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Russland-Embargo — praktischer Leitfaden für exportierende und importierende Unternehmen

Was das Russland-Embargo ist, welche Güter es erfasst und wie Sie den CN-Code in der TARIC-Datenbank prüfen. Praktischer Leitfaden für deutsche KMU im Export und Import.

Veröffentlicht: · Sanqto-Team · 22 Min. Lesezeit
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Infografik mit den vom EU-Russland-Embargo erfassten Güterkategorien — Schema für deutsche KMU
Russland-Embargo — vom EU-Recht erfasste Güterkategorien für deutsche Unternehmen

Das Russland-Embargo ist nicht nur ein Medienthema — es ist ein Bündel konkreter rechtlicher Verbote, die für Ihr Unternehmen kraft EU-Verordnungen gelten, unmittelbar und ohne jede nationale Umsetzung. Wenn Sie Güter exportieren, Rohstoffe importieren oder den Verkauf an Kunden in Drittländern planen, müssen Sie wissen, welche Produkte verboten sind und wie Sie das prüfen, bevor die Ware zur Zollabfertigung kommt.

Dieser Artikel erklärt, was ein sektorales Embargo ist, wie es sich von personenbezogenen Sanktionen unterscheidet, welche Güterkategorien dem Verbot unterliegen und wie Sie Ihr konkretes Produkt Schritt für Schritt in den offiziellen EU-Werkzeugen prüfen.

Rechtsstand: 2026-05-20.


TL;DR — das Wichtigste in 60 Sekunden

  • Ein Embargo ist ein Verbot, mit bestimmten Gütern oder Dienstleistungen zu handeln — abzugrenzen von personenbezogenen Sanktionen (Einfrierung von Vermögenswerten konkret gelisteter Personen). Beide Mechanismen wirken parallel.1
  • Rechtsgrundlage des Russland-Embargos ist vor allem die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014, novelliert durch alle 20 Sanktionspakete.1
  • Das Embargo erfasst u. a.: Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use), fortgeschrittene Militärtechnologien, Luxusgüter, Energierohstoffe (Import von Öl und Gas), Stahl und Eisen.1
  • Der CN-Code (Kombinierte Nomenklatur) ist eine achtstellige Warenkennung — wer ihn kennt, kann eindeutig feststellen, ob sein Produkt dem Verbot unterliegt. Geprüft wird er in der TARIC-Datenbank der Europäischen Kommission.2
  • Seit dem 11. Paket (23. Juni 2023) gilt die Klausel „No re-export to Russia" — ein EU-Ausführer muss vom Käufer in einem Drittland eine schriftliche Erklärung einholen, dass die Ware nicht nach Russland gelangt.34
  • Verstöße gegen das Embargo werden in Deutschland strafrechtlich verfolgt: § 18 AWG sieht einen Regelstrafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren vor, § 17 AWG bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe in besonders schweren Fällen; § 19 AWG ermöglicht Bußgelder bis 500.000 EUR, § 30 OWiG eine Verbandsgeldbuße bis 10 Mio. EUR.5 Seit 2024 verschärft die Richtlinie (EU) 2024/1226 die strafrechtliche Verantwortung zusätzlich.6

Was ein Embargo ist und wie es sich von personenbezogenen Sanktionen unterscheidet

Das Wort „Sanktionen" umfasst in Wirklichkeit zwei getrennte Rechtsmechanismen, die selbst von Compliance-Fachleuten häufig verwechselt werden. Es lohnt sich, sie auseinanderzuhalten, denn ein Verstoß gegen jeden von beiden zieht ein anderes Prüfverfahren und einen anderen Verantwortungsumfang nach sich.

Personenbezogene Sanktionen (engl. individual/targeted sanctions) bestehen im Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen konkreter natürlicher Personen oder Einrichtungen, die namentlich auf einer Sanktionsliste aufgeführt sind. Steht Ihr Geschäftspartner auf dieser Liste, dürfen Sie keinerlei Transaktionen mit ihm tätigen — unabhängig von Art der Ware oder Dienstleistung. Rechtsgrundlage dieser Sanktionen ist die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014.7

Das Embargo (sektorale Sanktionen) wirkt anders: Es verbietet den Handel mit bestimmten Güter- oder Dienstleistungskategorien — unabhängig davon, ob Ihr Geschäftspartner auf irgendeiner Liste steht. Selbst wenn der Käufer ein Unternehmen ohne jeden Russland-Bezug auf einer Liste ist, ist eine Transaktion, die eine verbotene Ware betrifft, rechtswidrig. Rechtsgrundlage des Russland-Embargos ist die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014.1

In der Praxis müssen beide Mechanismen gleichzeitig und unabhängig voneinander geprüft werden: Zuerst prüfen Sie den Geschäftspartner gegen die Listen (ist er eine sanktionierte Person oder Einrichtung?), dann prüfen Sie die Ware oder Dienstleistung (ist die Transaktion überhaupt zulässig, unabhängig von der Gegenseite?). Wird einer dieser Schritte ausgelassen, ist das ein potenzieller Sanktionsverstoß.


Rechtsgrundlage des Russland-Embargos

Der wesentliche Rechtsakt, der das Embargo für Güter und Dienstleistungen im Verkehr mit Russland regelt, ist die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (CELEX 32014R0833).1 Die Verordnung trat fast zeitgleich mit der Annexion der Krim durch Russland in Kraft und wurde über die Jahre durch immer neue Sanktionspakete erweitert.

Eine EU-Verordnung ist in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar — sie bedarf keiner Umsetzung in nationales Recht und gilt ab ihrem Inkrafttreten, in Deutschland ebenso wie in Frankreich oder Polen.8 Das bedeutet: Sie können sich nicht auf das Fehlen einer nationalen Vorschrift berufen. Verbietet die Verordnung 833/2014 eine bestimmte Transaktion, gilt dieses Verbot für Ihr Unternehmen unmittelbar aus dem Text des EU-Rechtsakts.

Bis Mai 2026 hat die EU insgesamt 20 Sanktionspakete gegen Russland beschlossen, von denen jedes weitere den Umfang des Embargos ausgeweitet hat — durch neue Güterkategorien, neue CN-Codes und neue Dienstleistungsverbote.9 Das jüngste, das 20. Paket, trat am 23. April 2026 in Kraft. Das heißt: Die Liste der verbotenen Güter geht deutlich über das hinaus, was der ursprüngliche Verordnungstext von 2014 enthielt — eine vor einem Jahr durchgeführte Prüfung kann bereits veraltet sein.

Auf nationaler Ebene wird die unmittelbar geltende EU-Verordnung in Deutschland durch das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) in Verbindung mit dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) flankiert.10 Diese Gesetze ersetzen die EU-Verordnung nicht — sie wirken neben ihr und ergänzen sie um die nationalen Durchsetzungs- und Sanktionsmechanismen. Anders als in einigen anderen Mitgliedstaaten gibt es in Deutschland keine eigenständige nationale Sanktionsliste auf Bundesebene; verbindlich sind die konsolidierten EU-Listen sowie die UN-Konsolidierungsliste.11

Mehr zu den einzelnen Paketen und ihrer Chronologie finden Sie im Artikel Was die EU-Sanktionen gegen Russland für Unternehmen ändern.


Welche Güterkategorien das Embargo erfasst

Die Verordnung 833/2014 und ihre nachfolgenden Novellen unterscheiden mehrere klar abgegrenzte Kategorien verbotener Güter. Der Schlüssel liegt darin, dass diese Güter in den Anhängen zur Verordnung präzise aufgeführt sind und über CN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) — achtstellige Zollkennungen — identifiziert werden.12 Im Folgenden die wichtigsten Kategorien.

Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use)

Der Begriff Dual-Use (doppelter Verwendungszweck) bezeichnet Produkte, die sowohl zivil als auch militärisch nutzbar sind. Ein klassisches Beispiel: Fortgeschrittene integrierte Schaltkreise aus Unterhaltungselektronik lassen sich zugleich in Raketenlenksystemen verbauen. Die Verordnung 833/2014 verbietet den Verkauf, die Lieferung, die Verbringung oder die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und -Technologien — unmittelbar oder mittelbar — an jede Person oder Einrichtung in Russland oder zur Verwendung in Russland, wenn diese Produkte für militärische Zwecke verwendet werden können.1

Das Verbot betrifft nicht nur die Ware selbst, sondern auch damit verbundene technische Dienstleistungen, Finanzierungen und Vermittlung. Wenn Sie in den Bereichen Elektronik, Optoelektronik, Navigation, Sensorik, Antriebe, Robotik oder Prozesssteuerungssoftware tätig sind, kann Ihr Angebot Dual-Use-Positionen enthalten. Sie müssen keine Waffen herstellen, um diesem Verbot zu unterliegen.

Fortgeschrittene Technologien und Militärkomponenten

Das Embargo erfasst ein breites Spektrum an Technologien mit militärischem Potenzial: Elektronik, Halbleiterkomponenten, Drohnen und Bauteile von Navigationssystemen sowie Ausrüstung, die unmittelbar für die Streitkräfte bestimmt ist. Für diese Kategorie ist das Verbot absolut — es gibt keine Ausnahmegenehmigungen oder Lizenzen, die es aufheben würden.

Luxusgüter

Die Verordnung 833/2014 verbietet die Ausfuhr von Luxusgütern nach Russland oberhalb eines im Anhang zur Verordnung festgelegten Wertschwellenwerts.1 Der Katalog umfasst u. a. Luxusfahrzeuge, Schmuck, hochwertige Leder- und Textilwaren, Kunstwerke, Premium-Spirituosen, Uhren und hochwertige Kosmetik.

Wenn Sie Waren verkaufen, die als Luxusgüter eingestuft werden könnten, ist eine Prüfung des konsolidierten Texts der Verordnung 833/2014 auf EUR-Lex oder in der TARIC-Datenbank im Hinblick auf den konkreten CN-Code und die geltenden Wertschwellen erforderlich.2

Energierohstoffe — Importembargo

In dieser Kategorie verläuft das Verbot umgekehrt zu den vorhergehenden: Hier dürfen Deutschland und die übrigen EU-Länder bestimmte Rohstoffe nicht aus Russland importieren. Das Importverbot erfasst auf dem Seeweg transportiertes Rohöl, Mineralölerzeugnisse (vorbehaltlich stufenweiser Ausnahmen für per Pipeline geliefertes Öl), Erdgas (einschließlich LNG) sowie LPG.1

Dieses Verbot ist besonders relevant für Unternehmen im Energiesektor, im Kraftstoffhandel und in der Logistik. Unternehmen aus anderen Branchen, die Energie über deutsche Lieferanten beziehen, sind von diesem Verbot dagegen abgeschirmt — sofern sie nicht selbst direkte Rohstoffverträge mit russischen Einrichtungen schließen.

Stahl und Eisen

Das Importembargo erfasst auch russische Eisen- und Stahlerzeugnisse: Rohre, Stäbe, Profile und andere Hüttenprodukte.1 Für deutsche Unternehmen aus dem Bau-, Produktions- und Metallgewerbe, die historisch günstige Stahlerzeugnisse aus dem Osten importiert haben könnten, bedeutet das die Notwendigkeit einer Lieferkettenprüfung — vor allem dann, wenn der Rohstoff über Drittländer läuft und russischen Ursprungs sein könnte.

Verbote im Dienstleistungssektor

Das Embargo beschränkt sich nicht auf Güter. Artikel 5n der Verordnung 833/2014 verbietet die Erbringung einer Reihe von Dienstleistungen für die russische Regierung und für in Russland niedergelassene juristische Personen.13 Das Verbot erfasst u. a. Unternehmensberatung, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Öffentlichkeitsarbeit, Management- und Beratungsleistungen sowie den Verkauf und Transfer von Unternehmensverwaltungssoftware und von Software für die industrielle Konstruktion.13

Im Bereich der Transportdienstleistungen gilt: Russische Lkw und Auflieger dürfen nicht in das EU-Gebiet einfahren, und russisch geflaggte Schiffe dürfen keine EU-Häfen anlaufen.14


Ausfuhr- versus Einfuhrembargo

Bevor Sie Ihre Ware prüfen, müssen Sie wissen, in welche Richtung das Verbot gilt. Das Russland-Embargo ist nicht einseitig.

Das Ausfuhrembargo verbietet das Versenden von Gütern aus der EU nach Russland. Es betrifft vor allem Dual-Use-Güter, fortgeschrittene Technologien, militärische Ausrüstung, Luxusgüter und eine breite Palette von Industrieprodukten. Als in Deutschland ansässiger Ausführer oder als im Export vermittelndes Unternehmen sind Sie für die Einhaltung dieses Verbots verantwortlich.

Das Einfuhrembargo verbietet die Einfuhr bestimmter Güter aus Russland in die EU. Es betrifft hauptsächlich Energierohstoffe (Öl, Gas, LNG), metallurgische Erzeugnisse (Stahl, Eisen) sowie ausgewählte chemische und landwirtschaftliche Rohstoffe. Als Importeur müssen Sie nicht nur die Identität des Verkäufers prüfen, sondern auch das Ursprungsland der Ware — selbst dann, wenn Sie bei einem außerhalb Russlands registrierten Zwischenhändler kaufen.

Beide Verbotsarten wirken auf Transaktionsebene und hängen nicht vom Sitz Ihres Unternehmens im EU-Gebiet ab — es genügt, dass die Transaktion einen EU-Bezug aufweist (eine EU-Partei, Ware über die EU, Zahlung über eine EU-Bank). Eine ausführliche Darstellung der Sanktionen in beide Richtungen finden Sie im Artikel Welche Sanktionen gegen Russland gelten und was das für Ihr Unternehmen bedeutet.


So prüfen Sie, ob Ihre Ware erfasst ist — CN-Code und TARIC-Datenbank

Hier kommen wir zum praktischen Teil. Die Prüfung, ob eine konkrete Ware dem Verbot unterliegt, erfolgt in zwei Etappen: Ermittlung des CN-Codes des Produkts und seine Prüfung im passenden Werkzeug.

Was ist ein CN-Code?

Der CN-Code (Kombinierte Nomenklatur, Combined Nomenclature) ist eine achtstellige Nummer, die jede Warenart für Zollzwecke identifiziert. Sie wird in allen EU-Mitgliedstaaten verwendet. Die ersten vier Ziffern bilden die Tarifposition (eine allgemeine Produktgruppe), die folgenden Ziffern präzisieren die Unterkategorie. Beispiel: Die allgemeine Kategorie der Stahlrohre umfasst die Positionen 7304–7306, während ein konkreter Typ nahtloses Stahlrohr durch den vollständigen achtstelligen CN-Code identifiziert wird.12

Den CN-Code finden Sie in den Handels- und Zolldokumenten Ihrer Ware: in der Exportrechnung, im Ursprungszeugnis, in der Zollanmeldung. Wissen Sie nicht, welchen Code Sie Ihrem Produkt zuordnen sollen, können Sie einen Zolldienstleister (Spediteur/Zollagent) hinzuziehen oder den Klassifikator in der TARIC-Datenbank nutzen.

Was ist die TARIC-Datenbank?

TARIC (engl. Integrated Tariff of the European Communities, Integrierter Zolltarif der Europäischen Gemeinschaften) ist die offizielle Datenbank der Europäischen Kommission, die den EU-Zolltarif mit sämtlichen handelsrechtlichen Beschränkungen aus dem geltenden Recht verknüpft — einschließlich der sanktionsbedingten Verbote.2 Geben Sie den CN-Code des Produkts in die TARIC-Suche ein, erhalten Sie die Information, ob und welche Beschränkungen für die Ausfuhr oder Einfuhr dieser Ware gelten, einschließlich der Frage, ob sie einem aus den Russland-Sanktionen folgenden Verbot unterliegt.

Das Werkzeug ist kostenlos zugänglich unter: https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp2

Wie Sie die Prüfung Schritt für Schritt durchführen

  1. Ermitteln Sie den CN-Code Ihrer Ware. Nutzen Sie Zolldokumente oder den TARIC-Klassifikator — geben Sie den Produktnamen ein und gehen Sie durch den Kategorienbaum, um den passenden achtstelligen Code zu finden.
  2. Öffnen Sie die TARIC-Seite und geben Sie den CN-Code in das Suchfeld ein. Wählen Sie die Richtung: Ausfuhr (in Drittländer, einschließlich Russland) oder Einfuhr (aus Drittländern, einschließlich Russland). Als Land geben Sie Russland (RU) an.
  3. Prüfen Sie die Ergebnisse. TARIC zeigt den aktuellen Zolltarif, die Sätze und — am wichtigsten — sämtliche handelsrechtlichen Beschränkungen an, einschließlich der aus den Russland-Sanktionen folgenden Verbote. Besteht ein Verbot, sehen Sie den entsprechenden Verweis auf die EU-Verordnung.
  4. Prüfen Sie zusätzlich direkt den Text der Verordnung 833/2014 auf EUR-Lex. Die CN-Codes sind in den Anhängen zur Verordnung und ihren Novellen enthalten.12 TARIC wird nach jedem neuen Sanktionspaket aktualisiert — es lohnt sich dennoch, die Aktualität durch den direkten Zugriff auf den konsolidierten Verordnungstext zu bestätigen.
  5. Dokumentieren Sie die Prüfung. Halten Sie das Prüfdatum, den CN-Code, das Ergebnis (Verbot / kein Verbot) und die TARIC-Version bzw. den Verordnungstext fest, auf den Sie sich gestützt haben. Das ist Ihr Nachweis der Sorgfaltspflicht im Fall einer Kontrolle.

Risiko des Reexports über Drittländer und die „No re-export"-Klausel

Eine der zentralen Herausforderungen bei der Anwendung des Embargos besteht darin, dass Russland über funktionierende Umgehungsrouten über Drittländer verfügt — verbotene Güter gelangen über Drittländer dorthin, häufig nach Änderung von Dokumentation und Ursprungsland. Die EU hat darauf mit einem Rechtsinstrument reagiert: der Klausel „No re-export to Russia".

Was ist die „No re-export to Russia"-Klausel?

Seit dem 11. Sanktionspaket, angenommen am 23. Juni 2023, sind EU-Ausführer verpflichtet, vom Käufer in einem Drittland eine schriftliche Erklärung einzuholen, dass bestimmte Güter nicht nach Russland oder Belarus reexportiert werden. Rechtsgrundlage ist Art. 12g der Verordnung 833/2014, eingeführt durch das 11. Paket als Instrument gegen die Sanktionsumgehung.34

Die Klausel betrifft bestimmte Güterkategorien — insbesondere Dual-Use-Güter und Positionen aus der Liste der Common High Priority Items (Güter von strategischer Bedeutung, die massenhaft zur Embargoumgehung genutzt wurden).15

Warum Sie das auch beim Verkauf nach Kasachstan oder in die Türkei betrifft

Wenn Sie eine von der Klauselpflicht erfasste Ware an ein Unternehmen in einem Drittland exportieren, müssen Sie:

  • in den Handelsvertrag eine Klausel aufnehmen, die den Reexport nach Russland untersagt (samt einem Mechanismus vertraglicher Sanktionen bei Verstoß),
  • vom Käufer eine schriftliche Erklärung einholen, dass er dieses Verbot kennt und akzeptiert,
  • die zuständige nationale Behörde im Fall eines festgestellten Verstoßes benachrichtigen.

Die Verantwortung liegt beim Ausführer — selbst dann, wenn Sie die Ware nicht selbst nach Russland versenden. Fehlt die Klausel oder stellt sich heraus, dass der Käufer das Verbot verletzt hat und der Ausführer von dem Reexportrisiko wusste oder hätte wissen müssen, belastet der Embargoverstoß Ihr Unternehmen.

Die Europäische Kommission weist auf das Bestehen von Drittländern hin, die ein besonders hohes Umgehungsrisiko geschaffen haben — es handelt sich um Länder, die an Russland grenzen oder traditionell wirtschaftlich mit ihm verbunden sind und über die ein erheblicher Teil der letztlich nach Russland gelangenden Güter läuft.16 Bevor Sie eine Ware in ein Land aus dieser Risikogruppe versenden, vergewissern Sie sich, dass Sie über eine vollständige Dokumentation der No-re-export-Klausel verfügen und eine verschärfte Geschäftspartnerprüfung durchgeführt haben.


Strafen bei Verstößen gegen das Embargo

Ein Verstoß gegen das Embargo ist ein erhebliches rechtliches und finanzielles Risiko. Die folgende Tabelle stellt die wichtigsten Verstoßarten und die dafür nach deutschem und EU-Recht drohenden Sanktionen gegenüber.

Art des VerstoßesRechtsgrundlageMögliche Sanktion
Ausfuhr einer verbotenen Ware nach RusslandVO 833/2014 + § 18 AWGFreiheitsstrafe von 3 Monaten bis 5 Jahren; in besonders schweren Fällen bis 10 Jahre (§ 17 AWG)5
Einfuhr einer verbotenen Ware aus Russland (Öl, Stahl, andere)VO 833/2014 + § 19 AWGBußgeld bis 500.000 EUR (vorsätzlich), bis 30.000 EUR (fahrlässig)5
Fehlen der „No re-export"-Klausel im Vertrag mit einer Einrichtung aus einem DrittlandArt. 12g VO 833/20144Verletzung einer Verfahrenspflicht — Bußgeld
Bereitstellung von Geldern an eine gelistete EinrichtungArt. 2 Abs. 2 VO 269/20147Strafrechtliche Verantwortung nach §§ 17–18 AWG; Verbandsgeldbuße bis 10 Mio. EUR (§ 30 OWiG)5
Vorsätzlicher Verstoß — natürliche Person (Verstöße im Wert ≥ 100.000 EUR)Richtlinie (EU) 2024/1226, Art. 5 Abs. 3 Buchst. b17Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens 5 Jahren

In Deutschland sind die zuständigen Durchsetzungsbehörden das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) und der Zoll für güterbezogene Sanktionen, die Deutsche Bundesbank für Finanzsanktionen sowie seit Januar 2023 die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) bei der Generalzolldirektion.11 Die strafrechtliche Verfolgung von Verstößen erfolgt über das Außenwirtschaftsgesetz; die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1226 vom 24. April 2024 erfolgte in Deutschland durch eine Novelle des AWG/AWV (BGBl. 2026 I Nr. 27, in Kraft seit 06.02.2026; ändert u. a. §§ 18, 19 AWG).6 Deutschland überschritt die Umsetzungsfrist (20. Mai 2025); die Kommission leitete im Juli 2025 ein Vertragsverletzungsverfahren ein.18

Wichtig: Ein Bußgeld droht unabhängig davon, ob der Verstoß vorsätzlich war — § 19 AWG erfasst auch fahrlässige Verstöße. Die Richtlinie 2024/1226 unterscheidet vorsätzliche Verstöße (strengere strafrechtliche Einordnung) von fahrlässigen, doch auf der Ebene des Ordnungswidrigkeitenrechts ist entscheidend, ob das Unternehmen die gebotene Sorgfalt gewahrt hat — und ob es sie dokumentiert hat. Eine detaillierte Analyse der Strafen finden Sie im Artikel Welche Strafen bei Sanktionsverstößen in Deutschland drohen.


Was konkret zu tun ist — 6 Schritte

Im Folgenden der Mindestumfang an Maßnahmen für ein Unternehmen, das an irgendeinem Berührungspunkt mit Russland — oder mit Drittländern, über die die Ware nach Russland gelangen könnte — Güter exportiert oder importiert.

  1. Ermitteln Sie die CN-Codes aller Güter, mit denen Sie handeln. Schieben Sie das nicht bis zur Zollabfertigung auf — tun Sie es proaktiv, für jede Position in Ihrem Produktkatalog oder in Ihren Bestellungen.

  2. Prüfen Sie jeden CN-Code in der TARIC-Datenbank im Hinblick auf Ausfuhr- und Einfuhrbeschränkungen gegenüber Russland.2 Wiederholen Sie das nach jedem neuen Sanktionspaket — die Liste der verbotenen Güter wächst mit jedem Paket.9

  3. Prüfen Sie Ihre Geschäftspartner gegen die EU-Sanktionsliste. Selbst wenn die Ware nicht dem Embargo unterliegt, ist eine Transaktion mit einer auf der konsolidierten EU-Liste geführten Einrichtung rechtswidrig. Prüfen Sie auch die Eigentümer des Geschäftspartners — gehört die Einrichtung zu mehr als 50 % einer gelisteten Person, ist die Einrichtung selbst ebenfalls von den Sanktionen erfasst.19 Die aktuelle Liste ist auf der Seite der GD FISMA der Europäischen Kommission verfügbar.20

  4. Beim Export in Drittländer — nehmen Sie die „No re-export"-Klausel in Ihre Handelsverträge auf. Das betrifft alle Verträge über Güter, die unter Art. 12g der VO 833/2014 fallen.4 Bewahren Sie die unterschriebenen Käufererklärungen zusammen mit der Transaktionsdokumentation auf.

  5. Kontrollieren Sie die Lieferkette bei der Einfuhr. Das Rechnungsland ist nicht dasselbe wie das Ursprungsland der Ware. Importieren Sie Produkte, deren Herstellung oder Bestandteile aus Russland stammen könnten, prüfen Sie die Ursprungszeugnisse und stellen Sie fest, ob die Ware nicht dem Einfuhrembargo unterliegt.

  6. Dokumentieren Sie jeden Prüfschritt. Halten Sie Datum, CN-Code, das TARIC-Prüfergebnis, das Ergebnis der Geschäftspartnerprüfung sowie den Inhalt der No-re-export-Klausel (sofern einschlägig) fest. Die Dokumentation ist Ihr Nachweis der Sorgfaltspflicht im Fall einer Kontrolle durch BAFA oder Zoll.


Wie Sanqto helfen kann

Sanqto ist eine Sanctions-Screening-Software, die in der Infrastruktur Ihres Unternehmens installiert wird — die Daten Ihrer Geschäftspartner verlassen Ihr Netzwerk nicht. Das System prüft Käufer, Lieferanten und Vermittler automatisch gegen die EU-Listen, die OFAC-Liste und die UN-Konsolidierungsliste und gibt das Ergebnis in drei Zuständen zurück: MATCH, POSSIBLE oder CLEAR. Die Prüfung erfolgt, ohne dass Sie die Listenaktualisierungen nach jedem neuen Sanktionspaket manuell nachverfolgen müssten. Zu jeder Prüfung wird ein Eintrag im Trefferregister erzeugt — bereit zur Vorlage im Fall einer Kontrolle durch BAFA oder Zoll. Im Implementierungspaket finden Sie außerdem Vorlagen für No-re-export-Klauseln, eine Sanktionsrichtlinie und Arbeitsanweisungen. Wenn Sie in einer Branche tätig sind, in der das Sanktionsrisiko besonders relevant ist, lesen Sie über die Besonderheiten der Prüfung für Reisebüros und OTAs oder Immobilienmakler.


Häufig gestellte Fragen

Betrifft das Russland-Embargo mein Unternehmen, wenn ich nicht direkt nach Russland exportiere?

Ja, sofern Sie bestimmte Güter in Drittländer exportieren, aus denen die Ware nach Russland gelangen kann. Die „No re-export"-Klausel aus Art. 12g der Verordnung 833/2014 verpflichtet zur Einholung einer schriftlichen Erklärung des Käufers in jedem Drittland, wenn die Ware zu den von dieser Pflicht erfassten Kategorien gehört.4 Ist Ihr Geschäftspartner zudem eine von personenbezogenen Sanktionen erfasste Einrichtung (EU-Liste), ist die Transaktion unabhängig von Richtung und Warenart verboten.7

Wie oft muss ich die TARIC-Prüfung aktualisieren?

Es gibt keine gesetzliche Gültigkeitsdauer für eine TARIC-Prüfung, doch die Compliance-Praxis empfiehlt, die Prüfung nach jedem neuen Sanktionspaket zu wiederholen.9 In den Jahren 2022–2026 traten Pakete mehrmals jährlich in Kraft. Der sicherste Ansatz: Prüfung bei jeder neuen Transaktion oder zumindest nach jedem neuen Paket. TARIC aktualisiert sich automatisch nach Inkrafttreten neuer Vorschriften.2

Umgeht der Import russischer Rohstoffe über einen Zwischenhändler aus einem Drittland das Embargo?

Nein. Das Einfuhrembargo richtet sich nach dem Ursprungsland der Ware, nicht nach dem Rechnungsland. Stammt die Ware aus Russland und erfasst das Einfuhrverbot sie, ändert die Vermittlung durch ein Unternehmen aus Kasachstan, der Türkei oder den VAE nichts am rechtlichen Status der Transaktion. Ein Lieferant aus einem Drittland, der russische Rohstoffe reexportiert, verstößt selbst gegen die Sanktionen — doch das rechtliche Risiko aufseiten des EU-Importeurs bleibt bestehen, wenn der Käufer aus der EU vom russischen Ursprung der Ware wusste oder hätte wissen müssen.

Gilt das Dienstleistungsverbot auch für über das Internet verkaufte Software?

Ja. Artikel 5n der Verordnung 833/2014 verbietet den Verkauf und Transfer von Unternehmensverwaltungssoftware und von Software für die industrielle Konstruktion an in Russland niedergelassene Einrichtungen.13 Das Verbot gilt unabhängig vom Vertriebskanal — einschließlich über das Internet vertriebener Lizenzen oder SaaS.

Was droht, wenn ich das Embargo fahrlässig verletze?

Ein Bußgeld nach § 19 AWG — bis 30.000 EUR bei fahrlässigen, bis 500.000 EUR bei vorsätzlichen Verstößen — kann unabhängig vom Vorsatz verhängt werden; bei juristischen Personen kommt die Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG (bis 10 Mio. EUR) hinzu.5 Entscheidend ist, ob das Unternehmen die gebotene Sorgfalt nachweist: die systematische Prüfung von Geschäftspartnern und Gütern, die Dokumentation der Ergebnisse sowie eingeführte Verfahren. Die Richtlinie (EU) 2024/1226 begründet ausdrücklich eine strafrechtliche Verantwortung für vorsätzliche Verstöße — nach ihrer Umsetzung in Deutschland können natürliche Personen (darunter Geschäftsführer) für wissentliche Verstöße strafrechtlich haften.6

Muss ich jeden Kunden prüfen oder nur die aus Russland?

Die Sanktionsprüfung (ob der Geschäftspartner gelistet ist) sollten Sie für jeden Geschäftspartner durchführen, unabhängig vom Sitzland — die EU-Sanktionsliste erfasst auch außerhalb Russlands registrierte Einrichtungen. Beim Güterembargo gilt: Das Ausfuhrverbot nach Russland betrifft direkte Transaktionen mit Russland; die No-re-export-Pflicht weitet diese Verantwortung auf den Export in Drittländer aus, sofern ein Reexportrisiko besteht. Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Unternehmen überhaupt der Sanctions-Screening-Pflicht unterliegt, lesen Sie: Muss mein Unternehmen Sanctions Screening durchführen?


Rechtsgrundlagen

Rechtsstand: 2026-05-20.

  • Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren — CELEX 32014R0833

  • Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen — CELEX 32014R0269

  • Außenwirtschaftsgesetz (AWG) i.V.m. Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) vom 19. Dezember 2022 — nationale Durchsetzung der EU-Sanktionen in Deutschland; § 17 AWG (besonders schwere Fälle, bis 10 Jahre), § 18 AWG (Regelstrafrahmen 3 Monate bis 5 Jahre), § 19 AWG (Bußgeld) — gesetze-im-internet.de

  • § 30 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) — Verbandsgeldbuße gegen juristische Personen — § 30 OWiG

  • Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Definition von Straftaten und Strafen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 — CELEX 32024L1226

  • DG FISMA — Seite zu den Russland-Sanktionen: finance.ec.europa.eu — Chronologie der Pakete, FAQ, Listendateien

  • TARIC Consultation (Europäische Kommission): ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp — Datenbank zur Prüfung von CN-Codes

  • BAFA — Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle: bafa.de

  • Deutsche Bundesbank — Finanzsanktionen: bundesbank.de

  • DG FISMA — FAQ „No re-export to Russia" clause: finance.ec.europa.eu/publications/no-re-export-russia-clause_en

  • DG FISMA — FAQ „Provision of services" (Art. 5n): finance.ec.europa.eu/publications/provision-services_en


Footnotes


Information, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Die konkrete rechtliche Bewertung im Einzelfall sollte mit einem fachkundigen Rechtsanwalt für Außenwirtschafts- und Sanktionsrecht erfolgen. Rechtsstand: 2026-05-20.


  1. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren — der grundlegende Rechtsakt der sektoralen EU-Sanktionen gegen Russland. Er umfasst Ausfuhrverbote (u. a. Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Luxusgüter) sowie Einfuhrverbote (u. a. Rohöl, Mineralölerzeugnisse, Eisen- und Stahlerzeugnisse); der konsolidierte Text berücksichtigt die durch die Sanktionspakete eingeführten Novellen. CELEX 32014R0833: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0833 ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎

  2. TARIC Consultation (Europäische Kommission, GD TAXUD) — Werkzeug zur Prüfung der mit CN-Codes verknüpften handelsrechtlichen Beschränkungen. Letzte TARIC-Aktualisierung: 19. Mai 2026. URL: https://ec.europa.eu/taxation_customs/dds2/taric/taric_consultation.jsp ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎

  3. DG FISMA (Europäische Kommission), FAQ — „‘No re-export to Russia’ clause: FAQs on sanctions against Russia and Belarus, with focus on Article 12g of Council Regulation (EU) No 833/2014 (18 December 2024)." Art. 12g eingeführt durch das 11. Sanktionspaket (23. Juni 2023). URL: https://finance.ec.europa.eu/publications/no-re-export-russia-clause_en ↩︎ ↩︎

  4. Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Art. 12g — Rechtsgrundlage des Erfordernisses einer Erklärung über die Nichtumgehung der Sanktionen (No-re-export-Klausel). FAQ der DG FISMA: https://finance.ec.europa.eu/publications/no-re-export-russia-clause_en ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎

  5. Außenwirtschaftsgesetz (AWG): § 18 AWG (Regelstrafrahmen 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitsstrafe), § 17 AWG (besonders schwere Fälle, Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren), § 19 AWG (Bußgeld bis 500.000 EUR bei vorsätzlichen, bis 30.000 EUR bei fahrlässigen Verstößen) i.V.m. § 30 OWiG (Verbandsgeldbuße gegen juristische Personen bis 10 Mio. EUR). § 17 AWG, § 18 AWG, § 19 AWG, § 30 OWiG ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎ ↩︎

  6. Richtlinie (EU) 2024/1226 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. April 2024 über die Definition von Straftaten und Strafen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 — Art. 3 Abs. 1 (Vorsatz als Tatbestandsmerkmal). In Deutschland erfolgte die Umsetzung durch eine Novelle des AWG/AWV (BGBl. 2026 I Nr. 27, in Kraft seit 06.02.2026; ändert u. a. §§ 18, 19 AWG). CELEX 32024L1226: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L1226 ↩︎ ↩︎ ↩︎

  7. Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen — Art. 2 Abs. 1–2: „Sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die im Eigentum […] der in Anhang I aufgeführten natürlichen Personen […] stehen, werden eingefroren. Den in Anhang I aufgeführten […] Personen […] dürfen weder direkt noch indirekt Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden." CELEX 32014R0269: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0269 ↩︎ ↩︎ ↩︎

  8. EUR-Lex, Definition der EU-Verordnung: „A regulation is binding in its entirety and directly applicable in all Member States." (Art. 288 AEUV). URL: https://eur-lex.europa.eu/EN/legal-content/summary/regulation-eu-legal-act.html ↩︎

  9. DG FISMA (Europäische Kommission), „Sanctions adopted following Russia’s military aggression against Ukraine" — Seite aktualisiert am 23. April 2026: „Latest update: 23 April 2026 - 20th package of sanctions against Russia […] This page was last updated on 23 April 2026." URL: https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/sanctions-adopted-following-russias-military-aggression-against-ukraine_en ↩︎ ↩︎ ↩︎

  10. Außenwirtschaftsgesetz (AWG) i.V.m. Sanktionsdurchsetzungsgesetz (SanktDG) vom 19. Dezember 2022 sowie 1. und 2. Sanktionsdurchsetzungsgesetz — nationale Durchsetzung der EU-Sanktionsverordnungen 269/2014 und 833/2014 in Deutschland (BGBl. 2022 I S. 2606). gesetze-im-internet.de — AWG ↩︎

  11. AWG i.V.m. SanktDG — Vollzugsbehörden in Deutschland: BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), Deutsche Bundesbank, Zoll, ZfS (Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, seit Januar 2023 bei der Generalzolldirektion). In Deutschland existiert keine eigenständige nationale Sanktionsliste auf Bundesebene; angewendet werden die konsolidierten EU-Listen und die UN-Konsolidierungsliste. bafa.de, bundesbank.de ↩︎ ↩︎

  12. Verordnung (EU) Nr. 833/2014, Anhang II — Verzeichnis der in Art. 3 genannten Technologien, das CN-Codes enthält (u. a. 7304, 7305, 7306, 8207, 8413, 8430, 8705). Die CN-Codes sind in mehreren Anhängen zur Verordnung und ihren Novellen enthalten — die vollständige Liste findet sich im konsolidierten Text auf EUR-Lex. CELEX 32014R0833: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32014R0833 ↩︎ ↩︎ ↩︎

  13. DG FISMA (Europäische Kommission), FAQ — „Provision of services: FAQs on sanctions against Russia and Belarus, with focus on Article 5n of Council Regulation (EU) No 833/2014." URL: https://finance.ec.europa.eu/publications/provision-services_en ↩︎ ↩︎ ↩︎

  14. DG FISMA (Europäische Kommission), Abschnitt Transport — „Prohibition on Russian freight operators and on the use of Russian trailers and semi-trailers. Prohibition to access EU ports and locks for Russian-flagged vessels and vessels which manipulate or turn-off navigation systems when transporting Russian oil." URL: https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/sanctions-adopted-following-russias-military-aggression-against-ukraine_en ↩︎

  15. DG FISMA (Europäische Kommission) / GD HANDEL — Common High Priority Items: Liste der Güter von strategischer Bedeutung, die auf russischen Schlachtfeldern aufgefunden wurden und einem verschärften Reexportrisiko unterliegen; Bestandteil der Anti-Umgehungs-Maßnahmen rund um Art. 12g VO 833/2014. URL: https://finance.ec.europa.eu/publications/no-re-export-russia-clause_en ↩︎

  16. DG FISMA (Europäische Kommission) — Seite zu den Russland-Sanktionen: verweist auf Instrumente gegen die Sanktionsumgehung (Anti-Circumvention-Instrument, Art. 12g) und auf „third countries with continued and particularly high risk of circumvention" als Kategorie von Ländern unter verschärfter Aufsicht. URL: https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/sanctions-adopted-following-russias-military-aggression-against-ukraine_en ↩︎

  17. Richtlinie (EU) 2024/1226, Art. 5 Abs. 3 Buchst. b: Verstöße nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. a, b und h(i)–(ii) bei Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen mit einem Wert von mindestens 100.000 EUR „unterliegen einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens fünf Jahren". CELEX 32024L1226: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L1226 ↩︎

  18. Richtlinie (EU) 2024/1226, Art. 20 Abs. 1: „Die Mitgliedstaaten erlassen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie bis zum 20. Mai 2025 nachzukommen." CELEX 32024L1226: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024L1226 ↩︎

  19. DG FISMA (Europäische Kommission), FAQ — Eigentumsregel: „An entity is considered as ‘owned’ by a sanctioned person if the latter owns more than 50% of its proprietary rights." URL: https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/sanctions-adopted-following-russias-military-aggression-against-ukraine_en ↩︎

  20. DG FISMA (Europäische Kommission), konsolidierte EU-Finanzsanktionsliste — XML-/PDF-Dateien verfügbar unter: https://webgate.ec.europa.eu/fsd/fsf#!/files. Beschreibung auf der Seite: https://finance.ec.europa.eu/eu-and-world/sanctions-restrictive-measures/sanctions-adopted-following-russias-military-aggression-against-ukraine_en ↩︎