OFAC-Sanktionsliste für deutsche Unternehmen — was Sie wissen müssen
Die OFAC SDN-Liste betrifft deutsche Unternehmen über Sekundärsanktionen, USD-Zahlungen und Compliance-Klauseln. Wann und wie Sie Geschäftspartner prüfen.

OFAC — das Office of Foreign Assets Control beim US-Finanzministerium — führt die SDN-Liste (Specially Designated Nationals and Blocked Persons List), eine der weltweit am breitesten angewandten Sanktionslisten.1 Formal ist sie US-amerikanisches Recht, das Subjekte mit Bezug zu den Vereinigten Staaten trifft. Praktisch berührt sie deutsche Unternehmen in jeder Situation, in der US-Dollar-Zahlungen, Geschäftspartner mit US-Bezug oder Verträge mit Compliance-Klauseln ins Spiel kommen. Dieser Artikel erklärt, worin sich die OFAC-Liste von der EU-Liste unterscheidet, wann und wie sie zu prüfen ist und was bei einem Treffer zu tun ist.
Rechtsstand: 20. Mai 2026.
TL;DR
- OFAC (Office of Foreign Assets Control) ist eine Behörde des US-Finanzministeriums; sie führt die SDN-Liste (Specially Designated Nationals) mit Personen und Organisationen, die US-Sanktionen unterliegen.1
- Ein deutsches Unternehmen ist von der OFAC-Liste mittelbar, aber real betroffen — wenn es in USD abrechnet, einen Geschäftspartner mit US-Bezug hat oder im Vertrag eine Sanktionsklausel steht.
- Sekundärsanktionen (secondary sanctions) sind ein Instrument, mit dem die USA ein Unternehmen außerhalb der USA vom Dollar-System abschneiden können, wenn es mit einem SDN-gelisteten Subjekt zusammenarbeitet — auch ohne jegliche US-Verbindung.
- Die 50-%-Regel gilt im OFAC-Recht wie im EU-Recht: Ein Subjekt, an dem eine Person von der SDN-Liste zu mehr als 50 % beteiligt ist, wird wie ein gelistetes Subjekt behandelt.
- Eine kostenlose Suchmaschine für Geschäftspartner findet sich unter sanctionssearch.ofac.treas.gov — der offizielle OFAC Sanctions List Search.
- Die OFAC-Liste und die EU-Liste sind zwei eigenständige Systeme — die Prüfung der einen ersetzt nicht die Prüfung der anderen.
- Im Trefferfall: Transaktion nicht ausführen, Mittel einfrieren und einen Außenwirtschaftsanwalt oder Compliance Officer konsultieren, bevor Sie einen weiteren Schritt tun.
Was ist OFAC und die SDN-Liste
OFAC — Office of Foreign Assets Control — ist die Behörde des US-Finanzministeriums (Department of the Treasury), die für die Verwaltung der US-Wirtschaftssanktionsprogramme zuständig ist.1 Es handelt sich nicht um ein Gericht oder eine Polizei — OFAC handelt durch administrative Verbote und das Einfrieren von Vermögenswerten, und seine Entscheidungen sind unmittelbar wirksam.
Das Flaggschiff von OFAC ist die SDN-Liste — Specially Designated Nationals and Blocked Persons List. Diese Liste enthält Namen natürlicher Personen, Firmenbezeichnungen, Schiffe und Flugzeuge, deren Vermögenswerte in der US-Jurisdiktion blockiert und jegliche Transaktionen mit ihnen verboten sind.1 Neben der SDN-Liste führt OFAC sektorale Listen (Sectoral Sanctions Identifications — SSI) und weitere — diese blockieren Subjekte nicht vollständig, sondern beschränken bestimmte Transaktionskategorien.
Die Rohdatei der SDN-Liste können Sie kostenlos von der OFAC-Website herunterladen — verfügbar in mehreren Formaten, darunter XML und CSV. Für die tägliche Verifikation dient die Suchmaschine Sanctions List Search unter sanctionssearch.ofac.treas.gov.1 Dieses Werkzeug ist kostenlos, offiziell und unterstützt die Suche nach Name, Ort, Land, Dokumentnummer und Code des Sanktionsprogramms.
Warum ein deutsches Unternehmen die OFAC-Liste kennen muss
Hier kommt die Standardfrage: „Das ist US-Recht — warum sollte sich ein deutsches Unternehmen aus Hamburg darum kümmern?" Die Antwort liegt in vier Szenarien. Jedes kann Ihr Unternehmen betreffen, auch wenn Sie nicht in den USA tätig sind und dort keinen einzigen Kunden haben.
Zahlungen in US-Dollar
Jede Überweisung in Dollar — unabhängig davon, von wo sie ausgeht und wohin sie geht — läuft über Korrespondenzbanken in den USA. Diese Banken unterliegen US-Recht und müssen Transaktionen gegen die SDN-Liste filtern. Wenn auf dem Weg Ihrer Überweisung eine Person oder ein Subjekt von der OFAC-Liste auftaucht, blockiert die Korrespondenzbank die Transaktion und kann Mittel in der Abwicklung einfrieren — unabhängig von Ihrem Wissen und Ihren Absichten. Für Ihr Unternehmen bedeutet das: verzögerte oder verlorene Zahlungen, blockierte Konten, Kosten der Aufklärung. Diesen Mechanismus erläutern wir ausführlicher im Artikel darüber, wie Sanktionen Zahlungen und Überweisungen beeinflussen.
Geschäftspartner mit US-Bezug
Ihr Geschäftspartner ist möglicherweise selbst nicht auf der SDN-Liste, hat aber einen wirtschaftlich Berechtigten (UBO), der es ist. Wenn dieser UBO über 50 % der Anteile hält oder faktische Kontrolle über das Unternehmen ausübt, wird — gemäß der OFAC-50-%-Regel — das gesamte Unternehmen wie ein blockiertes Subjekt behandelt. Sie gehen also eine Transaktion mit einem Subjekt „auf der Liste" ein, ohne davon zu wissen.
Verträge mit Sanktionsklausel
In Standardhandelsverträgen, vor allem mit Partnern aus West-Europa und den USA, taucht immer häufiger eine Compliance-Klausel auf, in der die Einhaltung der „applicable sanctions, including but not limited to OFAC regulations" zugesichert wird. Wenn Sie einen solchen Vertrag unterzeichnen und sich später herausstellt, dass Ihr Subunternehmer auf der SDN-Liste steht — verletzen Sie den Vertrag, unabhängig davon, ob Sie nationales Recht verletzt haben. Die Folge sind Vertragskündigung aus Ihrem Verschulden und potenzielle Schadensersatzansprüche.
Sekundärsanktionen — das größte Risiko
Sekundärsanktionen (secondary sanctions) sind ein Instrument, mit dem die USA ein Subjekt außerhalb ihrer Jurisdiktion für wesentliche Aktivitäten mit bestimmten Sanktionsprogrammen bestrafen können — vor allem mit dem Iran, ausgewählten russischen Subjekten und den von den US-Sanktionen erfassten Sektoren gegenüber Russland und Belarus. Der Mechanismus ist einfach: Wenn Ihr Unternehmen wiederholt und wissentlich Transaktionen mit einem Subjekt durchführt, das Sekundärsanktionen der USA unterliegt, kann OFAC Ihr Unternehmen auf die SDN-Liste setzen. Ab diesem Moment kann keine über das Dollar-System abrechnende Bank weltweit mehr mit Ihnen arbeiten. Das ist eine effektive Sperre des Zugangs zu internationalen Märkten, die für ein Export- oder Importunternehmen das Ende der Tätigkeit bedeutet.
Sekundärsanktionen werden selektiv eingesetzt — vor allem gegen Großspieler oder Unternehmen, die offensichtlich als Mittler zur Umgehung von Sanktionen handeln. In jüngeren Jahren wurden so mehrere russische Banken (z. B. Sberbank, VTB) und russische Oligarchen designiert; deren Designierung wurde später durch ähnliche EU-Listungen flankiert, was aber rechtlich unabhängige Vorgänge sind. Wie solche Schemata funktionieren und warum sie die Aufmerksamkeit der Regulierer auf sich ziehen, beschreiben wir im Artikel über die Umgehung von Sanktionen über Drittstaaten. Für ein kleines deutsches Unternehmen ist das Risiko einer direkten Listung gering. Das mittelbare Risiko — präventive Blockaden von Überweisungen durch Korrespondenzbanken — ist hingegen real und kommt häufiger vor.
OFAC-Liste vs. EU-Liste — die wichtigsten Unterschiede
Viele Unternehmen nehmen an, dass die Prüfung der konsolidierten EU-Liste (Consolidated List der DG FISMA)2 genügt und auch die OFAC-Liste mitabdeckt. Das ist falsch. Die Listen werden von zwei eigenständigen Rechtssystemen geführt, sie unterscheiden sich in Reichweite, Rechtsgrundlage und Vollzugsmechanismus.
| Merkmal | EU-Liste (Consolidated List) | OFAC SDN-Liste (USA) |
|---|---|---|
| Führende Stelle | DG FISMA (Europäische Kommission)3 | U.S. Department of the Treasury / OFAC1 |
| Rechtsgrundlage | EU-Ratsverordnungen, u. a. Nr. 269/20144, Nr. 833/20145 | Executive Orders der USA und Bundesgesetze |
| Unmittelbare Geltung in DE | JA — EU-Verordnungen sind unmittelbar wirksam6 | NEIN — direkt betrifft sie U.S. persons und USD-Transaktionen |
| Personenkreis | Personen/Unternehmen aus ca. 30+ Regimen (Russland, Belarus, Iran, Nordkorea u. a.) | Subjekte aus Dutzenden US-Sanktionsprogrammen — oft umfassender als EU-Liste |
| 50-%- / Kontrollregel | JA — über 50 % Anteile oder Kontrolle7 | JA — analoge 50-%-Regel, durch OFAC FAQ definiert |
| Suchwerkzeug | EU Sanctions Map (sanctionsmap.eu)8; FSD (webgate.ec.europa.eu/fsd/fsf)2 | Sanctions List Search (sanctionssearch.ofac.treas.gov)1 |
| Aktualisierungsfrequenz | Sehr häufig — nach jedem Sanktionspaket | Sehr häufig — OFAC aktualisiert die SDN-Liste laufend |
| Sanktion bei Verstoß in DE | Bußgeld bis 500 000 EUR (§ 19 AWG); Verbandsgeldbuße bis 10 Mio. EUR (§ 30 OWiG); Freiheitsstrafe bis 10 Jahre (§ 17 AWG) | OFAC-Strafen in USD (für Subjekte mit US nexus); Risiko von Sekundärsanktionen |
Die zentrale Schlussfolgerung: Die Prüfung der EU-Liste ersetzt nicht die OFAC-Verifikation — und umgekehrt. Eine Person kann auf der SDN-Liste stehen und nicht auf der EU-Liste — und umgekehrt. Die Mindestpraxis für ein deutsches Unternehmen mit USD-Umsatz ist die Verifikation in beiden Datenbanken.
Wenn Sie einen vollständigen Vergleich der wichtigsten Sanktionslisten (EU, UN, OFAC, UK OFSI) lesen wollen, finden Sie das im Artikel Sanktionslisten EU, UN, OFAC und UK — Leitfaden.
Wie Sie einen Geschäftspartner auf der OFAC-Liste prüfen — Schritt für Schritt
OFAC stellt eine kostenlose Suchmaschine Sanctions List Search unter sanctionssearch.ofac.treas.gov bereit.1 Unten ist der Verifikationsprozess beschrieben — vom Aufruf der Seite bis zur Dokumentation des Ergebnisses.
Schritt 1: Sanctions List Search aufrufen
Öffnen Sie den Browser und rufen Sie sanctionssearch.ofac.treas.gov auf. Das ist der offizielle Dienst der US-Regierung — keine andere Suchmaschine ist eine autorisierte OFAC-Quelle. Die Seite ist kostenlos und erfordert keine Registrierung.
Schritt 2: Wählen Sie den Listenumfang
Standardmäßig durchsucht die Suchmaschine alle OFAC-Listen gleichzeitig, einschließlich SDN-Liste sowie sektoralen Listen (SSI, NS-MBS und andere). Sie können den Umfang auf die reine SDN beschränken, für die Geschäftspartnerprüfung wird jedoch empfohlen, alle aktiven Programme aktiv zu lassen.
Schritt 3: Geben Sie die Daten des Geschäftspartners ein
Geben Sie im Suchfeld den Firmennamen oder den Vor- und Nachnamen der Person ein. Die Suchmaschine unterstützt unscharfe Suche (Fuzzy Matching) — sie zeigt phonetisch ähnliche Ergebnisse an. Stellen Sie den Schieberegler des Ähnlichkeitsschwellenwerts (Similarity Score) ein: 100 ist exakte Übereinstimmung, 80–85 ist ein guter Kompromiss zwischen Sicherheit und Sensitivität.
Hinweis: Suchen Sie auch Transliterationsvarianten — wenn Sie eine Person mit russischem oder ukrainischem Nachnamen prüfen, probieren Sie mehrere lateinische Schreibweisen (z. B. „Ivanov", „Iwanow", „Ivanoff"). Die SDN-Liste enthält Aliase, aber nicht immer alle möglichen Varianten.
Schritt 4: Analysieren Sie die Ergebnisse
Jedes Ergebnis enthält: Name oder Familienname, Alias, Land, Geburtsdatum (sofern bekannt), Identifikationsnummer (Pass, Handelsregisternummer) und Nummer des Sanktionsprogramms. Bloße Namensübereinstimmung reicht nicht — Sie müssen Identifikatoren vergleichen: Geburtsdatum, Wohnsitzland, Dokumentnummern. Zwei Personen mit demselben Nachnamen sind häufige False Positives.
Schritt 5: Wirtschaftlich Berechtigten (UBO) prüfen
Die Verifikation des Geschäftspartners ohne Prüfung des wirtschaftlich Berechtigten (UBO) ist unvollständig. Wenn das Subjekt zu mehr als 50 % Eigentum einer Person von der SDN-Liste ist, wird es selbst wie blockiert behandelt — auch wenn sein eigener Name in den Ergebnissen nicht erscheint (siehe: 50-%-Regel unten). Beschaffen Sie einen Auszug aus dem Handelsregister, den Gesellschaftsvertrag oder das Handelsregister des Eintragungslandes des Geschäftspartners und prüfen Sie die Eigentumsstruktur — in Deutschland zudem das Transparenzregister. Das vollständige Verfahren beschreiben wir im Artikel über Geschäftspartnerprüfung im Hinblick auf Sanktionen.
Schritt 6: Ergebnis dokumentieren
Unabhängig davon, ob das Ergebnis CLEAR oder POSSIBLE ist — speichern Sie Datum und Uhrzeit der Verifikation, die Version der Liste (auf der OFAC-Seite nach Abschluss der Suche sichtbar), die eingegebenen Daten und das erzielte Ergebnis. Diese Aufzeichnung ist Ihr Sorgfaltsnachweis. Bewahren Sie sie zusammen mit der Transaktionsdokumentation auf — sie kann bei einer Prüfung durch BAFA, Deutsche Bundesbank oder Zoll oder bei Rückfragen Ihrer Korrespondenzbank erforderlich sein.
Die 50-%-Regel bei OFAC
Die 50-%-Regel (50% rule) ist eines der wichtigsten und am häufigsten übersehenen Themen bei der OFAC-Verifikation. Ihr Sinn ist einfach: Ein Subjekt, das zu mehr als 50 % Eigentum einer Person oder Firma von der SDN-Liste ist, wird wie ein blockiertes Subjekt behandelt — unabhängig davon, ob sein eigener Name auf der Liste steht.1
Das bedeutet in der Praxis, dass die OFAC-Verifikation durch reine Namenssuche unzureichend ist, wenn Sie nicht zugleich die Eigentumsstruktur prüfen. Wenn der Geschäftspartner eine GmbH ist, deren 51 % der Anteile einer Person von der SDN-Liste gehören — und diese GmbH selbst nicht auf der Liste steht —, verletzt die Transaktion mit dieser GmbH dennoch OFAC-Sanktionen.
Die 50-%-Regel wirkt auch kumulativ: Wenn zwei Personen von der SDN-Liste 30 % bzw. 25 % der Anteile an einer Gesellschaft halten, beträgt ihr Gesamtanteil 55 % — die Gesellschaft ist blockiert. Sie verifizieren also nicht nur einen Eigentümer, sondern die gesamte Anteilsstruktur.
Eine analoge Regel gilt im EU-Recht, wo die Eigentums- oder Kontrollschwelle, die zur Einbeziehung eines Subjekts in die Sanktionen berechtigt, über 50 % beträgt.7 Der Unterschied: Das EU-Recht wendet auch das Kontrollkriterium an — ein Subjekt kann auch dann von Sanktionen erfasst werden, wenn eine Person von der Liste die faktische Kontrolle ausübt, selbst bei niedrigerem Anteil. OFAC verfolgt in der Praxis einen ähnlichen Ansatz, formuliert ihn aber in eigenen FAQ und Guidance (OFAC Guidance).
Was bei einem Treffer zu tun ist
Ein Treffer auf der OFAC-Liste — also ein MATCH oder auch ein nicht eindeutiges POSSIBLE — ist eine Situation, die ein sofortiges Anhalten der Transaktion und vorsichtiges Vorgehen erfordert. Im Folgenden die Schritte, die Sie unternehmen sollten.
1. Transaktion anhalten
Führen Sie die Zahlung nicht aus, geben Sie die Ware nicht heraus, erbringen Sie die Dienstleistung nicht. Jede Transaktion mit einem von OFAC-Sanktionen erfassten Subjekt — auch eine unbeabsichtigte — kann ernste finanzielle und reputationsbezogene Folgen für Ihr Unternehmen und die abwickelnde Bank haben.
2. Mittel einfrieren, wenn bereits eingegangen
Wenn das Subjekt von der SDN-Liste bereits eine Einzahlung auf Ihr Konto geleistet oder Ihnen Mittel in anderer Form übermittelt hat, sind Sie verpflichtet, diese zu sperren (einzufrieren). Sie dürfen sie ohne OFAC-Genehmigung nicht zurückgeben — auch die Rückzahlung wäre eine Transaktion, die Sanktionen verletzen kann. In Deutschland erfolgt die Meldung des Einfrierens an die Deutsche Bundesbank; weitere Pflichten können sich aus den EU-Sanktionsverordnungen und dem SanktDG ergeben.
3. POSSIBLE von MATCH unterscheiden
Das Ergebnis POSSIBLE (möglicher Treffer — unvollständige Übereinstimmung) ist nicht dasselbe wie MATCH (bestätigter Treffer). Bei einem POSSIBLE-Ergebnis sollten Sie zusätzliche Identifikationsinformationen vom Geschäftspartner einholen (Dokumentnummer, Handelsregisternummer, Adresse) und mit den Daten von der SDN-Liste vergleichen. Erst nach dieser Verifikation entscheiden Sie, ob es sich um einen Fehlalarm oder um einen tatsächlichen Treffer handelt. Dieses gesamte Verfahren ist schriftlich zu dokumentieren.
4. Rechts- oder Compliance-Beratung einholen
Ein Treffer auf der OFAC-Liste ist eine Situation, die rechtliche Bewertung erfordert, keine operative Entscheidung. Wenden Sie sich an einen auf Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht spezialisierten Anwalt, bevor Sie irgendeinen weiteren Schritt unternehmen — auch vor der Meldung an die Behörden.
5. Meldungen, wenn Pflicht besteht
Wenn Sie ein Subjekt mit US-Nexus sind (z. B. mit Tochtergesellschaft in den USA oder mit Abwicklung über eine in den USA ansässige Bank), kann die Pflicht zur Meldung des Treffers an OFAC bestehen. Für ein deutsches Unternehmen ohne US-Nexus besteht diese Pflicht nicht unmittelbar — aber Ihre Korrespondenzbank kann eigene Meldeverfahren haben, die bei der Blockade einer Transaktion automatisch greifen.
In Deutschland kann ein Treffer auf einer Sanktionsliste (einschließlich Situationen, in denen OFAC-Sanktionen über deutsche Konten wirken) eine Meldepflicht auslösen — insbesondere als Verdachtsmeldung an die FIU Deutschland nach Geldwäschegesetz (GwG), eine Mitteilung an die Deutsche Bundesbank bei Einfrieren von Vermögenswerten oder eine Meldung an BAFA bei Ausfuhrbezug. Der Umfang der Meldung und die Zuständigkeit sollten mit einem Anwalt vor einem potenziellen Trefferfall festgelegt werden, nicht während der Krise.
FAQ — OFAC-Sanktionsliste für deutsche Unternehmen
Gilt die OFAC SDN-Liste für ein deutsches Unternehmen?
Unmittelbar nicht — die SDN-Liste ist US-Recht, das U.S. persons und Transaktionen im US-Finanzsystem betrifft.1 Mittelbar ja, in vier Situationen: Abrechnungen in USD (Clearing über US-Banken), Geschäftspartner oder UBO mit US-Bezug, Vertrag mit OFAC-Klausel, Export von Waren mit U.S.-origin-Komponenten. Ohne jeglichen Berührungspunkt zu den USA ist das direkte Risiko minimal — eine Blockade einer USD-Überweisung durch eine Korrespondenzbank ist jedoch real, auch ohne formale Pflicht.
Was ist der Unterschied zwischen SDN und den sektoralen OFAC-Listen (SSI)?
Die SDN-Liste blockiert ein Subjekt vollständig — keine Transaktionen ohne OFAC-Lizenz erlaubt. Die sektoralen Listen (SSI — Sectoral Sanctions Identifications) beschränken nur bestimmte Transaktionskategorien mit einem Subjekt — z. B. das Verbot neuer Kredite über 30 Tage Laufzeit, das Verbot von Transaktionen am Kapitalmarkt. Subjekte auf SSI-Listen können Parteien gewöhnlicher Handelstransaktionen sein, sofern diese nicht verbotene Kategorien betreffen.
Was bedeutet „US nexus" und wie prüfe ich, ob mein Unternehmen einen hat?
US nexus ist jede Verbindung Ihres Unternehmens zu den Vereinigten Staaten: Niederlassung oder Tochtergesellschaft in den USA, US-Staatsbürger oder US-Residenten als Gesellschafter oder Mitarbeiter, Transaktionen, die über US-Banken abgewickelt werden, Waren oder Technologien aus den USA (U.S.-origin goods), Software unter US-Lizenz, die weiterexportiert wird. Schon die Nutzung bestimmter Cloud-Plattformen kann nach US-Exportkontrollrecht einen US nexus begründen.
Muss ich Kunden bei jeder Transaktion gegen OFAC prüfen?
Wenn Ihr Unternehmen regelmäßig in USD abrechnet oder Geschäftspartner mit US-Bezug hat — ja, eine Verifikation bei jeder wesentlichen Transaktion ist gute Praxis. Mindestansatz: Verifikation beim Onboarding eines neuen Geschäftspartners und bei jedem neuen Vertrag, plus regelmäßige Überprüfung der Bestandskundenbasis (quartalsweise). Die SDN-Liste wird laufend aktualisiert — ein Subjekt, das heute CLEAR war, kann morgen auf der Liste stehen.
Was droht einem deutschen Unternehmen für eine Transaktion mit einem SDN-Subjekt?
Die unmittelbare Haftung gegenüber OFAC betrifft Subjekte mit US nexus. Für ein deutsches Unternehmen ohne US nexus gelten unmittelbare OFAC-Strafen nicht. Reale Risiken sind: Blockade einer USD-Überweisung durch die Korrespondenzbank, Vertragskündigung durch einen ausländischen Partner, Verweigerung der Bedienung durch eine Bank (das Due-Diligence-Verfahren der Bank kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen) und in Extremfällen — die Aufnahme Ihres Unternehmens auf die SDN-Liste im Wege des Mechanismus der Sekundärsanktionen. Hinzu kommen die deutschen Sanktionen aus AWG/SanktDG, wenn zugleich gegen EU-Sanktionen verstoßen wird (Bußgeld bis 500 000 EUR; Verbandsgeldbuße bis 10 Mio. EUR; Freiheitsstrafe bis 10 Jahre).
Wie oft soll ich die Daten aus der OFAC-Liste aktualisieren?
OFAC aktualisiert die SDN-Liste laufend. Beim manuellen Prüfen laden Sie die aktuelle Version der Datei am Tag jeder Verifikation von ofac.treasury.gov herunter — eine alte Datei ist nicht maßgeblich. Bei einem automatischen Screening-System sorgen Sie dafür, dass der Anbieter die Daten mindestens einmal täglich aktualisiert.1
Wie Sanqto helfen kann
Das manuelle Prüfen der OFAC SDN-Liste, der konsolidierten EU-Liste und gegebenenfalls weiterer Listen bei jeder Transaktion ist möglich, aber arbeitsintensiv und fehleranfällig — besonders bei der Verifikation von Aliasen, Transliterationen und Eigentumsstrukturen. Sanqto automatisiert diesen Prozess: Die Software lädt aktuelle Daten von DG FISMA3 und OFAC1 herunter, konsolidiert sie in einer Datenbank und liefert das Ergebnis im dreistufigen Modell — MATCH, POSSIBLE oder CLEAR. Sie läuft on-premise, sodass die Daten Ihrer Geschäftspartner die Infrastruktur Ihres Unternehmens nicht verlassen. Die Antwortzeit auf eine Anfrage liegt unter 30 ms. Das Implementierungspaket umfasst Sanktionsrichtlinie, Trefferregister und Arbeitsanweisung — Dokumente, die bei einer Prüfung durch BAFA, Deutsche Bundesbank oder Zoll erforderlich sein werden.
Wenn Sie in einer Branche tätig sind, die besonders häufig dem OFAC-Risiko begegnet — etwa im Tourismus mit Kunden außerhalb der EU oder im Versicherungsgeschäft mit Geschäftspartnern aus östlichen Ländern — sehen Sie sich die branchenspezifischen Seiten an: Reisebüros und OTA, Versicherungsagenturen.
Mehr darüber, ob Ihr Unternehmen überhaupt zur Durchführung von Sanction Screening verpflichtet ist, finden Sie im Artikel muss mein Unternehmen Sanction Screening durchführen.
Rechtsgrundlagen
- OFAC Specially Designated Nationals and Blocked Persons List (SDN) — U.S. Department of the Treasury — ofac.treasury.gov
- OFAC Sanctions List Search — sanctionssearch.ofac.treas.gov
- Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen — CELEX 32014R0269
- Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren — CELEX 32014R0833
- Außenwirtschaftsgesetz (AWG) — gesetze-im-internet.de/awg_2013
- Außenwirtschaftsverordnung (AWV) — gesetze-im-internet.de/awv_2013
- Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) — bgbl.de
- Geldwäschegesetz (GwG) — gesetze-im-internet.de/gwg_2017
- EU Financial Sanctions Database (DG FISMA) — webgate.ec.europa.eu/fsd/fsf
- EU Sanctions Map — sanctionsmap.eu
- BAFA — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle — bafa.de
- Deutsche Bundesbank — Finanzsanktionen — bundesbank.de
- FIU Deutschland (Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen) — zoll.de/fiu
Fußnoten
Information, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich Informations- und Bildungszwecken. Er stellt keine Rechtsberatung dar. Rechtsstand: 20. Mai 2026. Die konkreten Pflichten Ihres Unternehmens hängen vom Tätigkeitsprofil ab und bedürfen einer Einzelfallbewertung — konsultieren Sie im Zweifel einen Außenwirtschaftsanwalt oder Compliance-Berater.
OFAC Specially Designated Nationals and Blocked Persons List (SDN List) — U.S. Department of the Treasury, Office of Foreign Assets Control. Offizielle Seite der Liste und der Suchmaschine Sanctions List Search: ofac.treasury.gov/specially-designated-nationals-and-blocked-persons-list-sdn-human-readable-lists. Suchmaschine: sanctionssearch.ofac.treas.gov. Status: verified. ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎
EU Financial Sanctions Database (FSD), geführt von DG FISMA, Europäische Kommission. Hub: finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures_en; FSD-Endpunkt: webgate.ec.europa.eu/fsd/fsf. Status: verified. ↩︎ ↩︎
DG FISMA (Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion) — Dienststelle der Europäischen Kommission, zuständig für die EU-Politik der Finanzsanktionen und die Führung der Consolidated List. Quelle: finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures_en. Status: verified. ↩︎ ↩︎
Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen. Quelle: EUR-Lex — CELEX 32014R0269. Status: verified. ↩︎
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Quelle: DG FISMA — finance.ec.europa.eu; EUR-Lex — CELEX 32014R0833. Status: verified. ↩︎
Eine EU-Verordnung ist in jedem Mitgliedstaat unmittelbar geltend und bedarf keiner Umsetzung. Quelle: EUR-Lex — eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/summary/regulation-eu-legal-act.html. Zitat: „A regulation is binding in its entirety and directly applicable in all Member States." Status: verified. ↩︎
Eigentumsregel (ownership/control rule) — EU-Sanktionen erfassen Subjekte, an denen ein Listenadressat mindestens 50 % Anteile hält oder die er kontrolliert. Quelle: DG FISMA FAQ — finance.ec.europa.eu. Zitat: „An entity is considered as ‘owned’ by a sanctioned person if the latter owns more than 50% of its proprietary rights." Status: verified. ↩︎ ↩︎
EU Sanctions Map — interaktives Werkzeug zur Übersicht über EU-Sanktionspakete und -adressaten. URL: sanctionsmap.eu. Status: verified. ↩︎