alle 20 Pakete ordnen sich einer der beiden Basisverordnungen zu (manchmal beiden). Ohne das Verständnis dieser zwei lassen sich die Texte auf EUR-Lex nicht lesen.
269/2014 — Listen von Personen und Einrichtungen
Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 regelt das Einfrieren von Vermögenswerten konkreter natürlicher Personen und Einrichtungen (designated persons and entities) als Reaktion auf Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit der Ukraine untergraben.5 Die Anhänge enthalten namentliche Listen: Name, Identifikationsdaten, Listungsdatum, Begründung. Die Listen werden praktisch wöchentlich aktualisiert — häufiger durch Durchführungsverordnungen des Rates als im Rahmen von „Paketen".
Die Gesamtzahl der individuellen Listungen (Personen + Einrichtungen) auf den EU-Listen gegen Russland überschritt nach dem 18. Paket vom Juli 2025 die Marke von 2 500 — und stieg in den Paketen 19 und 20 weiter.35 Wie schnell diese Zahl wächst und was das für Unternehmen bedeutet, zeigen wir im Artikel die EU-Sanktionsliste in Zahlen.
Das ist die Liste, die Ihr Unternehmen bei jedem neuen Geschäftspartner prüfen muss — unabhängig von der Branche. Wir verlinken auf den vollständigen Überblick: welche Sanktionslisten für Unternehmen gelten.
833/2014 — sektorale und güterbezogene Verbote
Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 ist die zweite Säule — sektorale Verbote (Energie, Finanzen, Verkehr, Dual-Use, Telekommunikation, IT-Dienstleistungen) sowie güterbezogene Verbote auf Basis von KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) in den Anhängen.6 Die Anhänge umfassen Tausende von Positionen: Waffen, Dual-Use, kritische Technologien, Öl, Gas, Luxusgüter, Eisen und Stahl, Zement, Holz, Aluminium, hochprozentige Alkoholika, Diamanten, Gold.8
Im Rahmen dieser Verordnung wirkt auch der Mechanismus des Öl-Preisdeckels für russisches Rohöl (Art. 3n)36 sowie das Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen (Art. 5n) — buchhalterische, beratende, rechtliche, IT- und Marketingdienstleistungen — für die russische Regierung und in Russland niedergelassene juristische Personen.37 Diese beiden Artikel werden in Anfragen von Nicht-Finanz-KMU am häufigsten zitiert. Für den E-Commerce ist Art. 12g entscheidend — die „No re-export to Russia"-Klausel (wir behandeln sie in einem eigenen Abschnitt weiter unten)25, und für Unternehmen, die mit CHP-Gütern handeln, Art. 12gb zur verstärkten Sorgfaltspflicht.38
Was das 18. Paket ändert (Juli 2025)
Das am 18. Juli 2025 veröffentlichte 18. Sanktionspaket trifft vor allem die Haushaltseinnahmen Russlands aus Öl.32 Vier wichtigste Elemente aus Sicht eines Unternehmens in Deutschland:
- Senkung des Öl-Preisdeckels von 60 auf 47,6 USD pro Barrel russisches Rohöl, mit einem dynamischen Mechanismus, der sicherstellt, dass der Höchstpreis 15 % unter dem durchschnittlichen Marktpreis von Urals der letzten 6 Monate bleibt.32
- Transaktionsverbot mit Nord Stream 1 und Nord Stream 2 — auch mit den Einrichtungen, die die Pipelines betreiben.32
- Importverbot für aus russischem Rohöl raffinierte Produkte, selbst wenn die Raffination in einem Drittstaat erfolgte.32
- Erweiterung der Schattenflotten-Liste auf 444 Schiffe sowie 55 zusätzliche namentliche Listungen — die Gesamtzahl der individuellen Listungen überschritt 2 500.32
Für Reisebüros und E-Commerce hat das 18. Paket mittelbare Bedeutung — neue Einrichtungen auf der Liste bedeuten die Notwendigkeit eines erneuten Screenings der Geschäftspartner. Für die Seeversicherungsbranche (P&I Clubs) und die Logistik — unmittelbare Folgen bei Rückversicherung und Versicherung von Ladungen, die durch sanktionierte Schiffe befördert werden.
Detaillierte Analyse des 18. Sanktionspakets
Was das 19. Paket ändert (Oktober 2025) — LNG, Rosneft, Gazprom Neft, Schattenflotte, Krypto
Das 19. Paket wurde am 23. Oktober 2025 veröffentlicht und ist bislang der größte Eingriff in die Energie- und Finanzinfrastruktur, die Russland bedient.33 Das Paket berührt fünf Bereiche — wir besprechen sie der Reihe nach.
Vollständiges Importverbot für russisches LNG
Das prominenteste Element des 19. Pakets ist das vollständige Importverbot für russisches LNG (Liquefied Natural Gas, Flüssigerdgas; KN-Code 2711 11 00).33 Das Verbot tritt zu zwei Terminen in Kraft:
- Long-term contracts: Importverbot ab dem 1. Januar 2027 — Übergangsfrist für bestehende Langfristverträge.33
- Short-term contracts: Verbot nach 6 Monaten ab Inkrafttreten der Verordnung.33
Achtung vor einem verbreiteten Missverständnis: Das 19. Paket betrifft LNG, nicht LPG. LPG (Liquefied Petroleum Gas, Flüssiggas Propan-Butan) wurde bereits früher mit einem Importverbot belegt — sein Embargo erscheint in der Grundbeschreibung des Energiesanktionsregimes der GD FISMA bereits als vor Oktober 2025 geltend, eingeführt in den früheren Paketen von 2022.19
Für deutsche Gasimporteure, LNG-Terminals und den Energiehandel bedeutet das praktisch das Ende von russischem LNG auf dem EU-Markt ab Januar 2027 — aus Compliance-Sicht: prüfen Sie die Langfristverträge, aktualisieren Sie die Sanktionsklauseln, bereiten Sie einen Wind-down-Plan vor.
Voller Transaction Ban für Rosneft und Gazprom Neft
Erstmals erfasst ein vollständiges Transaktionsverbot die beiden größten russischen Ölkonzerne: Rosneft und Gazprom Neft.33 Frühere Pakete führten Teilrestriktionen ein (Verbot neuer Investitionen, Einschränkungen beim Technologietransfer). Der volle Ban bedeutet, dass keine Einrichtung aus der EU mit diesen Konzernen oder ihren Tochtergesellschaften Transaktionen abschließen darf — es sei denn, sie erhält eine individuelle nationale Ausnahmegenehmigung.
Schattenflotte — insgesamt 557 Schiffe
Das 19. Paket fügte der „Shadow Fleet"-Liste weitere Schiffe hinzu — die Gesamtzahl stieg auf 557.33 Die Schattenflotte besteht aus Tankern, die den Öl-Preisdeckel umgehen, in Drittstaaten registriert sind (Panama, Liberia, Marshallinseln, Komoren), oft mit gefälschten Versicherungsunterlagen und abgeschaltetem AIS. Für deutsche Versicherer, Schiffsmakler und die Logistik — die Pflicht, jedes Schiff vor Versicherung oder Charter zu überprüfen.
Erste Sanktionen gegen den Krypto-Sektor
Das 19. Paket führt die ersten EU-Sanktionen gegen den Krypto-Sektor im Zusammenhang mit Russland ein.33 Sie betreffen ausgewählte russische Virtual Asset Service Providers (VASP). Für deutsche Krypto-Börsen, -Handelsplätze und Fintech-Unternehmen bedeutet das die Pflicht, die KYC-Verfahren (Know Your Customer — Identitätsprüfung des Kunden) und das Sanctions Screening um die neuen Einrichtungen der Liste zu aktualisieren.
Drittlandbanken
Erstmals erfasst das 19. Paket Banken außerhalb der EU und Russlands — ausgewählte Finanzinstitute aus Drittstaaten, die bei der Umgehung der Sanktionen geholfen haben.33 Mechanismus: Anti-Umgehung, also die Bestrafung von Vermittlern bei der Umgehung der Verbote. Folgen für deutsche Unternehmen mit Beziehungen zu Partnern in Zentralasien, im Nahen Osten oder im Kaukasus: die Notwendigkeit zusätzlicher Sorgfaltsprüfungen für jede Überweisung und jede Transaktion.
Vollständige Analyse des 19. Pakets — Schattenflotte, Kryptoassets, LNG
Was das 20. Paket ändert (April 2026) — das jüngste
Das 20. Sanktionspaket wurde am 23. April 2026 veröffentlicht. Die Kommission betont seinen starken „Anti-Circumvention"-Charakter sowie robuste Energiemaßnahmen.1
Drei Elemente, die man kennen sollte:
- 36 Listungen aus dem Energiesektor — die sowohl das Upstream-Segment (Förderung) als auch das Downstream-Segment (Vertrieb) erfassen.1
- Erste Aktivierung des „Anti-Circumvention"-Instruments in der Geschichte — eines formalen Mechanismus, der es erlaubt, Sanktionen gegen Einrichtungen aus Drittstaaten zu verhängen, die die EU-Verbote aktiv umgehen.1
- 46 zusätzliche Schattenflotten-Schiffe + ein significant maritime insurer — die Gesamtzahl der gelisteten Schiffe stieg auf 632.134
Wie es weitergeht. Die Kommission arbeitet an weiteren Maßnahmen — die Richtung ist eine weitere Verschärfung der Anti-Umgehung, die Einbeziehung von Vermittlern aus Drittstaaten und die Präzisierung der Sorgfaltspflichten für Branchen, die mit CHP-Gütern (Common High Priority items) handeln.38
Vollständige Analyse des 20. Sanktionspakets
Welche Unternehmen außerhalb des Finanzsektors die Pakete betreffen — Branchen
Sanktionspakete sind nicht nur ein Problem der Banken. Jede der folgenden Nicht-Finanz-Branchen hat beim nächsten Paket konkrete Pflichten — manchmal offensichtlich, manchmal versteckt in einem einzigen Artikel der Verordnung 833/2014.
Reisebüros und OTA
Es gibt kein Verbot von Reisen nach Russland — das ist ein Mythos. Es gibt jedoch drei reale Pflichten: keine Buchungen oder Dienstleistungen an Personen der Liste 269/2014 verkaufen; nicht mit sanktionierten russischen Reiseveranstaltern zusammenarbeiten; Vorsicht bei der Visumsabwicklung für Personen, deren Namen auf der Liste stehen. Paket 7 führte zusätzliche Restriktionen bei Dienstleistungen für russische Einrichtungen ein (Art. 5n VO 833/2014).37
Details: Sanctions Screening für Reisebüros und OTA.
Immobilienvermittlung
Verbot der Vermittlung bei Immobilientransaktionen für Personen und Einrichtungen der Liste 269/2014 — unabhängig davon, ob sie Käufer, Verkäufer oder wirtschaftliche Endbegünstigte erwerbender Gesellschaften sind. Die Pflicht zur Prüfung der wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften (UBO) ist real: ein Makler, der einen sanktionierten wirtschaftlich Berechtigten ignoriert, kann straf- und ordnungsrechtlich haften.
Details: Pflichten zum Sanctions Screening für Immobilienagenturen.
Versicherungen (Makler, Agenten, Rückversicherung)
Verbot der Erbringung von Seeversicherungen für Tanker auf der Schattenflotten-Liste — nach den Paketen 17, 18, 19 und 20 sind das über 600 Einheiten.31323334 Sanctions Exclusion Clauses in Policen sind heute Standard, aber jeder Makler muss einen aktuellen Mechanismus zur Überprüfung von Reedern und Charterern vorhalten.
Details: Sanctions Screening in der Versicherungsbranche.
Leasing
Verbot der Lieferung bestimmter Fahrzeuge und Ausrüstung nach Russland — darunter Luxusfahrzeuge und Dual-Use-Ausrüstung. Die Preisschwelle für Luxusgüter sowie die konkreten KN-Codes finden Sie in den Anhängen zur VO 833/2014.8
Ein Leasingunternehmen, das Verträge mit Geschäftspartnern abschließt, ist zum Sanctions Screening verpflichtet — es prüft, ob die Sanctions-Screening-Pflicht seine Tätigkeit betrifft.
E-Commerce
Drei Pflichten für einen Onlineshop, der ins Ausland verkauft: keine Güter der KN-Liste nach Russland oder Belarus versenden (Luxusgüter, Elektronik, Dual-Use); Käufer anhand der Listen 269/2014 und 765/2006 (Belarus) prüfen; in Verträgen mit Partnern aus Drittstaaten die „No re-export to Russia"-Klausel (Art. 12g VO 833/2014) verwenden, wenn die Ware auf der von der Klauselpflicht erfassten Liste steht.25
Der Re-Export nach Russland über Drittländer ist heute das Hauptrisiko für Exporteure — wie man es erkennt, beschreiben wir im Artikel Umgehung von Sanktionen über Drittländer.
Telekommunikation
Verbot der Ausstrahlung ausgewählter russischer Staatsmedien in der EU (Art. 2f VO 833/2014) — Kabelfernseh- und OTT-Plattformbetreiber müssen die Übertragung blockieren.39 Hinzu kommt das Verbot der Erbringung bestimmter Telekommunikationsdienstleistungen für Einrichtungen der Liste sowie Ausfuhrverbote für Telekommunikationsausrüstung nach bestimmten KN-Codes. Betreiber, die Geschäftskundenverträge abschließen, sollten prüfen, welche Strafen bei Sanktionsverstößen drohen.
Die „No re-export to Russia"-Klausel
Eine der am häufigsten übersehenen Pflichten für Exporteure. Die „No re-export to Russia"-Klausel wurde im 11. Sanktionspaket (23. Juni 2023) als Art. 12g der Verordnung 833/2014 eingeführt.2425 Sie verlangt, dass ein Wirtschaftsbeteiligter aus der EU, der bestimmte Güter in einen Drittstaat exportiert (z. B. Türkei, Kasachstan, Armenien, Georgien, VAE, China), im Vertrag mit dem Geschäftspartner eine schriftliche Klausel über das Verbot des Re-Exports dieser Güter nach Russland aufnimmt — samt einer vertraglichen Sanktion bei Verstoß und der Pflicht, die zuständige Behörde im Fall der Entdeckung eines Verstoßes zu benachrichtigen.
In der Praxis: Ein deutscher Onlineshop verkauft Elektronik an ein Unternehmen in Kasachstan. Wenn die Ware auf der von der Klauselpflicht erfassten Liste steht und der deutsche Verkäufer die erforderliche „No re-export"-Klausel nicht im Vertrag hat, haftet er für den Sanktionsverstoß — selbst wenn er die Ware nicht selbst nach Russland versendet hat. In Deutschland kann ein Bußgeld nach § 19 AWG bis zu 500 000 EUR betragen, gegen das Unternehmen kommt nach § 30 OWiG eine Verbandsgeldbuße bis 10 Mio. EUR hinzu.3
Für Branchen, die mit CHP-Gütern handeln (Common High Priority items — Elektronik, Halbleiter, Dual-Use-Komponenten), kam die Pflicht zur verstärkten Sorgfaltsprüfung auf Grundlage von Art. 12gb VO 833/2014 hinzu.38 Das heißt: Es genügt nicht, eine Klausel im Vertrag zu haben — Sie müssen auch nachweisen, dass Sie den Geschäftspartner, seine Lieferkette und den Endverwender geprüft haben.
EU-Sanktionspakete gegen Belarus — Zusammenhang mit den russischen Paketen
Belarus hat eine eigene Rechtsordnung: die Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Aljaksandr Lukaschenko und bestimmte belarussische Amtsträger.40 Nach 2020 (gefälschte Präsidentschaftswahlen) und nach 2022 (Beteiligung von Belarus an der Unterstützung der Aggression gegen die Ukraine) wurde der Anwendungsbereich der Verordnung 765/2006 mehrfach erweitert.
Die Belarus-Pakete haben eine eigene Nummerierung, werden aber häufig parallel mit den russischen Paketen verabschiedet (z. B. in derselben Woche). Die Liste der belarussischen Personen und Einrichtungen ist ein separater Anhang zu 765/2006 — Sie prüfen sie unabhängig von der Liste 269/2014, aber im selben Sanctions-Screening-Verfahren.
EU-Sanktionspakete gegen Belarus — vollständige Chronologie.
Warum neue Pakete lange brauchen — Veto, Kompromisse, Ausnahmen
Zwischen der Ankündigung eines Vorschlags und dem Inkrafttreten eines Pakets vergehen typischerweise 4–12 Wochen. Der Grund: Jedes Paket erfordert Einstimmigkeit im Rat der EU (Art. 215 AEUV und Art. 29 EUV) — es genügt, dass ein Mitgliedstaat blockiert, damit sich die Verhandlungen um Wochen verzögern.
Die Geschichte der letzten Jahre: Ungarn und die Slowakei blockierten Sanktionen gegen russisches Gas und Pipeline-Öl (Folge: Ausnahmen für die Druschba-Pipeline); Malta und Zypern verhandelten Ausnahmen zu Shipping und Seeverkehr; Österreich setzte sich für Ausnahmen für die Raiffeisen Bank International ein. Für Ihr Unternehmen bedeutet das einen praktischen Rat: Warten Sie nicht auf ein Paket, um mit der Due Diligence zu beginnen — der Compliance-Prozess muss unabhängig vom politischen Zyklus aufgestellt sein.
Der zweite Mechanismus: Phase-out periods. Die meisten Verbote treten mit einer Übergangsfrist (3–12 Monate) für den Wind-down bestehender Verträge in Kraft. Beispiel: Das LNG-Importverbot im 19. Paket hat 6 Monate für Short-term contracts und gilt ab dem 1. Januar 2027 für Long-term contracts.33 Jedes Unternehmen in der Übergangsfrist sollte einen Zeitplan haben: wann kündige ich den Vertrag, wann melde ich das Einfrieren, wann aktualisiere ich die Aufzeichnungen.
Schritt für Schritt — wie Sie prüfen, ob ein neues Paket Ihr Unternehmen betrifft
Ein 30-Minuten-Verfahren nach jedem neuen Paket:
- Laden Sie den Text des Pakets von EUR-Lex oder der Seite der GD FISMA herunter. Geben Sie die Verordnungsnummer in EUR-Lex ein oder rufen Sie die GD-FISMA-Seite „Sanctions adopted following Russia’s military aggression against Ukraine" auf — dort finden Sie Links zu allen Rechtsakten samt Chronologie.2
- Suchen Sie Ihre KN-Codes in den Anhängen. Öffnen Sie die güterbezogenen Anhänge der VO 833/2014 (Schlüssel: die Anhangsnummern werden in Art. 3, 3a, 3i, 3k usw. genannt), Strg+F → geben Sie die ersten 4–6 Ziffern Ihres KN-Codes ein. Wenn Sie etwas finden — prüfen Sie, ob das Verbot Import, Export oder beide Richtungen betrifft und ob es die „No re-export"-Klausel (Art. 12g) erfordert.25
- Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner anhand der aktualisierten Listen. Zu prüfende Listen: 269/2014 (russische Personen und Einrichtungen)5, 765/2006 (Belarus)40, die konsolidierte EU-Liste der GD FISMA910, OFSI (UK) und OFAC (USA), falls Sie USD-Touchpoints haben4142. In der Praxis: Laden Sie die aktuellen Listen im CSV- oder XML-Format herunter und gleichen Sie sie mit Ihrer Geschäftspartner-Datenbank ab.
- Aktualisieren Sie das interne Trefferregister. Tragen Sie das Datum „last screened", die Paketnummer und das Ergebnis (CLEAR / POSSIBLE / MATCH) ein. Das Register ist eine Pflicht aus dem AWG und SanktDG — bei einer Prüfung durch BAFA, Zoll oder Bundesbank müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihre Geschäftspartner systematisch prüfen.43
- Informieren Sie Geschäftsführung und Anwälte, falls ein Vertrag erfasst wird. Optionen: Aussetzung der Transaktion, Antrag auf nationale Ausnahmegenehmigung, Wind-down in der Übergangsfrist, Meldung des Einfrierens von Vermögenswerten an die zuständige Behörde. Die Entscheidung muss dokumentiert sein — Protokoll, datierte E-Mail, Beschluss der Geschäftsführung.
Was BAFA, Bundesbank, Zoll und FIU prüfen — Strafen
In Deutschland ist die Verantwortung für die Durchsetzung von Sanktionen auf mehrere Behörden verteilt — das überrascht KMU-Inhaber häufig.
- In Deutschland existiert keine eigenständige nationale Sanktionsliste auf Bundesebene — verbindlich sind die konsolidierten EU- und UN-Listen sowie gegebenenfalls die US-OFAC-SDN-Liste bei US-Berührungspunkten. Die EU-Verordnungen gelten unmittelbar.9
- Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der Zoll sind im Bereich der Außenwirtschaft Aufsichts- und Durchsetzungsbehörden für güterbezogene Sanktionen, prüfen Güter und KN-Codes und verhängen Bußgelder nach dem AWG. Ein Bußgeld nach § 19 AWG kann bei vorsätzlichen Verstößen bis zu 500 000 EUR betragen, bei Fahrlässigkeit bis zu 30 000 EUR.3
- Die Deutsche Bundesbank ist zuständig für Finanzsanktionen — das Einfrieren von Geldern und das Verbot der Bereitstellung von Geldern an gelistete Personen (VO 269/2014). Seit Januar 2023 unterstützt die ZfS (Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung) bei der Bundeskasse die Durchsetzung.3
- Gegen Unternehmen kann zusätzlich eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG bis zu 10 Mio. EUR (vorsätzlich) bzw. bis zu 5 Mio. EUR (fahrlässig) verhängt werden.3 Außerdem droht nach § 123 GWB der Ausschluss von Vergabeverfahren für sanktionierte Akteure.44
- Die FIU Deutschland (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, beim Zoll angesiedelt) beaufsichtigt die Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG — Anti-Money-Laundering; § 2 GwG nennt u. a. Banken, Finanzdienstleister, Immobilienmakler, Steuerberater, Notare).45 Die meisten Nicht-Finanz-KMU unterliegen nicht unmittelbar der FIU, einige Branchen jedoch schon (z. B. Immobilienmakler, Steuerberater).
- Einziehung sanktionsbehafteten Vermögens — möglich auf Grundlage des AWG/SanktDG sowie neuer Mechanismen auf EU-Ebene (u. a. der Mechanismus zur Nutzung russischer Vermögenswerte für einen Reparationskredit an die Ukraine).
Strafrechtliche Verantwortung — eine wichtige Änderung seit 2024. Die Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Definition von Straftaten und Strafen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union führt Strafrahmen ein, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen müssen.11 Den vollständigen Strafkatalog — ordnungsrechtlich und strafrechtlich — behandeln wir im Artikel welche Strafen bei Sanktionsverstößen drohen.
In Deutschland erfolgte die Umsetzung der Richtlinie 2024/1226 durch eine Novelle des AWG/AWV (BGBl. 2026 I Nr. 27, in Kraft seit 06.02.2026; ändert u. a. §§ 18, 19 AWG).11
Wie Sanqto helfen kann
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FAQ
Wie viele EU-Sanktionspakete gegen Russland gibt es?
Die EU hat 20 Sanktionspakete gegen Russland verabschiedet (Stand 17. Mai 2026). Das erste wurde am 23. Februar 2022 veröffentlicht — als Reaktion auf die Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk durch Russland, zwei Tage vor der umfassenden Invasion. Das jüngste (20.) wurde am 23. April 2026 verabschiedet.412
Wann ist das 19. Sanktionspaket in Kraft getreten?
Das 19. EU-Sanktionspaket gegen Russland wurde am 23. Oktober 2025 veröffentlicht. Wichtigste Änderungen: vollständiges Importverbot für russisches LNG (long-term ab 1.1.2027, short-term nach 6 Monaten), voller Transaction Ban für Rosneft und Gazprom Neft, 557 Schattenflotten-Schiffe, erste Sanktionen gegen den Krypto-Sektor, Sanktionen gegen Drittlandbanken.33
Was enthält das 19. Sanktionspaket?
Fünf Bereiche: (1) vollständiges Importverbot für russisches LNG (KN-Code 2711 11 00) mit Phase-out bis 1.1.2027 für Langfristverträge; (2) voller Transaktionsverbot mit Rosneft und Gazprom Neft; (3) Erweiterung der Schattenflotten-Liste auf 557 Schiffe; (4) erste Sanktionen gegen den Krypto-Sektor (russische VASP); (5) Sanktionen gegen ausgewählte Drittlandbanken, die bei der Umgehung der Restriktionen helfen.33
Wann kommt das 21. Sanktionspaket?
Zum 17. Mai 2026 liegt kein offizieller Vorschlag für ein 21. Paket vor. Die Zykluspraxis ist, dass der Rat der EU alle 4–6 Monate ein neues Paket verabschiedet — orientierend also die zweite Jahreshälfte 2026. Entscheidend sind die Lage an der ukrainischen Front und die internen Verhandlungen im AStV.
Betreffen Sanktionspakete nur Banken?
Nein. Die Pakete erfassen jedes Unternehmen in der EU, das irgendeinen Berührungspunkt mit einer Person oder Einrichtung der Liste 269/2014 oder 765/2006 oder mit einem in 833/2014 verbotenen Gut hat. Banken haben zusätzliche, strengere AML-Pflichten, aber die Pflicht, keine Transaktionen mit gelisteten Personen abzuschließen und nicht mit verbotenen Gütern zu handeln, gilt für alle Unternehmen — darunter Reisebüros, Onlineshops, Immobilienagenturen, Leasing-, Versicherungs- und Telekommunikationsunternehmen.
Wie prüfe ich, ob mein Produkt von einem Paket erfasst ist?
Laden Sie den Text der aktuellen Verordnung 833/2014 von EUR-Lex (konsolidierte Fassung) oder das aktuelle Paket von der Seite der GD FISMA herunter2. Öffnen Sie die güterbezogenen Anhänge und suchen Sie Ihren KN-Code (die ersten 4–6 Ziffern). Prüfen Sie, ob das Verbot Import, Export oder beides betrifft. Wenn Sie über einen Drittstaat verkaufen — prüfen Sie, ob die Ware von der „No re-export to Russia"-Klauselpflicht (Art. 12g) erfasst ist.25
Welche Strafen drohen bei Sanktionsverstößen in Deutschland?
In Deutschland drohen Bußgelder bis zu 500 000 EUR nach § 19 AWG (bei Fahrlässigkeit bis 30 000 EUR), gegen Unternehmen zusätzlich eine Verbandsgeldbuße bis 10 Mio. EUR nach § 30 OWiG.3 In schweren, vorsätzlichen Fällen ist nach § 17 AWG eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich; nach § 18 AWG liegt der Regelstrafrahmen bei 3 Monaten bis 5 Jahren.3 Zusätzlich droht nach § 123 GWB der Ausschluss von Vergabeverfahren.44 Nach der Umsetzung der Richtlinie 2024/1226 verschärfen sich die strafrechtlichen Vorschriften weiter.11
Wo finde ich die aktuellen Listen der sanktionierten Personen und Einrichtungen?
Drei grundlegende Quellen: die EU Sanctions Map (sanctionsmap.eu) — interaktive Karte der EU-Sanktionsregime, geführt vom Generalsekretariat des Rates der EU46; EUR-Lex (CELEX 32014R0269 für Personen, CELEX 32014R0833 für sektorale Verbote)56; die konsolidierte EU-Sanktionsliste der GD FISMA10. Zum Vergleich mit den USA und dem UK lohnt sich auch ein Blick auf OFAC (Specially Designated Nationals List)41 und OFSI.42
Rechtsgrundlagen und Quellen
EU-Basisrechtsakte (Sanktionen gegen Russland):
- Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 — Listen von Personen und Einrichtungen → CELEX 32014R0269
- Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 — sektorale und güterbezogene Verbote → CELEX 32014R0833
- Beschluss 2014/512/GASP des Rates — Begleitrechtsakt zu 833/2014.
- Beschluss 2014/145/GASP des Rates — Begleitrechtsakt zu 269/2014.
EU-Basisrechtsakt (Belarus):
- Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 → CELEX 32006R0765.
EU-Richtlinien:
- Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 (Kriminalisierung von Sanktionsverstößen) → CELEX 32024L1226
Nationale Rechtsgrundlagen (Deutschland):
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG) — § 17 (Strafvorschriften, bis 10 Jahre), § 18 (Regelstrafrahmen 3 Monate bis 5 Jahre), § 19 (Bußgeldvorschriften, bis 500 000 EUR) → gesetze-im-internet.de
- Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) vom 19. Dezember 2022 — nationale Durchsetzung der EU-Sanktionen → BGBl. 2022 I S. 2606.
- § 30 OWiG — Verbandsgeldbuße gegen juristische Personen → § 30 OWiG
- § 123 GWB — Ausschluss von Vergabeverfahren → § 123 GWB
- Geldwäschegesetz (GwG) — § 2 (Verpflichtetenkatalog), § 28 (FIU Deutschland) → gesetze-im-internet.de
Institutionen und Referenzmaterialien:
- GD FISMA — Sanktionen gegen Russland — Chronologie + Links zu jedem Paket.
- EU Sanctions Map — interaktive Karte der Sanktionsregime.
- Konsolidierte EU-Sanktionsliste (DG FISMA).
- OFAC — Ukraine-/Russia-related Sanctions.
- OFSI — Office of Financial Sanctions Implementation.
Information, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die konkrete rechtliche Bewertung im Einzelfall sollte mit einem fachkundigen Rechtsanwalt für Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht erfolgen. Rechtsstand: 18. Mai 2026.
Paket 20 — Veröffentlichung 23. April 2026; erste Aktivierung des „Anti-Circumvention"-Instruments; 36 Listungen aus dem Energiesektor; 46 zusätzliche Schiffe + significant maritime insurer; GD FISMA news. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Gesamtzahl von 20 Paketen gegen Russland, Stand 23. April 2026; GD FISMA — Sanktionschronologie. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Außenwirtschaftsgesetz (AWG), Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) — nationale Durchsetzungsinstrumente; § 19 AWG (Bußgeld bis 500.000 EUR vorsätzlich, bis 30.000 EUR fahrlässig), § 17 AWG (Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren), § 30 OWiG (Verbandsgeldbuße bis 10 Mio. EUR). Vollzugsbehörden: BAFA, Deutsche Bundesbank, Zoll, ZfS (seit Januar 2023). — gesetze-im-internet.de/awg_2013 ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Paket 1 — erste Sanktionen, Veröffentlichung 23. Februar 2022; GD FISMA news. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen — EUR-Lex CELEX:32014R0269. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren — EUR-Lex CELEX:32014R0833; zitiert nach GD FISMA. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Finanzsanktionen (VO 833/2014 + Beschluss 2014/512/GASP) — Einfrieren der Vermögenswerte der russischen Zentralbank, SWIFT, Einlagenverbot, Verbot von Krypto- und Trust-Dienstleistungen; GD FISMA — Financial measures. ↩︎
Handelssanktionen — Dual-Use, Eisen und Stahl, Zement, Kautschuk, Holz, Aluminium, Gold, Diamanten, Alkohol, High-End-Seafood; „No re-export to Russia"-Klausel; GD FISMA — Commerce-related measures. ↩︎ ↩︎ ↩︎
AWG i.V.m. SanktDG: In Deutschland existiert keine eigenständige nationale Sanktionsliste auf Bundesebene; angewendet werden die konsolidierten EU-Listen (VO 269/2014, 833/2014), die UN-Konsolidierungsliste und für US-Berührungspunkte die OFAC SDN-Liste. — bafa.de, Stand 18.05.2026. ↩︎ ↩︎ ↩︎
Konsolidierte EU-Sanktionsliste — Europäische Kommission (DG FISMA): webgate.ec.europa.eu/fsd, Stand 18.05.2026. ↩︎ ↩︎ ↩︎
Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates — Kriminalisierung von EU-Sanktionsverstößen; EUR-Lex CELEX:32024L1226. In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch eine Novelle des AWG/AWV (BGBl. 2026 I Nr. 27, in Kraft seit 06.02.2026; ändert u. a. §§ 18, 19 AWG). ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
GD FISMA — Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion; offizielle Seite. ↩︎
Beschluss 2014/512/GASP des Rates — Begleitrechtsakt zur VO 833/2014; zitiert nach GD FISMA. ↩︎
Paket 2 — Veröffentlichung 25. Februar 2022; GD FISMA news. ↩︎
Paket 3 — Veröffentlichungen 28. Februar und 2. März 2022; GD FISMA Chronologie. ↩︎
Paket 4 — Veröffentlichung 15. März 2022; GD FISMA Chronologie. ↩︎
Paket 5 — Veröffentlichung 8. April 2022; Hauptrechtsakte: VO (EU) 2022/576, 2022/577, 2022/580; GD FISMA news. ↩︎
Paket 6 — Veröffentlichung 3. Juni 2022; Embargo für russisches Rohöl auf dem Seeweg; GD FISMA news. ↩︎
Energiesanktionen — Importverbot für Kohle, Torf und LPG sowie für Erdöl auf dem Seeweg; Öl-Preisdeckel-Mechanismus (Art. 3n); GD FISMA — Energy. ↩︎ ↩︎
Paket 7 („Maintenance and alignment package") — Veröffentlichung 21. Juli 2022; GD FISMA Chronologie. ↩︎
Paket 8 — Veröffentlichung 6. Oktober 2022; Öl-Preisdeckel-Rahmen; GD FISMA news. ↩︎
Paket 9 — Veröffentlichung 16. Dezember 2022; GD FISMA news. ↩︎
Paket 10 — Veröffentlichung 25. Februar 2023; GD FISMA news. ↩︎
Paket 11 — Veröffentlichung 23. Juni 2023; Einführung der „No re-export"-Klausel (Art. 12g); GD FISMA news. ↩︎ ↩︎
Art. 12g VO 833/2014 — „No re-export to Russia"-Klausel; GD FISMA — No re-export to Russia clause FAQ. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Paket 12 — Veröffentlichung 18. Dezember 2023; Importverbot für russische Diamanten; GD FISMA news. ↩︎
Paket 13 — Veröffentlichung 23. Februar 2024; GD FISMA news. ↩︎
Paket 14 — Veröffentlichung 24. Juni 2024; Hauptrechtsakt: VO (EU) 2024/1745 des Rates; GD FISMA news. ↩︎
Paket 15 — Veröffentlichung 16. Dezember 2024; VO (EU) 2024/3192 des Rates; 52 neue Schattenflotten-Schiffe (insgesamt 79); GD FISMA news. ↩︎
Paket 16 — Veröffentlichung 24. Februar 2025; 74 neue Schiffe (insgesamt 153); 83 neue Listungen (48 Personen + 35 Unternehmen); Importverbot für russisches Primäraluminium; GD FISMA news. ↩︎
Paket 17 — Veröffentlichung 20. Mai 2025; 189 neue Schiffe (insgesamt 342) — größte einzelne G7-Maßnahme gegen die Shadow Fleet; 75 neue Listungen (17 Personen + 58 Unternehmen); GD FISMA news. ↩︎ ↩︎
Paket 18 — Veröffentlichung 18. Juli 2025; Öl-Preisdeckel von 60 auf 47,6 USD mit dynamischem Mechanismus; Nord Stream 1 und 2; Importverbot für aus russischem Rohöl raffinierte Produkte; 444 Schattenflotten-Schiffe; über 2 500 individuelle Listungen; GD FISMA news. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Paket 19 — Veröffentlichung 23. Oktober 2025; vollständiges LNG-Importverbot (long-term ab 1.1.2027; short-term nach 6 Monaten); voller Transaction Ban für Rosneft und Gazprom Neft; 557 Schattenflotten-Schiffe; erste Krypto-Sanktionen; Sanktionen gegen Drittlandbanken; GD FISMA news. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
Insgesamt 632 Schiffe auf der EU-Schattenflotten-Liste nach dem 20. Paket; GD FISMA — Paket 20. ↩︎ ↩︎ ↩︎
Gesamtzahl individueller Listungen nach dem 18. Paket überschritt 2 500; GD FISMA — Paket 18. ↩︎
Art. 3n VO 833/2014 — Öl-Preisdeckel-Mechanismus für russisches Rohöl; zitiert nach GD FISMA. ↩︎
Art. 5n VO 833/2014 — Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen für die russische Regierung und in Russland niedergelassene juristische Personen; GD FISMA — Provision of services FAQ. ↩︎ ↩︎
Art. 12gb VO 833/2014 — verstärkte Sorgfaltspflicht für Wirtschaftsbeteiligte, die mit CHP-Gütern (Common High Priority) handeln; GD FISMA — Enhanced due diligence FAQ. ↩︎ ↩︎ ↩︎
Sendeverbot ausgewählter russischer Staatsmedien in der EU (Art. 2f VO 833/2014); GD FISMA — Media. ↩︎
Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates vom 18. Mai 2006 über restriktive Maßnahmen gegen Präsident Lukaschenko und bestimmte belarussische Amtsträger — EUR-Lex CELEX 32006R0765. ↩︎ ↩︎
OFAC — Office of Foreign Assets Control, U.S. Department of the Treasury; Ukraine-/Russia-related Sanctions. ↩︎ ↩︎
OFSI — Office of Financial Sanctions Implementation, HM Treasury (UK); gov.uk OFSI. ↩︎ ↩︎
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) vom 19. Dezember 2022 — nationale Durchsetzung der EU-Sanktionen in Deutschland; Dokumentationspflichten — gesetze-im-internet.de — AWG. ↩︎
§ 123 GWB i.V.m. EU-Sanktionsverordnungen — Ausschluss von Vergabeverfahren bei sanktionierten Akteuren — § 123 GWB, Stand 18.05.2026. ↩︎ ↩︎
Geldwäschegesetz (GwG) — § 2 Abs. 1 (Katalog der Verpflichteten), § 28 (Aufgaben der FIU Deutschland beim Zoll) — gesetze-im-internet.de, Stand 18.05.2026. ↩︎
EU Sanctions Map (sanctionsmap.eu) — interaktive Karte der EU-Sanktionsregime, geführt vom Generalsekretariat des Rates der EU / EAD. ↩︎