Unmittelbare Pflicht
EU-, UN- und OFAC-Sanktionen wirken unmittelbar — unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen dem Geldwäschegesetz (GwG) unterliegt. Das Verbot, Gelder oder Dienstleistungen an gelistete Personen bereitzustellen, gilt für jedes Unternehmen, jede Transaktion, jeden Vertrag.